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von himrei55 » 20.07.2008, 11:03
Hallo gandalf99,
wenn dein Gebäudeversicherer die Wertsteigerung von 33.000,- € mit einer Mehrprämie von 45,- € pro Jahr "honoriert" , würde ich ganz schnell den Versicherer wechseln.
Wenn man das hochrechnet, müßte dein Objekt eine millionenschwere Villa sein.
Gruß
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von pumlux » 20.07.2008, 12:47
sonnenökonom hat geschrieben:@ gandalf:
deshalb: sofort der Änderung widersprechen wegen Doppelversicherung!
soweit zur Anlagenversicherung
sonnenökonom
Meines Wissens nach, kann man dann aber nur den jüngeren Versicherungsvertrag kündigen. Das wäre die Anlagenversicherung.
Zumindest ist das so, wenn es wirklich identische Versicherte Risiken sind.
Kommt Recht häufig bei Heirat vor, das z.B. beide eine Hausratversicherung haben.
Ich denke der Mehrertrag kommt eher wegen der Klausel auf Unterversicherung zustande.
(Die ich übrigens noch mehr verabscheue)
Gruß
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von eggis » 20.07.2008, 13:10
Moin,
Wird eine PVA denn überhaupt zum Bestandteil des Gebäudes? Über eine Gebäudeversicherung sind doch nur Bestandteile des Gebäudes versichert. Finanztechnisch ist eine PVA doch ein eigenständig bewertbares Witschaftsgut, mit eigener Abschreibung. Es sei denn es handelt sich um eine Indachanlage.
Sonnige Grüße
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von rosa » 20.07.2008, 20:59
eggis hat geschrieben:Wird eine PVA denn überhaupt zum Bestandteil des Gebäudes? Über eine Gebäudeversicherung sind doch nur Bestandteile des Gebäudes versichert. Finanztechnisch ist eine PVA doch ein eigenständig bewertbares Witschaftsgut, mit eigener Abschreibung. Es sei denn es handelt sich um eine Indachanlage.
Hallo eggis,
eine Photovoltaikanlage kann durchaus als ein fest mit dem Gebäude verbundenes Gebäudebestandtteil über die Gebäudeversicherung versichert werden. Es liegt immer im Ermessen des Versicherers, ob dieser das Risiko tragen möchte. Dies geschieht unabhägig davon, ob es sich um ein eigenständig zu bewertendes Wirtschaftgut handelt. Hauptkriterium ist immer "Gebäudebstandteil" und/oder mit dem "Gebäude fest verbunden", was für eine PVA i. d. R. gegeben ist. Dennoch sollte die Gebäudeversicherung zur Versicherung einer PVA immer die letzte Wahl darstellen. Mehr dazu im folgenden Beitrag.
Gruß
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von rosa » 20.07.2008, 21:16
Hallo Allerseits,
in jedem vorangegangenen Beitrag steckt etwas richtiges. Ich werde mal versuchen etwas Licht in die Sache zu bringen.
1. Wird eine Photovoltaikanlage auf ein Gebäudedach installiert, so ist dies eine Gefahrerhöhung, welche dem Wohngebäudeversicherer schriftlich angezeigt werden muss, damit der Versicherungsnehmer seinen vertraglichen Obliegenheiten nachkommt und der Gebäudeversicherer sich im Schadenfall nicht auf Leistungsfreiheit berufen kann. Demnach ist dieser Punkt unerlässlich.
Weiter geht es mit den Folgen und der evtl. bestehenden allgefahren Photovoltaikversicherung. Entweder 2., 2.1 oder 2.2
2. Es besteht eine Photovoltaikversicherung
Besteht eine Photovoltaikversicherung, ohne das einzelne Gefahren (z.B. Feuer) bewußt durch den Versicherungsnehmer ausgeschlossen wurden, muss die Versicherungssumme der Wohngbäudeversicherung nicht erhöht werden! Durch die Anzeige der montierten PV-Anlage, kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen, was in den seltensten Fällen geschieht. Im versicherten Schadenfall werden die Schäden an der PV-Anlage von der Photovoltaikversicherung reguliert.
2.1 Es besteht keine Photovoltaikversicherung
Besteht keine Photovoltaikversicherung und es ist auch keine angedacht, so muss der Betreiber die Versicherungssumme zur Wohngebäudeversicherung um den Wert der PV-Anlage erhöhen, denn ansonsten liegt i. d. R. eine Unterversicherung vor und das böse Erwachen kommt im Schadenfall. Zudem sollte man Wissen, dass die Wohngebäudeversicherung standardmäßig nur für die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel aufkommt. Durch Deckungserweiterungen kann auch der Überspannungsschaden hinzugenommen werden, dieser ist meist jedoch unzureichend, prozentual an die Versicherungssumme gekoppelt. Mehr dazu hier.
2.2 Es besteht eine Photovoltaikversicherung und eine Wohngebäudeversicherung
Eine unübliche Konstellation, von der abzuraten ist, denn beide Verträge erheben einen Versicherungsbeitrag und decken die selben Risiken ab (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel). Für diese Gefahren besteht demnach eine Doppelversicherung, welche im Rahmen identischer Verträge (z. B. die angesprochene Hausratversicherung) dazu führen würde, dass der jüngere Vertrag aufgehoben werden kann/muss. Handelt es sich um eine allgefahren Photovoltaikversicherung und Wohngebäudeversicherung wird anders verfahren. Die Photovoltaikversicherung wird häufig als Subsidiärdeckung angeboten, was nichts schlimmes ist. Es bedeutet vielmehr, dass die Photovoltaikversicherung den Part, gemäß der vereinbarten Bedingungen übernimmt, den die in Leistung gegangene Gebäudeversicherung nicht übernimmt. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die zwei Versicherer sich den Schaden teilen, was zur Folge haben kann, dass der Anteil aus der Gebäudeversicherung geringer ist, da diese einige Deckungen nur geringfügig oder garnicht beinhaltet und somit der Versicherte das nachsehen hat. Die vorab beschriebenen Varianten sind selbstverständlich nur als evtl. Möglichkeiten/Beispiele zu betrachten, da es zu viele unterschiedliche vertragliche Varianten von Versicherer zu Versicherer gibt. Fazit: Diese Konstellation kostet unnötig Geld und verkompliziert jeden Schadenfall sofern gleiche Gefahren über mehrere Versicherer abgedeckt werden.
Zum Schluss noch ein kurzer Tipp:
Es wird immer wieder davon geredet, das einige Gebäudeversicherer eine Photovoltaikanlage kostenfrei mitversichern. Hier ist äußerste Vorsicht geboten, denn der Versicherer stimmt lediglich der Risikoübernahme zu. Die eigentliche, daraus resultierende Erhöhung der Versicherungssumme, welche Kostenpflichtig ist, ist Aufgabe des Versicherungsnehmers!
Gruß
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von himrei55 » 20.07.2008, 21:38
Hallo rosa,
2.2 Es besteht eine Photovoltaikversicherung und eine Wohngebäudeversicherung Eine unübliche Konstellation, von der abzuraten ist, denn beide Verträge erheben einen Versicherungsbeitrag und decken die selben Risiken ab (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel). Für diese Gefahren besteht demnach eine Doppelversicherung....
In den meisten Fällen ist bereits eine Gebäudeversicherung vorhanden, wenn eine PV-Anlage auf's Dach kommt. Für mich (noch) unverständlich ist, das beide Versicherungen sich gegenseitig behindern sollen. Beispiel: Im Keller des Hauses brennt es und ich habe lediglich die Photovoltaikversicherung (mit Feuerrisiko) abgeschlossen. Das Feuer im Keller hat aber gar nichts mit der Anlage auf dem Dach zu tun. Dann bleibe ich doch auf den Kosten sitzen. Also benötige ich doch weiterhin die Gebäudeversicherung.
Gruß
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von rosa » 21.07.2008, 09:24
Hallo himrei55,
bitte verstehe das nicht falsch. Eine Gebäudeversicherung soll (u. muss in den meisten Fällen) für das Wohngebäude bestehen. Dieser Beitrag bezieht sich darauf, das die konstellation Wohngebäude- und Photovoltaikversicherung für die selben Gefahren nicht die beste Wahl ist.
Es ist richtig das in meisten Fällen eine Gebäudeversicherung besteht. Wenn diese allerdings um den Wert der Photovoltaikanlage erhöht wird und parallel eine Photovoltaikversicherung besteht, so kommt es zum Punkt 2.2.
Gruß
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von mkvm » 21.07.2008, 10:22
Hallo zusammen,
im Grunde ist es ganz eingach wenn mach sich vor Augen führt was die "
versicherte Sache" ist.
Bei der Gebäudeversicherung ist es das Gebäude selbst - bei der Photovoltaikversicherung die Photovoltaikanlage. Sofern beide Policen bestehen (was Sinn macht), sollte aber logischerweise die Gebäudeversicherungssumme dem Neubauwert des Gebäudes OHNE PV-Anlagenwert entsprechen. ZUr Klarstellung KANN man dem Gebäudeversicherer die Mitteilung geben, dass eine PV-Anlage installiert ist, dass diese Anlage aber über eine PV-Versicherung eigenständig versichert ist und dass eine Mitversicherung über die Gebudeversicherung ausdrücklich NICHT gewünscht ist. Damit entsteht dann auch keine Doppelversicherung.
Im übrigen spielt es keine Rolle woher die "versicherte Gefahr" kommt. In manchen Denkbeispielen wird argumentiert, dass das Feuer ja "vom Gebäude auf die PV-Anlage übergeht - oder umgekehrt. Das ist prinzipiell egal - entscheidend ist in welchem Vertrag die "versicherte Sache" den Versicherungsschutz genießt (und natürlich welche Risiken und Gefahren als "versicherte Gefahr" definiert sind).
Viele Grüße
mkvm
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von rosa » 21.07.2008, 10:28
Hallo mkvm,
besten Dank für die Ergänzung!
Gruß
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von PhotonenSammler » 09.08.2008, 12:25
Hallo rosa,
da ich wegen dieses Threads hier jetzt meinen Gebäudeversicherer (VDÖAG; Feuer Sturm Hagel, Elementarschäden ...) über das Bestehen der PV-Anlage in Kenntnis setze (extra PV-Versicherung habe ich), ist allerdings eine Frage bei mir aufgetaucht:
Was passiert denn versicherungstechnisch gesehen wenn durch die PV-Anlage das Gebäude abbrennt (z.B. Kurzschluss) ?
Natürlich ersetzt mir der Gebäudeversicherer nicht die Anlage weil ich die Mitversicherung ja nicht gewünscht habe und die Anlage in der PV-Versicherung versichert ist.
Ersetzt er mir dann aber das Gebäude in voller Höhe ? Eigentlich ist ja für ihn so eine PV-Anlage eine Gefahrenerhöhung, da durch diese ein Brand ausgelöst werden könnte.
Gruß
Jörg
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