Entschädigung für elektronische Bauelemente (Wechselrichter)

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Re: Entschädigung für elektronische Bauelemente (Wechselrich

Beitragvon mkvm » 13.10.2011, 11:13

Die Antworten beziehen sich auf "unser Deckungskonzept" - bzw. unsere Erfahrungen:

Thema Garantie/Innere Betriebsschäden:
In der Praxis stellt sich heraus, dass gerade Wechselrichter entweder kurz nach der Inbetriebnahme "kaputt" gehen, oder "ewig" halten. Insofern wird bei vielen Fällen auch bei einer 2-jährigen Garantiedauer der Photovoltaikversicherer (der innere Betriebsschäden versichert hat) keine Leistung im Rahmen der Sachschadenregulierung erbringen müssen. Es verbleibt aber der Ertragsausfall, wenn er vom Versicherungsnehmer geltend gemacht wird! Der Ausschluss der Sachschadendeckung für die Garantiezeit ist "stillschweigend" auch Kalkulationsgrundlage und drückt sich damit auch über die Prämie aus! Wäre auch jeder Garantiefall versichert, dann müsste man die Prämie vermutlich verdoppeln!
Thema Prämienentwicklung/Preisentwicklung PV-Komponenten:
Unsere Mandanten erhalten bei mehr als 3 Jahren Schadenfreiheit einen Bonus in der Form, dass sich der Selbstbehalt halbiert, nach dem 5. Schadenfreien Jahr gar ganz wegfällt! Somit belohnen wir Vertragstreue und Schadenfreiheit!
Die Prämienberechnung mit Augenmerk auf sinkende Komponentenpreise nehmen wir für Bestandskunden dergestalt vor, dass wir eine Reduzierung der Prämie einzelvertraglich prüfen - dies geschieht in Abhängigkeit von Anlagengröße und bisherigem Schadenverlauf! So kann ich sagen, dass wir das Prämienniveau z. B. für die PV-Anlagengeneration von 2004 um mehr als 25% gesenkt haben. Dabei berücksichtigt ist, dass natürlich im Ertragsausfall auch die Vergütungsgrundsätze aus 2004 gelten und nicht aus 2011!

Ich denke, dass die Prämien eher tendentiell gesunken sind - jedoch Mindestbeiträge gelten weiterhin. So kann es m. E. nicht sein, dass eine Photovoltaikversicherung dauerhaft vernünftig Schäden regulieren kann, wenn weniger als 70,- € netto pro Vertrag und Versicherungsjahr zusammenkommen.
Die Prämienberechnung auf Zeitwerbasis abzustellen würde bedeuten auch die Entschädigung auf Zeitwerbasis abuzstellen - das kann nicht im Sinne des Anlagenbetreibers (und der Bank) sein!
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Re: Entschädigung für elektronische Bauelemente (Wechselrich

Beitragvon susisolar » 23.10.2011, 12:53

Gibt es im Forum jemanden, bei dem z.B. der Wechselrichter nach der Garantiezeit ausgefallen ist und die "inneren Betriebsschäden", also Reparatur und Ertragsausfall bei seiner Versicherung geltend gemacht hat? Das mit der Theorie und der Praxis ist ja manchmal so eine Sache bei Versicherungen...??
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