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Alles über PV- und Solarversicherungen
Moderator: Mod-Team
von profex12 » 31.05.2009, 09:49
Hallo,
Da ich eine PV-Anlage (ca. 28 kWp) bekomme, bin ich auf der Suche nach einer Versicherung.
Jetzt ist es so, dass es Versicherungen gibt die im Schadensfall den Zeitwert ersetzten.
Aber was bedeutet "Zeitwert" ?
Ein kleines Beispiel:
100 Module a 600 Euro, Baujahr 2009
Schadensfall 2019: Gewitter, Hagel ---Totalschaden aller 100 Module.
Gehen wir mal davon aus, dass im Jahr 2019 die Modulpreise auf jetzigen Niveau bleiben, also auch so 600 Euro.
Wenn jetzt die Versicherung sagt, die Module sind nur noch 60% Wert, dann würde ich "nur" 36000 Euro ersetzt bekommen.
Da ich davon ausgehe keine gebrauchten Module zu bekommen, bleibe ich auf 24000 Euro Schaden sitzen.
Wenn die Modulpreise in 10 Jahren niedriger sind, könnte das ganz anders aussehen. Aber das weiß man jetzt ja nicht.
Es wäre also besser, den Neuwert ersetzt zu bekommen, oder?
MfG
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von LumpiStefan » 31.05.2009, 09:59
Bin kein Versicherungsexperte, aber nach meinem persönlichen Empfinden würde ich es so sehehn:
Anlagenwert 2009: 100 *600 = 60T€
Nutzungsdauer 20 Jahre
Bei einem Schaden in 2019:
Anlagenwert 2009 / Nutzungsdauer * RestJahre also 60T€ / 20 Jahre * 10 Jahre --> 30T€ Zeitwert für die Anlage.
Stefan
49 Sunways SM215 + Sunways NT10000 & 7 SF 150/10 +SMA SunnyBoy 1100 516 Antaris ASM185 + Danfoss TLX15K Willst du mir was gutes tun... --> http://www.stefan-bauer.net/daten/spende/
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von profex12 » 31.05.2009, 10:28
Und genau hier sehe ich das Problem, das der Zeitwert bei weiten nicht ausreicht, um die Anlage wieder aufzubauen.
Das heißt, ich habe 2 Möglichkeiten:
1. Die Anlage kleiner wieder aufzubauen.
2. Zusätzliches Kapital in die Anlage zu stecken um die ursprüngliche Anlagengöße wieder zu erreichen.
Beides aber würde bedeuten, dass die Rendite auf 20 Jahre katastrophal aussieht.
Also besser man schließt eine Versicherung ab, die den Wert ersetzt, den es kostet die Anlage wieder in den "Neuwert" zu versetzten.
MfG
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von Sonnenstevie » 31.05.2009, 10:35
Hallo Profex,
ich bin natürlich auch kein Versicherungsexperte. M.E. dürfte es aber schwer sein, eine Versicherung zu finden, die den Neuwert ersetzt.
Zu dem ganzen Thema noch folgende Überlegung: Nehmen wir mal an, Du hast in 10 Jahren einen Totalschaden mit einer Anlage. Dann war Deine Anlage aber auch nur noch die Hälfte von dem wert, was Du ursprünglich dafür bezahlt hast. Wenn Du jetzt den Neuwert ersetzt bekommst, machst Du auf jeden Fall einen Gewinn.
Viele Grüße
Stevie
Steuerliche und rechtliche Beratung für Photovoltaik - mehr unter: www.stefanrode.de
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von rosa » 31.05.2009, 16:01
Hallo Zusammen,
die Photovoltaikversicherung (Elektronikversicherung ABE) ist eine Neuwertversicherung. Ohne auf Paragrafen herumzureiten, wird im versicherten Schadensfall der Sachschaden wie folgt reguliert:
*Teilschaden:*
Reparatur oder Ersatz der beschädigten oder zerstörten versicherten Sache (z.B. Wechselrichter oder Solarmodul) zzgl. Montagekosten, Fracht etc.
*Totalschaden:*
- bei Wiederaufbau der Photovoltaikanlage wird der Neuwert incl. Montage, Zölle, Fracht (je nach Tarifart begrenzt auf die Versicherungssumme zzgl. der Summen für Deckungen auf erstes Risiko und Summen aus Nebenvereinbarungen wie z.B. Technologiefortschritt, Preissteigerungen …) erstattet.
- Verzichtet der Versicherungsnehmer auf den Wiederaufbau der Photovoltaikanlage, erhält er den Zeitwert erstattet.
Wer es genau wissen will, kann in den ABE "§ 7 Umfang der Entschädigung" nachlesen.
Gruß
rosa
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von mkvm » 02.06.2009, 10:38
Hallo Zusammen,
ein gute PV-Anlagenversicherung wird immer den Neuwert erstatten, wenn nach dem Schadenfall wieder in die PV-Anblage reinsvestiert wird. Es gibt einige Anbieter, die sich hierauf nicht einlassen, bzw. die nach z. B. 5 Jahren bei Wechselrichter bestimmte Abzüge vornehmen.
Auf diese Bedingungen sollte man sich nicht einlassen, solange es "besseres" gibt.
Wir entschädigen auf Neuwertbasis, incl. technischem Fortschritt - das heißt, dass auch das "Nachfolgemodul" oder der "Nachfolgewechselrichter" bezahlt wird (wenn die alte Technik nicht mehr verfügbar ist), ohne dass es zu Abzügen durch Wertverbesserung kommt!
Viele Grüße
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von Fischkopp » 02.06.2009, 11:30
Hallo
Der Buchwert=? "Restwert" der Anlage sinkt ja pro Jahr nur um 5% und der Wiederbeschaffungswert "Neuwert" dürfte hingegen stärker sinken. Die Prämie bleibt ja offensichtlich immer gleich, da pauschal pro kWp und nicht auf den abnehmenden Wert die Prämie berechnet wird.
Wenn eine Versicherung auf "Neuwert" versichert meint dies jetzt den Neuwert zum Zeitpunkt der Anschaffung oder den günstigeren Wiederbeschaffungswert - obwohl neu?
Spannend wird die Frage doch dann, wenn das Gebäude abbrennt und nicht wieder errichtet wird (aus was für Gründen auch immer). Damit wäre eine Fortführung des Betriebes nicht möglich, aber die Erstattung des Neuwertes bei den gesunkenen Anlagenpreisen würde leider trotzdem einen Verlust produzieren.
Erst mal hört sich das Verhalten der Versichungen ganz kulant an, aber die Gesetze der Preisreduktion bei PV machen das auch ziemlich leicht - oder?
Gruß
fischkopp
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von rosa » 02.06.2009, 11:55
Hallo Zusammen, hallo mkvm,
mkvm hat geschrieben:ein gute PV-Anlagenversicherung wird immer den Neuwert erstatten, wenn nach dem Schadenfall wieder in die PV-Anblage reinsvestiert wird. Es gibt einige Anbieter, die sich hierauf nicht einlassen, bzw. die nach z. B. 5 Jahren bei Wechselrichter bestimmte Abzüge vornehmen.
Auf diese Bedingungen sollte man sich nicht einlassen, solange es "besseres" gibt.
Das kann ich nur bestätigen. Ganz aktuell fällt mir dazu die Victoria ein. Man kann nur jedem empfehlen in die Besonderen Bedingungen, Besondere Vereinbarungen und/oder Klauseln hineinzuschauen ansonsten kann es zu einem bösen Erwachen im Schadenfall nach 5 Jahren kommen. mkvm hat geschrieben:Wir entschädigen auf Neuwertbasis, incl. technischem Fortschritt - das heißt, dass auch das "Nachfolgemodul" oder der "Nachfolgewechselrichter" bezahlt wird (wenn die alte Technik nicht mehr verfügbar ist), ohne dass es zu Abzügen durch Wertverbesserung kommt!
Das gilt selbstverständlich auch für unseren Tarif auf PV-Versicherung der Condor!
Gruß
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von mkvm » 02.06.2009, 12:07
DEr Buchwert spielt für die Versicherung grundsätzlich keine Rolle.
Es gibt zwei Szenarien:
Teilschaden/Reparaturfall: Hier werden die anfallenen Reparaturkosten (ggf. zuzüglich Nebenkosten für Gerüst, Schadensuche, Entsorgung u.s.w. - sofern ausreichend versichert) bestehend aus Material und Personalkosten erstattet. Wir gehen davon aus, dass die Materialkosten vermutlich sinken werden - die Personalkosten werden vermutlich steigen. Massgeblich sind die anfallenden Kosten zum Schadenzeitpunkt, bzw. Wiederherstellungszeitpunkt. Gerade bei kleineren oder mittleren Schäden ist der Anteil der Personlakosten doch nicht unerheblich!
Totalschaden: Hier wird bei Wiederherstellung der Anlage die anfallenden Kosten für die Neuinstallation zu den gültigen Preisen erstattet. Tendentiell werden diese Kosten wohl eher fallen. Einen "Automatismus" für fallende Versicherungsprämien gibt es hier nicht (die Kfz-Kaskoversicherung wird ja auch nicht mit zunehmenden Autoalter günstiger).
Im Übrigen hat die Wiedererrichtung der versicherten PV-Anlage mit dem Gebäude/Dach nichts zu tun. Der Betreiber hat die Möglichkeit "überall in Deutschland" die Anlage wiederzuerrichten. Tut er das nicht, erhält er den Zeitwert. Der Zeitwert errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen Gesamtnutzungsdauer (z. B. 25 - 30 Jahren) und Restnutzungsdauer.
Das bedeutet, dass der Zeitwert einer 20-Jährige PV-Analge immerhin noch ca. 1/3 - 1/4 des dann gültigen Neuwertes betragen wird.
(was im übrigen ja prinzipiell nichts mit dem Gebäude oder dem Dach zu tun hat)
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von profex12 » 04.06.2009, 12:45
Hallo,
ich habe ein Angebot der Versicherungskammer Bayern (über die läuft auch die Brandversicherung) 37kwp mit Heulagerung für 255 Euro.
Die erstatten den Zeitwert.
Wegen den Zeitwert habe ich da nochmal nachgefragt. Zeitwert bedeutet bei der Versicherungskammer Bayern, dass der Betrag erstattet wird, den es kostet die Anlage "NEU" wieder aufzubauen. Egal in welchen Jahr der Schaden ist.
Meiner Meinung nach, müsste es dann aber Neuwert und nicht Zeitwert heißen.
Offensichtlich bedeutet "Neuwert und Zeitwert" bei jeder Versicherung was anderes, es kommt halt aus die genauen Bedingungen an.
MfG
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von mkvm » 04.06.2009, 14:29
Hallo Profex12,
da hat die die "Kammer" eine falsche Auskunft gegeben. Die Versicherungskammer Bayern hat neben der normalen ABE-Regelung (Allgemeine Bedingungen zur Elektronikversicherung) keine weitergehende Klausel, welche die Entschädigung weiter regelt.
Das bedeutet auf Deutsch: Du bekommst immer dann den Neuwert (= Wert, der nach dem Schadenfall erforderlich ist, die Anlage wiederherzustellen), solange Du in gleichartige Technik investierts!!!
Sobald aber die jetzt verbaute Technik nicht mehr beschaffbar ist und die "Nachfolgegeneration" erforderlich wird, wird nur auf Zeitwerbasis (= vergleichbarer Preis der alten Technik abzüglich bereits verstichener Nutzunsauer). Bei einem Wechslrichterschaden im 10. Jahr kann das dazu führen, dass hier kein Leistung fällig wird!
Wir haben aktuell nahezu alle am Markt verfügbaren Deckungskonzepte analysiert. Unser Fazit zur Versicherungskammer Bayern:
Die Versicherungskammer Bayern bringt ein umfangreiches Deckungskonzept auf den Markt. Jedoch ist auch hier als deutlicher Nachteil die nicht vorhandene "Neuwertregelung" gegeben. Positiv sind die durchaus umfangreichen Deckungserweiterungen - speziell die De- und Remontagekosten bei einem Schaden am Dach. Nachteilig können sich für den Betreiber die umfangreich gestellten Risikofragen im Antrag auswirken.
Viele Grüße
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von profex12 » 04.06.2009, 17:53
mkvm hat geschrieben:Das bedeutet auf Deutsch: Du bekommst immer dann den Neuwert (= Wert, der nach dem Schadenfall erforderlich ist, die Anlage wiederherzustellen), solange Du in gleichartige Technik investierts!!!
Das heißt WS gleicher Leistung und Module gleicher Leistung? mkvm hat geschrieben:Hallo Profex12,
Sobald aber die jetzt verbaute Technik nicht mehr beschaffbar ist und die "Nachfolgegeneration" erforderlich wird, wird nur auf Zeitwerbasis (= vergleichbarer Preis der alten Technik abzüglich bereits verstichener Nutzunsauer). Bei einem Wechslrichterschaden im 10. Jahr kann das dazu führen, dass hier kein Leistung fällig wird!
Viele Grüße
So ganz verstehe ich das jetzt nicht.
Wenn in 10 Jahren der Blitz einschlägt und ein paar Module und ein WS defekt ist, bekomme ich den Neuanschaffungspreis des WS nur wenn das gleiche Modell noch auf den Markt verfügbar ist.
Wenn es den gleichen WS nicht mehr gibt, schaue ich in die Röhre?
Das mach doch keinen Sinn.
Und wie sieht es bei den Modulen aus, bekomme ich die Kosten für neue Module inkl. Montage und Demontage-kosten ersetzt, auch wenn es die gleichen Module nicht mehr gibt?
Muss da noch genau nachfragen, das gehört geklärt, bevor ich da was unterschreibe. Nicht das ich da einen Fehler mache. Der Beitrag wäre ja OK.
MfG
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von mkvm » 04.06.2009, 18:38
Hallo Profex12,
so steht es in den Versicherungsbedingungen bei vielen Anbietern - auch bei der Versicherungskammer. Es fehlt hier schlicht und ergreifend die eindeutige Regelung durch die Klausel "Technischer Fortschritt".
Wer dir hier ewas anderes erzählt, versteht von der Sache nichts!
Welche "Sache" betroffen ist (Wechselrichter oder Module) spielt keine Rolle! Wenn nicht in die gleichartige Technik ("serienmäßig hergestellte Ersatzteile" heißt es in den ABE) mehr reinvestiert werden kann, hat der Versicherer keine Verpflichtung, den Neuwert zu bezahlen!
Wir empfehlen insofern derartige Policen zu meiden, da man hier dem Wohlwollen des Versicherers ausgeliefert ist. Da die Formulierung insgesamt auch nicht auf "PV-Anlagen" ausgelegt ist, bleibt hier ein sehr großer Gestaltungsspielraum, der durchaus auch zu ungunsten des Versicherungsnehmers ausgelegt werden könnte.
Und bei der derzeitigen Prämienpolitik der Versicherungskammer, wird man darauf warten können, dass man im Rahmen der Schadenregulierung perspektifisch "Geld einsparen muss".
sonnige Grüße - ich mache jetzt "Feierabend".
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