Definition "Zeitwert" im Schadensfall?

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Beitragvon mkvm » 04.06.2009, 13:29

Hallo Profex12,

da hat die die "Kammer" eine falsche Auskunft gegeben. Die Versicherungskammer Bayern hat neben der normalen ABE-Regelung (Allgemeine Bedingungen zur Elektronikversicherung) keine weitergehende Klausel, welche die Entschädigung weiter regelt.
Das bedeutet auf Deutsch: Du bekommst immer dann den Neuwert (= Wert, der nach dem Schadenfall erforderlich ist, die Anlage wiederherzustellen), solange Du in gleichartige Technik investierts!!!
Sobald aber die jetzt verbaute Technik nicht mehr beschaffbar ist und die "Nachfolgegeneration" erforderlich wird, wird nur auf Zeitwerbasis (= vergleichbarer Preis der alten Technik abzüglich bereits verstichener Nutzunsauer). Bei einem Wechslrichterschaden im 10. Jahr kann das dazu führen, dass hier kein Leistung fällig wird!

Wir haben aktuell nahezu alle am Markt verfügbaren Deckungskonzepte analysiert. Unser Fazit zur Versicherungskammer Bayern:
Die Versicherungskammer Bayern bringt ein umfangreiches Deckungskonzept auf den Markt. Jedoch ist auch hier als deutlicher Nachteil die nicht vorhandene "Neuwertregelung" gegeben. Positiv sind die durchaus umfangreichen Deckungserweiterungen - speziell die De- und Remontagekosten bei einem Schaden am Dach. Nachteilig können sich für den Betreiber die umfangreich gestellten Risikofragen im Antrag auswirken.

Viele Grüße
mkvm

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Beitragvon profex12 » 04.06.2009, 16:53

mkvm hat geschrieben:Das bedeutet auf Deutsch: Du bekommst immer dann den Neuwert (= Wert, der nach dem Schadenfall erforderlich ist, die Anlage wiederherzustellen), solange Du in gleichartige Technik investierts!!!



Das heißt WS gleicher Leistung und Module gleicher Leistung?



mkvm hat geschrieben:Hallo Profex12,



Sobald aber die jetzt verbaute Technik nicht mehr beschaffbar ist und die "Nachfolgegeneration" erforderlich wird, wird nur auf Zeitwerbasis (= vergleichbarer Preis der alten Technik abzüglich bereits verstichener Nutzunsauer). Bei einem Wechslrichterschaden im 10. Jahr kann das dazu führen, dass hier kein Leistung fällig wird!

Viele Grüße



So ganz verstehe ich das jetzt nicht. :(

Wenn in 10 Jahren der Blitz einschlägt und ein paar Module und ein WS defekt ist, bekomme ich den Neuanschaffungspreis des WS nur wenn das gleiche Modell noch auf den Markt verfügbar ist. :?:

Wenn es den gleichen WS nicht mehr gibt, schaue ich in die Röhre?
Das mach doch keinen Sinn.

Und wie sieht es bei den Modulen aus, bekomme ich die Kosten für neue Module inkl. Montage und Demontage-kosten ersetzt, auch wenn es die gleichen Module nicht mehr gibt?


Muss da noch genau nachfragen, das gehört geklärt, bevor ich da was unterschreibe. Nicht das ich da einen Fehler mache. Der Beitrag wäre ja OK.




MfG
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Beitragvon mkvm » 04.06.2009, 17:38

Hallo Profex12,

so steht es in den Versicherungsbedingungen bei vielen Anbietern - auch bei der Versicherungskammer. Es fehlt hier schlicht und ergreifend die eindeutige Regelung durch die Klausel "Technischer Fortschritt".


Wer dir hier ewas anderes erzählt, versteht von der Sache nichts!

Welche "Sache" betroffen ist (Wechselrichter oder Module) spielt keine Rolle! Wenn nicht in die gleichartige Technik ("serienmäßig hergestellte Ersatzteile" heißt es in den ABE) mehr reinvestiert werden kann, hat der Versicherer keine Verpflichtung, den Neuwert zu bezahlen!
Wir empfehlen insofern derartige Policen zu meiden, da man hier dem Wohlwollen des Versicherers ausgeliefert ist. Da die Formulierung insgesamt auch nicht auf "PV-Anlagen" ausgelegt ist, bleibt hier ein sehr großer Gestaltungsspielraum, der durchaus auch zu ungunsten des Versicherungsnehmers ausgelegt werden könnte.

Und bei der derzeitigen Prämienpolitik der Versicherungskammer, wird man darauf warten können, dass man im Rahmen der Schadenregulierung perspektifisch "Geld einsparen muss".

sonnige Grüße - ich mache jetzt "Feierabend".
mkvm

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