Hallo Profex12,
da hat die die "Kammer" eine falsche Auskunft gegeben. Die Versicherungskammer Bayern hat neben der normalen ABE-Regelung (Allgemeine Bedingungen zur Elektronikversicherung) keine weitergehende Klausel, welche die Entschädigung weiter regelt.
Das bedeutet auf Deutsch: Du bekommst immer dann den Neuwert (= Wert, der nach dem Schadenfall erforderlich ist, die Anlage wiederherzustellen), solange Du in gleichartige Technik investierts!!!
Sobald aber die jetzt verbaute Technik nicht mehr beschaffbar ist und die "Nachfolgegeneration" erforderlich wird, wird nur auf Zeitwerbasis (= vergleichbarer Preis der alten Technik abzüglich bereits verstichener Nutzunsauer). Bei einem Wechslrichterschaden im 10. Jahr kann das dazu führen, dass hier kein Leistung fällig wird!
Wir haben aktuell nahezu alle am Markt verfügbaren Deckungskonzepte analysiert. Unser Fazit zur Versicherungskammer Bayern:
Die Versicherungskammer Bayern bringt ein umfangreiches Deckungskonzept auf den Markt. Jedoch ist auch hier als deutlicher Nachteil die nicht vorhandene "Neuwertregelung" gegeben. Positiv sind die durchaus umfangreichen Deckungserweiterungen - speziell die De- und Remontagekosten bei einem Schaden am Dach. Nachteilig können sich für den Betreiber die umfangreich gestellten Risikofragen im Antrag auswirken.
Viele Grüße






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