Versicherungsbedingungen zu Haftpflichtversicherungen orientieren sich richtigerweise an Schadenersatzgesetzgebung. Und diese "komische Formulierung" steht eben so im Gesetz. Sofern der Energieversorger eben glaubt, dass ein Netzausfall (die wir in Zukunft sicher häufiger erleben werden) durch umliegende PV-Anlagen verursacht worden sein kann, wird er seine Rechtsabteilung bemühen! Ich möchte als juristisch und technisch unkundiger Laie nicht mit einer EON oder ENBW um einen Regress aufgrund eines Netzausfalles "verhandeln" müssen.
Aber zurück zur Ausgangsfrage: Der Makler hatte mit seiner Aussage Unrecht - aber vielleicht kann ja das Risiko in die bestehende Privathaftpflichtverischerung beitragsfrei integriert werden. Dann hat er nämlich wieder Recht, wenn er sagt "...Du brauchst keine eigene Betreiberhaftpflichtversicherung"....






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