Bento hat geschrieben:Angenommen meiner Frau würde das Haus gehören und ich wäre Betreiber der PV-Anlage.
Weiter angenommen, meine Frau hätte keine Gebäudeversicherung (ich weiss, ist dämlich, aber nur mal für dieses Beispiel).
Jetzt fackelt die Hütte durch einen Kurzschluss an der PV-Anlage ab!
Fall A: Wir haben eine Familienhaftpflichtversicherung, die auch PV erfasst. Die würde doch bestimmt nicht zahlen, weil wir ja selbst Nutznießer wären!
Fall B: Separate Betreiberhaftpflichtversicherung! Würde diese Versicherung meiner Frau den Schaden (vermutlich zum Zeitwert) ersetzen?
Zuerst muss erst mal etwas grundlegendes geklärt sein. Wen trifft ein
Verschulden und wer kann aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen haftbar gemacht werden (das ist eingangs immer zu prüfen). Ist für den Kurzschluss überhaupt jemand haftbar zu machen? Kann die Haftung an den Errichter weitergegeben werden, da ihm evtl. ein Verschulden anzulasten ist? Was ist wenn der Kurzschluss durch einen Marder entstanden ist? .... Ein Frage nach der anderen .... . Im Rahmen einer Haftungsklärung sind i. d. Regel mehrere Parteien eingebunden und eine Klärung an einem einfachen Beispiel ist nahezu unmöglich, weil es gerade im Rahmen von vorgeschalteten Gesetzen zu viele Eventualitäten gibt. Versuch mal bei einem Rechtsanwalt eine Gewinngaratie zu erhalten! Da gesetzliche Haftungsbestimmungen vor die Versicherungsbedingungen geschaltet sind, ist auch hier keine Aussage zu treffen.
Zu deinen Fällen, welche ich ohne Einbezug der gesetzlichen Haftung beantworte.
Fall 1: Nein, da deine Frau mitversicherte Person ist.
Fall 2: Nein, siehe unten
AHB §7 Ausschlüsse
[...]
7.4 Haftpflichtansprüche
(1) des Versicherungsnehmers selbst oder der in Ziffer
7.5 benannten Personen gegen die Mitversicherten;
(2) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben
Versicherungsvertrages;
(3) zwischen mehreren Mitversicherten desselben
Versicherungsvertrages.
7.5 Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer
(1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit
ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die
zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten
Personen gehören;
Gruß
rosa