Moderator: Mod-Team
von MF Solarfrischling » 21.06.2009, 17:51
Hallo Versicherungsspezialisten,
meine Anlage ist seit ein paar Tagen endlich am Netz.
Eine Allgefahrenversicherung hab ich bereits abgeschlosssen.
Meine bestehende Haftpflicht schließt auch den Besitz einer
Photovoltaikanlage auf eigenem Haus als Gewerbetreibender mit ein.
Nicht versichert sind jedoch etwaige Schäden durch die
Stromeinspeisung ins Netz. Braucht man das ?
Gab es hier schon Schadensfälle oder ist dies ein sehr
theoretischer Versicherungsfall ?
Gruß
Mike
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von mkvm » 22.06.2009, 16:16
Hallo MF Solarfrischling,
warum hat Dich denn der "Berater", bei dem die Solarversicherung abgeschlossen wurde nicht umfassend zu diesem Thema beraten, oder zumindest informiert? So wäre sichergestellt, dass alle Risiken "aus dem Betrieb der PV-Anlage" bekannt sind, und Du Dir Gedanken über die möglichen Absicherungsformen machen kannst.
Bei dem Thema "Haftpflicht" geht es sinnvollerweise nicht um die Diskussion um Schadeneintrittswahrscheinlichkeiten, sondern um die Frage, wofür und aus welchen "Aktivitäten" sich ggf. gesetzliche Schadenersatzansprüche entwickeln könnten. Das Risiko auf Eintritt eines Schadens ist größer als Null, aus diesem Grunde sollte die Haftpflichtversicherung auch für alle potentiellen gesetzlichen Schadenersatzansprüche Deckung zur Verfügung stellen. Das Vorhandensein der "Deckung" führt dazu, dass der Versicherer die möglichen Schadenersatzansprüche hinsichtlich ihrer juristischen Substanz und auch hinsichtlich der möglichen korrekten Schadenhöhe hin prüft - unberechtigte Ansprüche werden zurückgewiesen, berechtigte befriedigt. Der Betreiber/Versicherungsnehmer hat hier sozusagen eine "Clearingstelle", die er bei Bedarf einschalten kann.
Da es umfassende Lösungen gibt, entweder im Rahmen von Privathaftpflichtpolicen (wenn die Anlage auf eigenem Grundstück oder Dach betrieben wird) oder als eigenständige Betreiberhaftpflichtpolicen, sollte jeder verantwortungsbewusste PV-Anlagenbetreiber im eigenen Interesse - quasi zur Absicherung des eigenen Vermögens - sich um einen allumfassenden Versicherungsschutz kümmern. Alles andere ist fahrlässig!
Viele Grüße
mkvm
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von olliausbs » 22.06.2009, 16:31
Andere Betrachtungsweise:
Wir Anlagenbetreiber sind Unternehmer.
Unternehmer tragen Risiken.
Kluge Unternehmer sichern sich, wenn überhaupt, gegen ausgewählte Gefahren ab.
Sehr vorsichtige Unternehmer sichern sich gegen alle erdenklichen Gefahren ab.
Sie bezahlen Dritte für die Übernahme der Risiken.
Möglicherweise bleibt so dem vorsichtigen Unternehmer zwar nur ein Restrisiko, dafür aber auch kein Profit. Vielleicht hätte er sein Geld lieber auf´s Sparbuch legen sollen.
Ist der kluge Unternehmer fahrlässig, weil er seinen Verstand benutzt und abwägt?
Solarfrischling, mit einer kleinen Anlage von einigen kWp wirst Du auch im schlimmsten Falle das Netz nicht beschädigen können.
Gruß, Olli
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von mkvm » 22.06.2009, 17:08
Hallo olliausbs,
die "allumfassende Absicherung" muss ja nicht mehr kosten, als eine "ausschnittsweise Absicherung", so wie Sie möglicherweise bei MF Solarfrischling scheinbar vorhanden ist. Deshalb auch mein Hinweis auf die sinnvollerweise erforderliche Beratung/Information und Aufklärung seitens des Versicherungsverkäufers, der die Solarversicherung verkauft hat (die ja möglicherweise nicht stattgefunden hat). Durch die Solarversicherung schütze ich maximal den Wert der Anlage zuzüglich ein paar Monate Ertragsausfall (bei angenommenen Totalschaden).
Durch die Haftpfichtpolice schütze ich mein jetziges (und zukünftiges) Vermögen, das eben nicht angetastet wird, sofern ein berechtigter Schadenersatzanspruch auf mich durchschlägt. Hier gilt es (wenn überhaupt) abzuwägen!
Fazit: Wenn Versicherung, dann richtig!
Im übrigen hat der mögliche Regress des Energieversorgers aufgrund eines (vielleicht auch nur angedichteten) Netzausfalles mit der Anlagengröße nichts zu tun - juristisch ist es egal, ob die Anlage 3 KWp oder 3 MWp hat!
Viele Grüße
mkvm
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von olliausbs » 22.06.2009, 18:22
mkvm hat geschrieben:Fazit: Wenn Versicherung, dann richtig!
I do agree!
Hallo mkvm!
Ja, auch die juristischen Betrachtung betreffend stimme ich Dir zu. Ob 3 Watt oder 3GW, das ist völlig unerheblich, sobald es um die Haftung geht.
Nur, um auf solarfrischlings Frage zurückzzukommen: Eine kleine Anlage hat nicht die Potenz, in´s Netz zu wirken und dort Schaden anzurichten. Daher fände ich es auch nicht fahrlässig, auf eine entsprechende Versicherung zu verzichten.
Gruß, Olli
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von rosa » 23.06.2009, 11:42
Hallo Olli,
olliausbs hat geschrieben:mkvm hat geschrieben:Fazit: Wenn Versicherung, dann richtig!
Ja, auch die juristischen Betrachtung betreffend stimme ich Dir zu. Ob 3 Watt oder 3GW, das ist völlig unerheblich, sobald es um die Haftung geht. Nur, um auf solarfrischlings Frage zurückzzukommen: Eine kleine Anlage hat nicht die Potenz, in´s Netz zu wirken und dort Schaden anzurichten. Daher fände ich es auch nicht fahrlässig, auf eine entsprechende Versicherung zu verzichten.
an dieser Stelle kann ich mkvm nur recht geben. Sicherlich ist die Gefahr relativ gering, dass die kleine 3 Watt Anlage eine Störung des EVU-Netzes verursacht, sie ist jedoch gegeben. Ferner stellt man sich die Frage, warum dieses angeblich geringe Risiko im Rahmen der meisten PHV nicht aufgenommen wird. Allein die Tatsache, dass das EVU irgendwann einmal Ansprüche aufgrund einer Annahme stellt, wurde einen Haftpflichtfall auslösen und somit unnötige und vor allen Dingen nicht einkalkulierte Kosten produzieren. Richtig schlimm wird es, wenn das EVU auch noch recht erhält. Hier muss sich der Betreiber immer wieder die Frage stellen, was ihm lieber ist - einen Versicherungsbeitrag kalkulieren oder ein nicht kalkulierbares Risiko in Kauf nehmen. Kalkulierbar wäre es z.B. wenn man auf die Allgefahrenversicherung verzichtet, da man hier über eine ersetzbare und von den Kosten her einigermaßen definierbare Sache spricht, was im Rahmen der Haftpflicht nahezu garnicht gegeben ist.
Gruß
rosa
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