Hallo,
werden die Kosten für Ab- und Aufbau der Anlage durch die Versicherung übernommen wenn die Anlage auf einem gepachtetem Dach abgebaut werden muß, weil eine Dachreparatur ansteht?
Danke
monthy
Auf- und Abbau wegen DachreparaturModerator: Mod-Team
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Auf- und Abbau wegen DachreparaturHallo,
werden die Kosten für Ab- und Aufbau der Anlage durch die Versicherung übernommen wenn die Anlage auf einem gepachtetem Dach abgebaut werden muß, weil eine Dachreparatur ansteht? Danke monthy
...das kann eigentlich nicht sein...
...fände ich auch nicht in Ordnung wenn es so wäre... ...denn das würden wir Versicherten ja alles mitzahlen... ...dem zu belegenden Dach sollte man daher schon noch 30 Jahre Dichtigkeit zutrauen... ...oder mit dem evtl. Kostenrisiko leben... Gruß germanfarmer Module: "Schüco S130-SP", "Schüco S175-SP-3" und Mitsubishi PV-TD 190MF5, zusammen 69,29kWp
Wechselrichter von SMA der Typen: "SB 5000TL HC MS", "SMC 7000TL", "SB 3300" und SB 5000TL-20. Datenlogger: "Sunny Boy Control".
Hey
.......würde sagen wenn die reparatur nach der Montage fällig ist , zahlt die Versicherung des Erstellers... .....ist das Dach schon im vorfeld schlecht , wasrum sollte eine Versicherung da zahlen (wegen groben unfug???) Sonnenlord
Nach meinem Verständnis ist die Versicherung für das bewegliche Wirtschaftsgut, also deine PV-Anlage da.
Das Dach des Grundstückbesitzers hat primär gar nichts damit zu tun. Wer welche Kosten bei einer möglichen bzw. notwendigen Dachreparatur übernimmt wird in der Regel in dem Pachtvertrag mit dem Grundstücksbesitzer geregelt. Mögliche Übereinküfte wären: Dass der Grundstücksbesitzer darauf achten sollte (falls möglich), eine Reparatur in der "sonnenarmen" Zeit durchzuführen, die Kosten für die reine Demontage bleiben wohl für den PV-Anlagenbesitzer, Gerüst u.ä. könnten auf Kosten des Grundstückbesitzers gehen, da er dieses ja für die Dachreparatur selber auch braucht. Letztenendes ist das natürlich im Einzelfall im Vertrag so zu regeln, dass für beide Seiten eine faire Lösung dabei herauskommt. Gruß james.blond65
Re: Auf- und Abbau wegen Dachreparatur
Kommt auf Deine Versicherung an. Bei der Condor sind De- und Remontage einer PV Anlage auf Grund von Schäden am Dach bis zu einer gegebenen Summe gedeckt. Und zwar meines Wissens unabhängig davon, was der Dachnutzungsvertrag in diesem Zusammenhang vorsieht. Ob andere Versicherungen ähnliche Deckungskonzepte bieten weiß ich nicht.
Re: Auf- und Abbau wegen Dachreparatur
Das ist soweit korrekt, jedoch sollte man beachten, dass auch bei 'wertvollen Hinweisen' unbedingt die Anspruchsvoraussetzungen voll umfänglich wiedergeben sind/werden: Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden (bei der o.g. Condor-PV-Versicherung) Mitversichert gelten bis zu einer Versicherungssumme von 15.000 EUR schadenbedingte Reparaturarbeiten an Dächern oder Fassaden, die als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der versicherten Photovoltaikanlage notwendig geworden sind. Die Tatsache, dass eine Dachreparatur ansteht, reicht für sich alleine auch bei der Condor nicht. So jedenfalls habe ich das für mich gelesen. mfG za-ass
*Beitrag ohne Gewähr auf irgendwas*
Re: Auf- und Abbau wegen Dachreparatur
Das hast Du zwar richtig aber nicht vollständig gelesen, denn es gibt neben dem genannten Schaden auch den Schaden am Dach, der nicht durch die PV Anlage bedingt ist, der aber trotzdem bedingt, daß die PV Anlage ab- und wieder aufgebaut werden muß. Beide Fälle sind bei der Condor bis zu den genannten Summen gedeckt. Steht auf der Homepage unter dem Punkt "Gebäudebeschädigungen".
Re: Auf- und Abbau wegen Dachreparatur
Ist das so korrekt, kann das vielleicht einer der Versicherungsmakler hier im Forum so bestätigen? Danke monthy
Re: Auf- und Abbau wegen Dachreparatur
Gehöre zwar dieser Zunft nicht an, aber kann mittlerweile soviel dazu sagen, dass mwanton mit seiner Aussage richtig liegt. Kann man relativ einfach in den Condor-Vers.-Bedingungen nachlesen: wer lesen kann ist im Vorteil, ....musste ich auch gerade wieder erfahren. Näheres dazu hier unter dem Unterpunkt 'Gebäudebeschädigung' wie von mwanton schon erwähnt. mfG za-ass
*Beitrag ohne Gewähr auf irgendwas*
Hier der genaue Wortlaut:
Gebäudebeschädigungen Mitversichert gelten bis zu einer Versicherungssumme von 10.000 EUR auf Erstes Risiko auch De- und Remontagekosten, die unabhängig von einem versicherten Schaden an der Anlage dadurch anfallen, dass ein Sachschaden am Gebäude, auf dem die versicherte Anlage installiert ist, behoben werden muss. Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden Mitversichert gelten bis zu einer Versicherungssumme von 15.000 EUR schadenbedingte Reparaturarbeiten an Dächern oder Fassaden, die als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der versicherten Photovoltaikanlage notwendig geworden sind. Pharao
Auch ich muß meine weiter oben getätige Aussage wohl revidieren, und dass, obwohl ich meine PV-Anlage(n) bei der CONDOR versichert habe...
Man lernt nie aus...... die schon früher hier im Forum erwähnte "Schwarmintelligenz" hat eben doch so ihre Vorteile Gruß james.blond65
Hallo Zusammen!
Ich war ein paar Tage im Urlaub - deshalb antworte ich erst jetzt auf die Frage. Achtung: Die Klausel "De- und Remontagekosten bei Dachbeschädigung"ist nicht automatisch bei Condor-Verträgen beinhaltet. Es kommt hierbei darauf an, welchen "Tarifstand" und welche "Produktlinie" man abgeschlossen hat. Wir haben die Klausel im Jahre 2004 entwickelt und mit der Condor ab August 2005 getestet. Ab dem Tarifstand Mai 2007 hat die Condor diese Klausel auch bei der Produktlinie "Plus-Deckung" mit einer Erstrisikodeckungssumme von 5.000,- € angeboten. Die Leistung beschränkt sich jedoch auf die reinen "De- und Re-Montagekosten", nicht auf den Ertragsausfall in der Zwischenzeit. Bei späteren Tarifgenerationen wurde die Deckungssumme erhöht. In unserem Deckungskonzept (wir nennen es SOLARSECUR - Risikoträger seit 2004 Condor) gelten die De- und Remontagekosten mitversichert - je nach Anlagengröße bis zu 150.000,- €, sowie zusätzlich die Ertragsausfallentschädigung bis zu 1 Monat (2,50 € je KWP/Tag) Nach unserer Marktkenntnis bieten bereits einige Versicherer und Makler auch diese Klausel an, jedoch mit teils deutlich geringerer Deckungssumme und ohne Ertragsausfallentschädigung. Viele sonnige Grüße
Hallo Zusammen, hallo mkvm,
auch ich bin wieder an Bord.
Hier solltest Du vielleicht auch erwähnen, dass sich der von Dir genannte Betrag im Gesamten auch, wenn erforderlich, auf weitere Erstrisikoschäden aufteilt.
Bei uns auch (Website-Update www.rosa-photovoltaik.de ist gerade im Gang. Diese Änderung wirkt sich aufgrund der vereinbarten Updategarantie auf alle in der Vergangenheit über uns abgeschlossenen Verträge aus.) Gruß rosa Photovoltaikversicherung
Vergleich Photovoltaik Versicherung Spezialanbieter für Photovoltaikversicherungen - rosa-photovoltaik.de
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