Kurz gesagt: Unter einem Sachschaden versteht man die Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen.
Gruß
rosa
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Auf- und Abbau wegen DachreparaturModerator: Mod-Team
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Hallo rosa, Danke für die Ausführungen. Punkt 2 ist soweit klar. Bleibt aber bei Punkt 1 insgesamt das Problem eines Schadens am Dach, der nicht durch die Gebäudeversicherung inklusive der Bewegungs- und Schutzkosten oder die PV Anlage gedeckt ist. Beispiel: Allmählichkeitsschäden (ein Dach wird im Lauf der Zeit undicht, Flachdächer besondes gerne ...), die meines Wissens in der Regel nicht in einer Gebäudeversicherung enthalten sind. Muß die Anlage in einem solchen Fall auf Grund von nicht abgedeckten Schäden vom Dach und hat die Anlage eine Größe von mehr als ca 40 kWp (40 kWp x 250 €/kWp = 10.000 €), dann ist der Betreiber im Obligo. Gruß mwanton
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