Auf- und Abbau wegen Dachreparatur

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Beitragvon rosa » 16.04.2009, 17:36

Kurz gesagt: Unter einem Sachschaden versteht man die Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen.

Gruß
rosa
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Beitragvon mwanton » 17.04.2009, 09:07

rosa hat geschrieben:Hallo mwanton,

sorry, da habe ich wohl etwas zu schnell gelesen.

Damit hier keine absolute Überbewertung der De- u. Remontagekosten aufgrund von Gebäudeschäden (Sachschäden) aufkommt, hier noch ein paar kurze Ausführungen:
1. Wird das Gebäude, zu dem auch das Dach gehört, durch eine über die Gebäudeversicherung versicherte Gefahr beschädigt, so wird die erforderliche De- u. Remontage der PV-Anlage über die Bewegungs- u. Schutzkosten der Gebäudeversicherung übernommen, damit z. B. das beschädigte Dach überhaupt erreichbar und reparierbar ist und/oder die Anlage wärend dieser Reparatur vor Beschädigungen geschützt wird.

VGB: Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen (Bewegungs- und Schutzkosten).
In alten Wohngebäudeverträgen kann es noch Summenbegrenzungen geben! Bitte Prüfen.

2. Wird die Photovoltaikanlage selbst durch eine versicherte Gefahr von außen beschädigt/zerstört, wird nicht nur der eigentliche Sachschaden + Ausfall von der Photovoltaikversicherung reguliert, sondern auch eine ggfls. erforderliche De- u. Remontage von Teilen oder der gesamten Anlage.

Erst wenn 1. und 2. nicht zutreffend ist, kommt die besagte Deckungserweiterung ins Spiel.

Gruß
rosa


Hallo rosa,

Danke für die Ausführungen. Punkt 2 ist soweit klar.

Bleibt aber bei Punkt 1 insgesamt das Problem eines Schadens am Dach, der nicht durch die Gebäudeversicherung inklusive der Bewegungs- und Schutzkosten oder die PV Anlage gedeckt ist. Beispiel: Allmählichkeitsschäden (ein Dach wird im Lauf der Zeit undicht, Flachdächer besondes gerne ...), die meines Wissens in der Regel nicht in einer Gebäudeversicherung enthalten sind.

Muß die Anlage in einem solchen Fall auf Grund von nicht abgedeckten Schäden vom Dach und hat die Anlage eine Größe von mehr als ca 40 kWp (40 kWp x 250 €/kWp = 10.000 €), dann ist der Betreiber im Obligo.
Gruß mwanton
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