Hallo rosa,
das ist richtig - aber welche Schadenbilder sollten dies sein, die in nennenswertem umfagn gleichzeitig anfallen?
Viele Grüße
|
|
Auf- und Abbau wegen DachreparaturModerator: Mod-Team
32 Beiträge
• Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4
Diese Deckung für De- und Remontage von bis zu 150.000 € macht gegenüber den hier genannten max. 10.000 € bei größeren Anlagen Sinn, da letztere Summe wohl eher nicht ausreicht wenn man mit De- und Remontagekosten von 250 €/kWp rechnet (sollte aktuell für eine Anlage mit FS Modulen realistisch sein). Falls dann im Schadensfall "nur" 10.000 € gedeckt sind bleiben 15.000 € beim Betreiber hängen. Nicht schön. Gruß mwanton
Hallo mwanton,
was Dein Rechenbeispiel für die 250 KWp Anlage angeht, so hast Du recht. Hier kommt dann der Kundenentscheid in Bezug auf den Beitrag und die eingeschätzte Schadenmöglichkeit für "De-Remontagekosten bei Gebäudeschäden" mit ins Spiel. Gruß rosa Spezialanbieter für Photovoltaikversicherungen | rosa-photovoltaik.de
Hallo rosa, ich bin bei meiner kleinen Rechnung nicht von einer 250 kWp Anlage ausgegangen sondern von 250 €/kWp für De- und Remontage einer Anlage mit FS Modulen und einer 100 kWp Anlage. Dann betragen die Kosten für De- und Remontage 25.000 €. Meine FS Anlage hat 96,57 kWp, ich bin also für den "Worst Case" in Bezug auf De- und Remontage um ca 14.000 € unterversichert bzw die Deckelung ist um 14.000 € zu gering. Bei einer 250 kWp Anlage würden diese Kosten unter den genannten Bedingungen bei 62.500 € liegen, da sind 10.000 € quasi ein Tropfen auf den heißen Stein ... Gruß mwanton
Hallo mwanton,
sorry, da habe ich wohl etwas zu schnell gelesen. Damit hier keine absolute Überbewertung der De- u. Remontagekosten aufgrund von Gebäudeschäden (Sachschäden) aufkommt, hier noch ein paar kurze Ausführungen: 1. Wird das Gebäude, zu dem auch das Dach gehört, durch eine über die Gebäudeversicherung versicherte Gefahr beschädigt, so wird die erforderliche De- u. Remontage der PV-Anlage über die Bewegungs- u. Schutzkosten der Gebäudeversicherung übernommen, damit z. B. das beschädigte Dach überhaupt erreichbar und reparierbar ist und/oder die Anlage wärend dieser Reparatur vor Beschädigungen geschützt wird. VGB: Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen (Bewegungs- und Schutzkosten). In alten Wohngebäudeverträgen kann es noch Summenbegrenzungen geben! Bitte Prüfen. 2. Wird die Photovoltaikanlage selbst durch eine versicherte Gefahr von außen beschädigt/zerstört, wird nicht nur der eigentliche Sachschaden + Ausfall von der Photovoltaikversicherung reguliert, sondern auch eine ggfls. erforderliche De- u. Remontage von Teilen oder der gesamten Anlage. Erst wenn 1. und 2. nicht zutreffend ist, kommt die besagte Deckungserweiterung ins Spiel. Gruß rosa Spezialanbieter für Photovoltaikversicherungen | rosa-photovoltaik.de
Hallo Zusammen,
die von uns bislang regulierten "De- und Remontagekosten" für besagte Fälle wären allesamt nicht über die Gebäudeversicherung gedeckt gewesen. Der bisher summenmäßig größte Schaden belief sich auf rund 20.000,- € (66 KW-Anlage auf Flachdach). Im übrigen ROSA: Ich meine dass sich die Bewegungskosten auch nur auf die versicherte Sache an sich beziehen. Sofern die PV-Anlage nicht über die Gebäudeversicherung (z. B. Sturm) versichert ist, werden die Bewegungskosten (also De- und Remontage) vermutlich vom Gebäudeversicherer nicht zu übernehmen sein! Diese Konstellation ist ja unwillkürlich immer dann der Fall, wenn Gebäudeeigentümer und PV-Anlagenbetreiber unterschiedliche Personen sind. Diese Klausel macht schon Sinn und trägt dazu gerade bei der Konstellation "Anlage auf fremden Dach" bei, einen gewissen Stressfaktor zwischen dem Gebäudeeitentümer und dem PV-Anlagenbetreiber zu nehmen. Sicher darf man den "Rest" der Policenleistungsbeschreibung nicht aus dem Auge lassen - dies ist nur ein geringer Teil - aber ein nicht zu unterschätzender! Viele Grüße (aus dem derzeit bewölktem Bayern) mkvm
SOLARSECUR - Qualitätsmarktführer bei Solarversicherungen
Hallo mkvm,
Da irrst Du dich. Handelt es sich z. B. um Aufräum- und Abbruchkosten, gelten diese nur für die versicherten Sachen selbst. Unter die Bewegungs- u. Schutzkosten fallen "andere Sachen". Es würde ansonsten auch keinen Sinn ergeben. VGB 2008: § 7 Versicherte Kosten 1. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen a) Aufräum- und Abbruchkosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten, b) Bewegungs- und Schutzkosten die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Gruß rosa Spezialanbieter für Photovoltaikversicherungen | rosa-photovoltaik.de
32 Beiträge
• Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4
Ähnliche Beiträge
Wer ist online?Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast |