Hallo allerseits,
ich suche nach einem Hinweis zur Berechnung der Dienstbarkeit für eine Pachtanlage. Allgemein gilt der Grundsatz der Berechnung auf Grundlage des Pachtzinses nach § 24 KostO. Das wären 25 Jahre Pachtzins. Ich hatte aber mal früher was gelesen von einem Grundsatzurteil dazu, wonach für die Berechnung nur 15 Jahre pachtzins angerechnet werden. Würde mich freuen, wenn jemand was dazu sagen kann.
Gruß gerdsolar






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