Welche Unternehmensform ist für uns die richtige?

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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Welche Unternehmensform ist für uns die richtige?

Beitragvon pr42 » 12.04.2011, 00:30

Hallo, wer hat schon Erfahrung hiermit gemacht und kann weiterhelfen? *

Welche Unternehmensform ist für uns die richtige? Wir planen, auf dem Ost-Westdach des Vorderhauses sowie dem Süddach des Hinterhauses unseres ehemaligen Bauernhofs eine PV-Anlage mit insgesamt etwa 15 - 20 kWp zu erreichten und anschließend zu betreiben. In diesen beiden benachbarten Häusern gibt es insgesamt vier Wohneinheiten, eine davon bewohnen wir selber, die anderen werden vermietet.

Wir wollen nun als "Mini-Stromversorger" uns und die Mieter mit Strom aus der eigenen PV-Anlage versorgen, wann immer dies aufgrund von Tageszeit und Sonneneinstrahlung möglich ist. Den Mietern soll der Strom berechnet werden und gleichzeitig die Förderung nach EEG des selbstverbrauchten Stroms in Anspruch genommen werden. Es ist wohl nach unseren Recherchen nicht möglich, Mietern ausschließlich den Strom zu verkaufen, den die PV-Anlage auf dem Dach produziert hat, da dies nicht gemessen werden kann. Sondern wir können nur den gesamten Eigenverbrauch von insgesamt vier Wohnparteien (+ Allgemeinstrom) sowie den Gesamtverbrauch jedes einzelnen Nutzers erfassen.

Dies bedeutet, dass wir den Mietern sämtlichen Strom verkaufen müssten, also nicht nur den selbstproduzierten. Wir müssten demnach zunächst einen Versorger wählen (z.B. Greenpeace Energy), der den gesamten zusätzlich benötigten Strom liefert. Der Verbrauch würde also zentral erfasst, der Zähler liefe dann auf unseren Namen bzw. den Namen unserer zu gründenden Mini-Energieversorgungsfirma. An diesen Zähler angeschlossen werden 5 geeichte Unterzähler, die nur für die Interne Verrechnung bestimmt sind (Wohneinheiten 1 bis 4 + Allgemeinstrom). Der von den Mietern verbrauchte Strom würden wir dann zu einem einheitlichen Preis (egal ob selbst- oder fremdproduzierter Strom) in Rechnung stellen. Nicht verbrauchten, selbsterzeugten Strom würden wir ins Netz einspeisen.

Fragen:

1) Wer kennt sich damit aus, bzw. hat mit so etwas schon Erfahrungen gemacht?
2) Welche Unternehmensform ist die geeigneste für unser Projekt (z.B. GbR, UG, OHG, GmbH..)?
3) Wer hat einen Standard-Stromversorgungsvertrag aus eigener PV-Anlage konzipiert, der sich bewährt hat und den er als Muster zur Verfügung stellen kann?
4) Ist der Plan, wie er oben beschrieben ist, so schlüssig, habe ich etwas nicht bedacht, oder gibt es eine bessere Alternative?
5) Kennt jemand ein (Öko-) Stromversorger, der seinen Strom an einen Mini-Stromversoger zu etwas günstigeren Konditionen verkauft (da er ja defacto auf einen Streich gleich vier Parteien mit Strom versorgen darf - zumindest wenn keine Sonne scheint)?

Bin für alle Tipps und Hinweise dankbar!

* Hatte diesen Thread bereits in der Rubrik EEG/ Einspeiseverodnung gepostet, doch hier scheint er eher hinzugehören.
pr42
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Re: Welche Unternehmensform ist für uns die richtige?

Beitragvon pr42 » 13.04.2011, 12:54

Habe ich mir da zu viele Gedanken gemacht? Habe heute gehört, dass man überhaupt kein Unternehmen (wie etwa OHG usw.) benötigt, sondern dass eine eigene beim FA zu beantragende Steuernummer ausreicht, um Photovoltaik-Strom zu erzeugen, um ihn neben der Eigennutzung auch an Mieter zu verkaufen und ihn ins Netz einzuspeisen. Stimmt das?
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Re: Welche Unternehmensform ist für uns die richtige?

Beitragvon kpr » 14.04.2011, 09:03

Nein. Hast Du nicht.

Zunächst mal die hier schon im Zusammenhang mit dem Wort "Gewerbe" bzw. "Unternehmen" zig-fach diskutierte Trennung zwischen Ordnungs- und Steuerrecht:
- Im Ordnungs- bzw. Gewerberecht gibt es die "Gewerbeanmeldung". Wer bisher ein langweiliges Leben geführt und wenig Post bekommen hat, sollte unbedingt ein Gewerbe anmelden.
Spass bei Seite: PV-Betreiber sind hiervon befreit; wie es aussieht, wenn Du (nachhaltig) Strom an Dritte verkaufst, weiß ich nicht. (Ist das erste Mal wo ich sage: Zur Not mal beim Ordnungsamt nachhören. Aber auch direkt der Tip: Letztlich kostet das nur 20,- Euro Gebühren; und wenn Du's nicht machst gilt der Grundsatz: Die Todesstrafe ist abgeschafft. Echter Ungemach droht also nicht.)

- Das Steuerrecht ist völlig koexistent. Da gibt es auch keine deklaratorischen Akte, die irgendeine Besteuerung auslösen. Ob Du ein Gewerbe anmeldest oder nicht (ob Du Dich beim FA "anmeldest" oder nicht) ändert nichts daran, dass Du Steuern in exakt gleicher Höhe schuldest. (Solltest Du dauerhaft Deinen deklaratorischen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird das allerdings zu nachhaltigem Ärger führen ;-)


Irgendeine Unternehmensform brauchst Du. Bzw. wenn Du keine andere Rechtsform spezifisch gründest, trittst Du halt als vollhaftender Einzelunternehmer auf; bzw. in Gemeinschaft mit anderen halt als durch konkludentes Handeln gegründete BGB-Gesellschaft. (Die Bestimmungen des BGB ersetzen den Gesellschaftsvertrag.)

Diese "Auffangschale" wird jedoch auf eine Lotto-Gemeinschaft genau so angewendet wie auf eine "Kegelkasse" oder eine Arbeitsgemeinschaft die in Stuttgart ein milliardenschweres Bahnprojekt realisieren.
==> Man kann sich an drei Fingern abzählen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen weder auf die Größe eines Unternehmens, noch seine Dauer, noch die Anzahl der Beteiligten oder gar die Bedürfnisse einer Branche eingehen kann.
==> Untauglich!

Für Euer vorhaben würde ich eine BGB-Gesellschaft empfehlen.
Grund: Die niedrigen Gründungs- bzw. laufenden Verwaltungs- und Registerkosten.
(Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften oder im HR eingetragenen Personengesellschaften wie OHG oder KG)

Der Gesellschaftsvertrag muss dennoch sorgfältig und wasserdicht sein. Das ist weder "mal eben" gemacht, noch gibt es sowas "von der Stange" oder "zum Download".
Neben einer vernünftigen Gewinnverteilung ("Kapitalanteilig" statt "nach Köpfen") und etlichen anderen Klassikern die man abweichend vom Gesetz regeln sollte, sind alle Gestaltungen rund um "Tod eines Gesellschafters" und "Streit unter Gesellschaftern" extrem wichtig. Die Dinge kriegt man nicht mehr geregelt, wenn es erst soweit ist.
Da muss man sich also vorher mit hässlichen Fragestellungen beschäftigen (wie... was ist, wenn Du all Dein Vermögen im Puff und in der Spielbank drauftreibst, und die Gläubiger beim Gesellschafter anklopfen.)

Ich darf Dir garantieren, dass die Ausarbeitung eines guten Gesellschaftsvertrages für eine BGB-Gesellschaft nicht minder aufwändig ist, wie für jede andere Personen- oder kleine Kapitalgesellschaft.
Schon jetzt die Warnung vor denjenigen die sagen "Alles Quatsch. Ich hab mir das was im Netz runtergeladen."
Abgerechnet wird zum Schluss. Und bis dahin ist bei einer PV eine lange Zeit....

Gerade weil die BGB-Gesellschaft unendlich viel "Schlendrian" duldet - der allzu oft den Gesellschaftern nach Jahren mit Schwung auf die Füsse fällt, habe ich durchaus Spass an der Idee einer Unternehmgesellschaft, haftungsbeschränkt.
(Pendant zur englischen Ltd.. Minimale Gründungskosten; letztlich aber eine Kapitalgesellschaft, wo der Gesetzgeber Gesellschafter und Geschäftsführer zu mehr "Zucht und Ordnung" verpflichtet.)

Kleiner Themenwechsel; mal auf Verdacht - und vielleicht am Sachverhalt vorbei (weil: so ganz verstehe ich noch nicht, wer "Wir" ist und wer "die Mieter"):
"Mieter" und "Eigenverbrauch".... da werde ich skeptisch. Selbst wenn heute die Mieterschaft nur aus Freunden und Sinnesgenossen besteht; das kann morgen schon anders sein. In der Konstellation die ihr angeht, ist dem Mieter die Möglichkeit genommen, seinen Stromversorger selbst zu bestimmen.
Wobei.. ich würde fast was drauf wetten, daß dies wiederum unzulässig ist.
Dann aber würde der Erfolg Eures Modells (auch) davon abhängen, dass ihr immer wieder jemand findet, der "Euch" als EVU wählt.
Ich nehm einfach mal meine Büronachbarin und mich als potentielle Mieter:
- Für mich kommt nur der billigste örtlich verfügbare Anbieter/Tarif in Frage. Entsprechend scheue ich Anbieterwechsel nicht.
- Meine Büronachbarin kauft nur handgeklöppelten Naturstrom der garantiert ohne Kinderarbeit erzeugt wurde und keine Tiere für sterben mussten.

Nun kannst Du natürlich sagen... hey.. ich gehöre zur Fraktion A; ich werde auch immer nur an Leute vermieten, die genau so aufgestellt sind wie ich. Prima! Bestens!
Lass Deinen Gesellschafter mal fiktiv sterben..... die möglichen Konstellationen sind da glaube ich sehr vielfältig und spannend.

Dies aber nur am Rande.
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Re: Welche Unternehmensform ist für uns die richtige?

Beitragvon pr42 » 15.04.2011, 00:14

hallo kpr, vielen Dank für die ausführliche Antwort. In der Tat habe ich einige wichtige Infos vergessen: Mit "wir" sind meine Frau und ich gemeint. Aber es wäre auch ok, wenn nur einer von uns offizell die PV-Anlage besitzt und den Strom verkauft. Wie gesagt, es sind vier Wohneinheiten, die mit dem Strom von der eigenen PV-Anlage versorgt werden, eine davon bewohnt meine Familie, die drei anderen werden - ganz normal - vermietet. Nur dass der Mieter sich mit Unterzeichnung des Mietvertrags eben tatsächlich verpflichtet, seinen Strom bei uns zu kaufen. Glaubst du wirklich, das ist unzulässig? Warum sollte es das sein, wenn das schon im Mietvertrag so geregelt ist (der Stromliefervertrag aber zudem separat aufgesetzt wird) und der Mieter mit der Unterzeichnung des MV (wozu ihn ja niemand zwingt) auf sein Wahlrecht eines anderen Stromanbieters verzichtet? Was spricht aus rechtlicher Sicht dagegen?
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Re: Welche Unternehmensform ist für uns die richtige?

Beitragvon dpwerner » 16.04.2011, 17:51

pr42 hat geschrieben:Nur dass der Mieter sich mit Unterzeichnung des Mietvertrags eben tatsächlich verpflichtet, seinen Strom bei uns zu kaufen.



Auf die Schnelle habe ich folgendes gefunden:
http://www.verivox.de/ratgeber/billiger ... 25379.aspx

Wer ein Haus oder eine Wohnung mietet und einen eigenen Stromzähler nutzt, kann grundsätzlich den Stromanbieter frei auswählen und sich für das passendste Angebot entscheiden. [...] Dies gilt auch, wenn der Vermieter versucht hat, den Stromanbieter per Mietvertrag festzulegen.


aber ich bin kein Anwalt - Gottseidank (die anwesenden Anwälte mögen mir verzeihen)
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Re: Welche Unternehmensform ist für uns die richtige?

Beitragvon pr42 » 17.04.2011, 11:18

Hallo dpwerner,

vielen Dank für Deine Recherche! Hab den Beitrag gelesen und da steht auch:

"Anders sieht die Lage aus, wenn mit dem Vermieter eine Pauschalmiete vereinbart wurde oder die Kosten eines Stromzählers auf mehrere Mietparteien umgelegt werden. In diesem Fall ist der Vermieter der Vertragspartner des jeweiligen Stromanbieters. Das bedeutet, dass der Vermieter den Stromanbieterwechsel vornehmen müsste, wozu er jedoch nicht verpflichtet ist."

Tatsächlich wird es ja so sein, dass es nur einen (Zwei-Richtungs-) Hauptzähler gibt, über den mit dem "großen" Stromversorger abgerechnet wird. Diese Abrechnung machen wir als Vermieter. An diesem Haupzähler angeschlossen sind wie beschrieben geeichte Unterzähler, die jedoch nicht für die Abrechnung mit dem "großen" Stromlieferanten zugelassen sind, sondern nur für die interne Verrechnung. Von daher gesehen scheint es wohl möglich zu sein, zumindest in meinen Augen eines Nicht-Juristen...
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