Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.
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von Häuslesbesitzer » 31.10.2011, 17:48
Ich freue mich auf gut gemeinte Kommentare zu dieser Konstellation.
Zwei Personen (nicht verwandt) bauen zusammen eine 300 kWp Anlage. Der eine bin ich, dem anderen gehört das Dach. Er hat keine Zeit, sich darum zu kümmern. Ich kümmere mich um die Bauvergabe etc, Erstellung und später die kaufmännische Betriebsführung. Dafür lässt er mich mit 75 kWp daran teilhaben und nimmt von mir keine Dachpacht.
Grunddienstbarkeit auf meinem Namen. Ja. (muss aber noch verhandelt werden)
Mein Anteil ist zu 100% EK finanziert, während mein Partner ca. 50% EK + 50% Geld von der Bank nimmt.
Hier meine Alternativen.
GBR....mit Vertrag bei Notar gemacht und hinterlegt.
GmbH....eher nicht wegen der Kosten und wohl auch Nachteile der steuerlichen Nutzung und Verrechenbarkeit der Abschreibungen. Hintergrund. Kann in den nächsten Jahren AFA's gebrauchen und mit Gehalt etc. verrechnen.
Jeder baut einzeln. Ich komme aber dann wohl nicht um eine Dachpacht herum? Und er könnte abspringen und es ganz alleine machen.
Bin mal gespannt, wie ihr das sieht.
16 SCN 175 Wp + 26 SCN 170Wp = 7.22 KWp. 24°+175° in 70839. Modulhersteller: Jiangsu Shunda, China. Beteiligung an mehreren Bürgersolaranlagen.
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von hasisolar » 31.10.2011, 20:47
Hallo Häuslebesitzer. Habe Ähnliches bei mir; Mein Bruder hat eine Lagerhalle; ich habe Initiative für die PV gestartet. Der Rat für die abschließende Entscheidung kam hier aus dem Forum: - Am besten zwei getrennte PV-Anlagen mit zwei getrennten Einspeisezählern errichten. (Kann natürlich zusammen als ein "großes" Angebot eingeholt werden) - Eintragung der Grunddienstbarkeit bei Deinem Freund. - Vereinbarung dass unterschiedliche Erträge im Verhältnis gegeneinander ausgelichen werden. Dieser Weg hat seinen gewissen Charme, weil niemand (rechtlich und wirtschaftlich) auf einander angewiesen ist. Da mein Bruder einen mittelständigen landwirtschaflichen Betrieb hat, wäre mir das Risiko für Ihn bei der PV in Haftung treten zu müssen einfach zu hoch (obwohl sicherlich überschaubar). Bei Deinem geschilderten Projekt sind die Rahmendaten noch größer und damit auch das Risiko; also am besten von Anfang an trennen. Gruß
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von Trashman » 31.10.2011, 21:03
Bei der Anlage die ich zusammen mit einem Partner betreibe haben wir uns auch für 2 rechtlich getrennte Anlagen entschieden, das mit der GbR war uns auch zu viel Ärger und Risiko. Die Mehrkosten für den 2. Zähler sind ja absolut überschaubar.
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von Bento » 31.10.2011, 21:11
Häuslesbesitzer hat geschrieben:Jeder baut einzeln. Ich komme aber dann wohl nicht um eine Dachpacht herum? Und er könnte abspringen und es ganz alleine machen.
Jeder baut einzeln, würde ich auch sagen! Warum kommst du nicht um eine Dachpacht herum? Biete ihm doch an, so wie du es ohnehin vorhattest, seine Anlage quasi schlüsselfertig zu erstellen und die spätere Betriebsführung mitzumachen. Du hast dann zwar zwei Betriebsführungen am Bein, aber wenn es für dich eher Leidenschaft als Pflicht ist, dann dürfte es immer noch aufgehen. Alle anderen Unternehmensformen bringen mehr externen Aufwand und damit mehr Kosten. Allerdings sind 300 kWp auch schon eine Hausnummer, wo es sich bestimmt lohnt, vorher den Steuerberater seines Vertrauens zu befragen!
Viele Grüße Bento
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von PV-Berlin » 02.11.2011, 16:09
Trashman hat geschrieben:Bei der Anlage die ich zusammen mit einem Partner betreibe haben wir uns auch für 2 rechtlich getrennte Anlagen entschieden, das mit der GbR war uns auch zu viel Ärger und Risiko. Die Mehrkosten für den 2. Zähler sind ja absolut überschaubar.
Sehe das bei "Fremden" als sicherlich auch plausibel an. Das die "Dachpacht" durch die Baubetreuung und das spätere Management beider Anlagen erbraucht wird, bleibt ja unbenommen davon. Zudem ist der Vorteil, dass der Dachinaber ganz sauber seinen Kredit darstellen kann. Bei 50% EK und einer 225 kWp Anlage sollte er sehr gute Konditionen bekommen. Wenn er so viel Bargeld rumliegen hat. Sie ja offensichtlich auch. Ich persönlich würde das immer über eine GmbH ziehen, aber wir haben auch ganz andere Voraussetzungen. Man hätte ja auch die Neue kleine GmbH wählen können (U.G.) Das EK als Gesellschafter Darlehen ausweisen. Aber so ist es einfacher, zumal sie ja offensichtlich Lohnempfänger sind. Wusste nicht , dass man noch immer unternehmerischer Verluste mit der Lohnsteuer verrechnen kann. Dachte, man hätte das endlich abgeschafft.
Wir werden einen Zubau in 2012 von >30 GWp sehen. Tendenz bis 2015 Richtung > 50 GWp. Ab 2020 Werden wir einen Zubau an PV von deutlich über 100 GWp sehen. Bis 2015 wird PV die 5 Cent Hürde knacken. *5% Zins bei nur 12 Jahren Amortisation.
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von Bento » 03.11.2011, 13:37
Hallo PV-Berlin, PV-Berlin hat geschrieben:Wusste nicht , dass man noch immer unternehmerischer Verluste mit der Lohnsteuer verrechnen kann. Dachte, man hätte das endlich abgeschafft.
Das ist aber so! Andernfalls würde der Rat für den Normalfall nicht lauten möglichst hohe Abschreibungen zu generieren, sondern die Abschreibung so hoch zu wählen, dass keine Verluste entstehen.
Viele Grüße Bento
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von Christoph79 » 07.11.2011, 14:56
Bei der Anlagengröße und Situation würde ich eine GmbH & Co. KG in Betracht ziehen. Damit kann man den Vorteil der Haftungsbeschränkung der GmbH mit der steuerlichen Transparenz (Verlustausweisung auf Gesellschafterebene) der KG verbinden.
Da 225 kWp zu 50% aus EK finanziert werden sollen, stehen auch jedenfalls genug Mittel zur Verfügung, um das Stammkapital der GmbH aufzubringen.
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von kpr » 08.11.2011, 15:08
Wo soll denn der Vorteil einer rechnungslegungstechnisch so aufwändigen Konstellation sein? 2 Buchhaltungen.. bei denen jeweils der Bändel teurer als der Sack ist; 2 Jahresabschlüsse relativ hohe Gründungskosten der GmbH.
Da ich von 2-Kopf-Gesellschaften eh nie begeistert bin, würde ich hier auch getrennte Anlagen errichten - und gemeinsam auf Einkaufstour gehen.
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von Häuslesbesitzer » 14.11.2011, 15:24
Erstmal herzlichen Dank für die Antworten. Ich werde den Weg der getrennten Anlagen gehen und wohl selbst auf die gegenseitige Verrechnung und Ausgleich der Erträge verzichten.
Ja, die Verlustabschreibung mit Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis geht immer noch und ist eine sehr erwünschte Konstellation. Es geht sogar der Verlusteintrag auf der Lohnsteuerkarte, sodaß die laufende monatliche Einkommensteuer reduziert wird. So wie ich das verstehe, wäre aber der Verlustausgleich bei der GmbH Lösung schwieriger.
Noch eine Frage hinterdran. Kann mir jemand einen guten Solateur für das PLZ Gebiet 85 (Raum Ingolstadt) nennen, oder einen guten, der Deutschlandweit tätig ist.
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