Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.
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von Steffnix » 06.02.2009, 10:51
Ich beabsichtige auf dem Grundstück meines Bruders, welcher Landwirt im Osten Deutschlands ist, einen Geräteschuppen anzupachten und darauf eine PV-Anlage zu errichten (habe ich schon mal geschrieben).
Ich selber betreibe schon eine 9 kWp-Anlage im Westen von Deutschland.
Mein Bruder will auch eine PV-Anlage auf einem weiteren Gebäude auf dem selben Grundstück errichten.
Laut EEG zählen diese beiden Anlagen wohl nun als eine Anlage, da beide auf ein und demselben Grundstück stehen.
Mein Bruder betreibt die Landwirtschaft als Gesellschafter einer GmbH.
Zu welcher Gesellschaftsform würdet ihr mir raten, zu einer GbR, GmbH ....?
Von einer GbR hat mir ein Bangster abgeraten, weil man voneinander auf Gedeih und Verderb angewiesen ist. Sowohl mein Bruder als auch ich wollen einzeln wirtschaften und nicht zwangsverpflichtet werden wie nun vom EEG. Hat jemand von euch eine Lösung?
Viele Grüße,
Steffnix
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von Sonnenstevie » 06.02.2009, 10:58
Steffnix hat geschrieben:Zu welcher Gesellschaftsform würdet ihr mir raten, zu einer GbR, GmbH ....?
Von einer GbR hat mir ein Bangster abgeraten, weil man voneinander auf Gedeih und Verderb angewiesen ist. Sowohl mein Bruder als auch ich wollen einzeln wirtschaften und nicht zwangsverpflichtet werden wie nun vom EEG. Hat jemand von euch eine Lösung?
Hallo Steffnix,
was ich nicht verstehe: Warum überhaupt eine Gesellschaft, wenn Ihr doch einzeln wirtschaften wollt? Warum kauft nicht jeder seine Anlage, so dass die einzige Zwangsverpflichtung die durch den § 19 EEG ist?
Viele Grüße
Stevie
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von Steffnix » 06.02.2009, 11:36
Sonnenstevie schrieb:
was ich nicht verstehe: Warum überhaupt eine Gesellschaft, wenn Ihr doch einzeln wirtschaften wollt? Warum kauft nicht jeder seine Anlage, so dass die einzige Zwangsverpflichtung die durch den § 19 EEG ist?
Weiß ich auch nicht so genau. Jedenfalls hat´s den Banker interessiert.
Gruß, Steffnix
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von Steffnix » 06.02.2009, 11:43
Jetzt ist es mir wieder eingefallen  .
Wir hatten mal die Überlegung angestellt, dass Landwirte ggf. bessere Finanzierungsmöglichkeiten haben.
Gruß, Steffnix
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von eggis » 06.02.2009, 11:52
Steffnix hat geschrieben:Jetzt ist es mir wieder eingefallen  . Wir hatten mal die Überlegung angestellt, dass Landwirte ggf. bessere Finanzierungsmöglichkeiten haben. Gruß, Steffnix
Moin Steffnix,
Außerdem haftet ihr gesamtschuldnerisch, was wiederum positiv für die Bonität ist.
Geht es um die 45kWp- Anlage aus diesem Thread?
Wenn ja, braucht ihr euch als GbR nicht zu streiten, wer die geringere Vergütung ab 30kWp bekommt.
MsG
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von Steffnix » 06.02.2009, 12:22
eggis schrieb:
Außerdem haftet ihr gesamtschuldnerisch, was wiederum positiv für die Bonität ist. Geht es um die 45kWp- Anlage aus diesem Thread?Wenn ja, braucht ihr euch als GbR nicht zu streiten, wer die geringere Vergütung ab 30kWp bekommt.
Ja es geht um diese Anlage. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass es eigentlich zwei Anlagen sind. Erste Anlage ca. 55 kwp, zweite Anlage ca 36 kwp.
Streiten wollen wir uns eh nicht. Ratest du uns zu einer GbR, oder wie soll ich dich verstehen?
Gruß, Steffnix
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von eggis » 06.02.2009, 12:46
Steffnix hat geschrieben:Streiten wollen wir uns eh nicht. Ratest du uns zu einer GbR, oder wie soll ich dich verstehen?
Eigentlich schon! Als GbR betreibt ihr eine 90kWp Anlage, bei der jeder Gesellschafter 50% aus der höheren Verbütung bis 30kWp über die Einnahmenüberschussrechnung bekommt. Bei zwei Anlagen mit jeweils mehr als 30kWp, bekommt halt der, der seine Anlage zuerst in Betrieb nimmt die volle Vergütung. Ich halte das für die fairste Variante. Dein Bruder ist dann zudem auch Verpächter oder Überlasser der Dächer. Ob hier dann durch die GbR eine Miete gezahlt wird, kann evtl. aus steuerlicher Sicht interessant werden.
Ein GmbH hat wiederum den Nachteil der Haftungsberenzung von 50000€. Damit wird es schwieriger bei Banken ein Darlehen zu bekommen. Außerdem ist der Aufwand für die Gründung und bilanzielle Buchhaltung nicht zu unterschätzen.
Sonnige Grüße
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