von MBIKER_SURFER » 27.10.2009, 17:34
waso hat geschrieben:PV-Anlage auf fremdem Dach NICHT OHNE erstrangige Grunddienstbarkeit - bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft dann in jedem Grundbuchblatt.
Bedenke: wenn kein Dachnutzungsrecht eingetragen ist und
einer der Miteigentümer später verkauft und der Käufer nichts von privatrechtlichen Nutzungsvereinbarungen wissen will: dann ist das vorher "einstimmige" Nutzungsrecht nicht mehr gegeben - mit der Konsequenz, dass ggf. rückgebaut werden muss !
Aber Hallo

- totaler Schmarren
Jeder, der in die WEG nachträglich eintritt, ist an die gefassten Beschlüsse gebunden - sonst könnte man ja nie eine Wohnung verkaufen!!
Grunddienstbarkiet? Hab ja nicht mal ich gemacht. Denn das ist das Projekt tot. Es können auch nicht alle WEG Eigentümer gleichzeitig in die Insolvenz gehen!!
Also, absolut unnötig.
Gruß
Martin
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