Was steht bei der GBR am Ende des Jahres an?

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Was steht bei der GBR am Ende des Jahres an?

Beitragvon HannesOL » 20.07.2011, 21:30

Hallo Zusammen,

ich hab mich jetzt hier durch viele Beiträge zu GBRs gelesen und habe mich eigentlich schon entschlossen für mein Projekt auch eine zu verwenden. Da dies aber ein ganz neuer Bereich für mich ist würde ich gerne noch folgende Frage stellen:

Was muss man nach einem Jahr alles machen und wer macht das? Also wer das macht kann man wahrscheinlich in den GBR Vertrag schreiben aber was müsste ich dann alles machen?
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Re: Was steht bei der GBR am Ende des Jahres an?

Beitragvon MBIKER_SURFER » 20.07.2011, 21:48

Hallo,

eine UMST Jahreserklärung. EIne EÜR. Und vor allem eine einheitlich gesonderte Feststellung.
Ich mache bei unseren GbR's alles :D

Gruß
Martin
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Re: Was steht bei der GBR am Ende des Jahres an?

Beitragvon HannesOL » 20.07.2011, 22:00

Also:
eine Umsatzsteuererklärung
eine Einnahmenüberschußrechnung
und eine einheitlich gesonderte Feststellung.

Also erschließt sich mir noch nicht alles aber jetzt weiß ich was ich googlen muss :)

Und in den Gesellschaftvertrag muss dann rein, dass ich das mache?
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Re: Was steht bei der GBR am Ende des Jahres an?

Beitragvon MBIKER_SURFER » 20.07.2011, 22:23

HannesOL hat geschrieben:Und in den Gesellschaftvertrag muss dann rein, dass ich das mache?


Hallo,

Nein, nicht unbedingt. Könnt Ihr auch extern vergeben -> PV Steuerberater.

Gruß
Martin
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Re: Was steht bei der GBR am Ende des Jahres an?

Beitragvon okomhard » 20.07.2011, 23:05

Warum in Himmelswillen willst Du den GbR-Vertrag mit solchen Details belasten?

Wenn Du schon irgendwelche Aufgaben vertraglich festlegen möchtest, schreib einfach rein, daß Du die (steuerliche/buchalterische) Verwaltung machst und fertig.

Gru
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Re: Was steht bei der GBR am Ende des Jahres an?

Beitragvon kpr » 22.07.2011, 10:41

Würde den Vertrag auch nicht mit solchen "Details" belasten.... wenn es denn Details sind.

Ich könnte mir ja auch (bzw. wäre ich betroffen "nur") vorstellen:

Der Gesellschafter A erhält für seine Tätigkeit als ...... einen Gewinn-Vorab in Höhe von ......
Der Gewinn-Vorab ist auch in Verlustjahren zu zahlen. Dem Gesellschafter steht in Höhe des Vorab-Gewinns ein unbedingtes Entnahmerecht zu.

Das würde ich dann nicht mehr als "Detail" sehen... sondern als Kernelement der Gewinnverteilungsregelung.
(Je nach Situation / Gegebenheiten kann das ja auch eine nette steuerliche Gestaltung im Rahmen der Schaffung haftungsfreien Familienvermögens sein.)
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Re: Was steht bei der GBR am Ende des Jahres an?

Beitragvon PV-Berlin » 28.07.2011, 13:09

Nun ja! Solche GbR. Klauseln empfinde ich als eher unangenehm. Zumal der Aufwand ja nicht so unendlich hoch ist bei einer PV Anlage einer GbR.
Machen kann man alles, man kann auch eine Vergütung pauschal von einem guten € festlegen. *Auslagen sind davon unbenommen.
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Re: Was steht bei der GBR am Ende des Jahres an?

Beitragvon kpr » 28.07.2011, 14:14

Versteh ich alles. Und wenn die Sonne scheint (gerade bei PV) macht man das ja alles gerne.
Aber wie schauts denn aus, wenn in 15 Jahren ein paar Gesellschaftsanteile vererbt, andere gepfändet wurden - und dann plötzlich eine hoffnungslos zerstrittene Gesellschafterversammlung sich in einem einig ist: Du bist der Ar...

Und umgekehrt.. wenn ich mich als Gesellschafter drauf eingelassen habe, dass ich den Ar... abgeputzt bekomme, und mich um nix kümmern muss, außer einmal im Jahr die Hand aufzuhalten - dann will ich auch die Gewissheit haben, dass irgendein Depp den Job macht.
(Und nicht plötzlich auf die Idee kommt, keine Lust mehr zu haben - und einen (teuren) Berater beauftragt - von meinem Geld).

(Ich weiss...ich hab bei Personengesellschaften, ganz vorne an die GbR, in 20 Jahren schon zu viele Pferde vor der Apotheke kotzen sehen; einige hatten sogar schon das Rezept im Maul. Der erforderliche Optimismus und Idealismus ist dabei auf der Strecke geblieben.)
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Re: Was steht bei der GBR am Ende des Jahres an?

Beitragvon MBIKER_SURFER » 28.07.2011, 15:51

Hallo,

und beim Geld hört ja bekanntlich schon bei Geschwistern teilweise auf :oops:
Und ja, da geb ich @kpr recht, so lange die Sonne scheint, alles Gut.
Aber ich habe gerade so einen Fall: Wenn ich sehe , wieviele Stunden, Tage bald Wochen ich in den letzten 2 Jahren für eine dieser GbR's wegen Problemen investiere, dann wäre eine Regelung hinsichtlich Aufwand etc sicherlich mehr als motivierend....

Gruß
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