Was passiert mit einer Dienstbarkeit im Sterbefall?

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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Was passiert mit einer Dienstbarkeit im Sterbefall?

Beitragvon filou » 18.08.2009, 15:13

Hallo zusammen :)
Ich möchte ein Dach zum Betrieb einer PV-Anlage pachten und mir dafür eine erstrangige Dienstbakeit ins Grundbuch des Dachgebers eintragen lassen...Das funktioniert auch!
Was ist aber wenn ich versterben sollte??
Mein Notar sagt eine Dienstbarkeit ist nicht vererbbar !

Wie kann man die Dienstbarkeit formulieren wenn nach meinem Ableben das Recht z.B. auf meine Frau oder meinen Erben übergehen soll?

Eine Gbr mit meiner Frau wäre steuerlich nicht sinnvoll.....
Gruß an alle
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Beitragvon maulwurf4me » 19.08.2009, 21:09

Hallo filou

Google doch mal nach den Stichworten "Dienstbarkeiten vererben".
da kommt eine schöne Liste u.a. mit diesem Artikel:

http://de.alinki.com/artikel/405

Ansonsten mal einen Rechtspfleger am Amtsgericht fragen.
Mit Sonnigen Grüßen
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