Vorteile/Nachteile der Ehepartner-GbR ohne Gewerbeanmeldung?

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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Vorteile/Nachteile der Ehepartner-GbR ohne Gewerbeanmeldung?

Beitragvon bandit » 13.07.2009, 20:55

Wir (Ich und meine Frau) möchten eine 5,5 KW Anlage in Baden
Württemberg auf unser gemeinsames EFH installieren lassen.

Der Strom soll komplett ins Netz gespeist werden:

Sorry, wir sind Photovoltaikanfänger und haben viele Fragen... :lol:

Ein Ziel bei der Photovoltaikanlage ist es, Privatpersonen zu bleiben ohne eine Gewerbeanmeldung bei einer Behörde und ohne eine Firma (GbR)gründen zu müssen.

Den Kredit möchten wir als Privatpersonen aufnehmen, nicht als GbR.

Beim Finanzamt würden wir jedoch, (geht ja vermutlich auch nicht ohne) einen Antrag als GbR oder eine Erklärung als Ehepartner-GbR abgeben.

Jetzte zu den Fragen: :roll:

1. Was sind die Vorteile / Nachteile einer Ehepartner-GbR ohne Gewerbeanmeldung ?

2. Wo gibt es Vorlagen oder Muster zur Vorlage beim Finanzamt für eine Ehepartner-GbR ?

3. Ist eine Ehepartner-GbR beim Finanzamt bei dieser Ehepartner-GbR notwendig ?

4. Ist eine Gewerbeanmeldung bei dieser Ehepartner-GbR notwendig ?

5. Können wir die AFA der Analgenkosten sowie die Kosten für die Zinsrate (ohne die Tilgungsrate) als Ehepartner-GbR ohne Gewerbeanmeldung gegenüber dem Finanzamt genauso geltend machen wie eine " richtige Ehepartner-GbR mit Gewerbeanmeldung " ?

6. Gibt es bei der Ehepartner-GbR ohne Gewerbeanmeldung auch die Möglichkeit die MWST der Anlage vom Finanzamt zurückzuholen ?

:arrow: JA --> Wie geht das genau ?

:arrow: NEIN --> Wird dann die AFA von den Bruttokosten der Anlage (incl MWST) gerechnet oder doch nur von den Nettokosten ?

7. Können wir wählen bei der AFA (linear oder degressiv), da die Anlage nicht vor 9.2009 in Betrieb geht ?

Vielen Dank für die Hilfe :D
bandit
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Re: Vorteile/Nachteile der Ehepartner-GbR ohne Gewerbeanmeld

Beitragvon eggis » 14.07.2009, 16:20

Moin bandit und Willkommen!

Ich versuch mal den Anfang zu machen.
bandit hat geschrieben:Wir (Ich und meine Frau) möchten eine 5,5 KW Anlage in Baden
Württemberg auf unser gemeinsames EFH installieren lassen.

Der Strom soll komplett ins Netz gespeist werden:

Sorry, wir sind Photovoltaikanfänger und haben viele Fragen... :lol:

Ein Ziel bei der Photovoltaikanlage ist es, Privatpersonen zu bleiben ohne eine Gewerbeanmeldung bei einer Behörde und ohne eine Firma (GbR)gründen zu müssen.

Den Kredit möchten wir als Privatpersonen aufnehmen, nicht als GbR.

Beim Finanzamt würden wir jedoch, (geht ja vermutlich auch nicht ohne) einen Antrag als GbR oder eine Erklärung als Ehepartner-GbR abgeben.


Ich glaube ihr unterliegt einem Irrtum. Die "Gesellschaft der bürgerlichen Rechts" ist wohl die am meisten gegründete Gesellschaftsform. Sowie zwei oder mehrere Personen sich zusammenschließen um ein Ziel zu erreichen, spricht man von einer GbR. Selbst eure Ehe ist eine GbR. Sowie der gemeinsam aufgenommene Darlehensvertrag. :D

Dabei ist es nicht notwendig dieses in einem Vertrag festzuhalten. Allein der Entschluss zählt.

Vor bestimmten Behörden muss man evtl. einen Nachweiß erbringen. Das ist dann nur mit einem Schriftstück (Vertrag) möglich.

Beim Finanzamt müsst ihr euer Unternehmertum anmelden, um die MwSt der PVA zurückzubekommen. Dafür benötigt ihr den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Gesellschaften" VORLAGE. Dort müsst ihr halt GbR ankreuzen. Ob ihr ein Gewerbe anmelden müsst, hängt von eurer Gemeindeverwaltung ab, ob die es als notwendig erachten.

Für die restlichen Fragen empfehle ich euch erstmal die Suchfunktion des Forums. Dort müssten alle Anworten zu finden sein. Wenn nicht, meldet euch nochmal.
Mit sonnigen Grüßen
-eggis-

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Re: Vorteile/Nachteile der Ehepartner-GbR ohne Gewerbeanmeld

Beitragvon Sonnenstevie » 14.07.2009, 16:57

Hallo Bandit!

bandit hat geschrieben:Jetzte zu den Fragen: :roll:

1. Was sind die Vorteile / Nachteile einer Ehepartner-GbR ohne Gewerbeanmeldung ?

Vorteil: Meines Wissens keiner.

Nachteil: Das FA führt zusätzlich zur Einkommenveranlagung ein aufwendiges Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte durch.


2. Wo gibt es Vorlagen oder Muster zur Vorlage beim Finanzamt für eine Ehepartner-GbR ?

Nicht dass ich wüsste.

3. Ist eine Ehepartner-GbR beim Finanzamt bei dieser Ehepartner-GbR notwendig ?

Tut mir leid, aber ich verstehe die Frage nicht so ganz. Eine Ehepartner-GbR sehe ich aber nicht als vorteilhaft an, so dass sie vermieden werden sollte.

4. Ist eine Gewerbeanmeldung bei dieser Ehepartner-GbR notwendig ?

Die Gewerbeanmeldung hat nichts mit der GbR zu tun. Bei 5,5 kW/p würde ich erstmal kein Gewerbe anmelden.

5. Können wir die AFA der Analgenkosten sowie die Kosten für die Zinsrate (ohne die Tilgungsrate) als Ehepartner-GbR ohne Gewerbeanmeldung gegenüber dem Finanzamt genauso geltend machen wie eine " richtige Ehepartner-GbR mit Gewerbeanmeldung " ?

Die Gewerbeanmeldung (bei der Gemeinde) ist ohne Bedeutung für die Steuer. Daher könnt Ihr die Anlage in jedem Fall abschreiben und auch die Zinsen geltend machen.

6. Gibt es bei der Ehepartner-GbR ohne Gewerbeanmeldung auch die Möglichkeit die MWST der Anlage vom Finanzamt zurückzuholen ?

Ja. Umsatzsteuerpflichtig ist aber die GbR; sie ist eigenständiges Steuersubjekt.

:arrow: JA --> Wie geht das genau ?

Du musst für die GbR Umsatzsteuervoranmeldungen und eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

:arrow: NEIN --> Wird dann die AFA von den Bruttokosten der Anlage (incl MWST) gerechnet oder doch nur von den Nettokosten ?

7. Können wir wählen bei der AFA (linear oder degressiv), da die Anlage nicht vor 9.2009 in Betrieb geht ?

Ja. Außerdem könnte Ihr die Sonderabschreibung von 20 % geltend machen.

Vielen Dank für die Hilfe :D
Dr. Stefan Rode
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