Unternehmergesellschaft Hife !!!

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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Unternehmergesellschaft Hife !!!

Beitragvon MaxMax » 17.02.2010, 19:29

Hallo ich betreibe eine 11,5 KWp PV-Anlage seit Dezember 2009 und eine weitere mit 14,4 KWp ist bereits bestellt.
auserdem habe ich noch für ein weiteres Dach angebote laufen dort passen so zwischen 13 und 17 KWp drauf.

Jetzt zu meinem Problem.

Ich bin von Beruf Zeitsoldat SaZ 12 und befinde mich in den letzten beiden Dienstjahren. Das heist ich bin vom Dienst freigestellt um mich durch Weiterbildungsmaßnahmen auf das Berufsleben nach der Bundeswehr vorzubereiten. In meinem Fall ist es ein Studium. Dieses dauert wahrscheinlich 4,5 bis 5 Jahre (Bachelor + Master) Drei Jahre nach meiner Dienstzeitende bekomme ich noch 90% meines Letzten Gehalts. Wenn ich nicht mehr als 15% hinzuverdiene. Komme ich auch nur 1 Cent über diese 15 % werden mir 15% meiner übergangsgebührnisse gestrichen. Das währen auf die 3 Jahre hochgerechnet über 11000 Euro.
Leider wird der Gewinn den ich mit meiner PV-Anlage mache auf mein gehalt angerechnet. So das es zur Kürzung kämme.
Dann fehlen mir monatlich aber 300 Euro das wird mit 2 Kindern Frau mit Halbtagsjop und Krediet fürs Haus zu eng.
Da ich die Vergütung für den Solarstrom ja benötíge um den Krediet für die PV-Anlage zurück zu zahlen.

Jetzt habe ich mir volgende Lösung ausgedacht ich gründe eine Unternehmergesellschaft der die PV-Anlagen gehören und auf die die Krediete laufen. Mich stelle ich als Geschäftsführer für ein Symbolisches Gehalt ein. Das Geld wird ja für die Tilgung des Kredietes benötigt. Somit verdient die Unternehmergesellschaft das Geld und nicht ich und mir werden meine Übergangsgebührnisse nicht gekpürzt.

Was meint ihr ist dieser Weg möglich oder ist dies gesetzeswiedrig. Welche nachteile kaufe ich mir durch die Unternehmergesellschaft ein. Für eure hilfe währe ich sehr dankbar. Wenn jemand einen besseren oder einfacheren weg kennt währe ich sehr dankbar.

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Re: Unternehmergesellschaft Hife !!!

Beitragvon maulwurf4me » 17.02.2010, 21:27

hallo!

Du darfst nichts dazu verdienen - aber Deine Frau / Kinder auch nicht??
Frag da mal bem Wehrbereichsgebührnisamt nach und bitte um Amtshilfe - die sind verpflichtet Dich nach bestem Wissen zu beraten.
Fiskaltechnisch (Steuerlich) geht natührlich alles wieder in Summe aufs Familieneinkommen.
Mit Sonnigen Grüßen
maulwurf4me



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Re: Unternehmergesellschaft Hilfe !

Beitragvon Paul Panzer » 17.02.2010, 21:33

Hallo MaxMax,

wenn Du eon Gewerbe auf deinen Namen anmeldest, kann ja ein Einzelunternehmer sein, dann erzielst Du doch Einnahmen und Ausgaben.
Der Gewinn/Verlust aus dem Gewerbe wird dann auf deine Einkünfte angerechnet.
Es dürfte nicht schwer sein in den ersten 5 Jahren keinen Gewinn zu erziehlen.
Demnach hast Du anfänglich keine positiven Gewerbeeinkünfte.
Müsste doch Einkommens neutral sein, oder sehe ich hier was falsch?
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Re: Unternehmergesellschaft Hife !!!

Beitragvon MaxMax » 17.02.2010, 22:25

Hallo ich darf für die 3 Jahre in den ich Übergangsgebührnisse beziehe max 15% ( c.a 300 Euro) dazuverdienen wenn ich mehrverdiene werden die Gebührnisse gekürzt. Leider geht es der Firma in der meine Frau arbeitet sehr schlecht und es besteht die Gefahr das sie Arbeitslos wird. Deshalb möchte ich nicht das die PV auf sie läuft. Unsere Kinder sind 8 Monate und 3 Jahre alt da wird es mit der Gewerbeanmeldung sicher schlecht. Währe für mich die Sonder Afa interessand, um die Einkünfte in den ersten 5 Jahren zu drücken?
Mit der 11,5 KWp Anlage ist es ja kein Problem unter 300€ zu kommen.
aber wenn die anderen 2 Anlagen mit insgesamt 27 bis 30 KWp dazu kommen wird es sicher schwer.
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Re: Unternehmergesellschaft Hife !!!

Beitragvon Paul Panzer » 17.02.2010, 22:42

MaxMax hat geschrieben:...Unsere Kinder sind 8 Monate und 3 Jahre alt da wird es mit der Gewerbeanmeldung sicher schlecht. Währe für mich die Sonder Afa interessand, um die Einkünfte in den ersten 5 Jahren zu drücken?
Mit der 11,5 KWp Anlage ist es ja kein Problem unter 300€ zu kommen.
aber wenn die anderen 2 Anlagen mit insgesamt 27 bis 30 KWp dazu kommen wird es sicher schwer.

Die Gewerbeanmeldung ist ja nicht von den Kindern abhängig.
Ja mit der Abschreibung der PV-Anlage minderst du das Einkommen, gegressiv und SonderAFA sind hier von Vorteil.
Wenn Du mit der Firma Verlust machst, verdienst Du doch nichts dazu. :idea:
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Re: Unternehmergesellschaft Hilfe !

Beitragvon sonnenrentner » 19.02.2010, 14:07

Paul Panzer hat geschrieben:Hallo MaxMax,

wenn Du eon Gewerbe auf deinen Namen anmeldest, kann ja ein Einzelunternehmer sein, dann erzielst Du doch Einnahmen und Ausgaben.
Der Gewinn/Verlust aus dem Gewerbe wird dann auf deine Einkünfte angerechnet.
Es dürfte nicht schwer sein in den ersten 5 Jahren keinen Gewinn zu erziehlen.
Demnach hast Du anfänglich keine positiven Gewerbeeinkünfte.
Müsste doch Einkommens neutral sein, oder sehe ich hier was falsch?



ich glaube wenn er mit Unternehmergesellschaft die sogenannte "Billig-GmbH" meint und dort als Geschäftsführer mit dem kleinen Gehalt angestellt ist, spielen die Stromerlöse für sein persönliches Einkommen keine Rolle, da diese UG eine juristische und damit völlig andere Person ist. bin mir aber nicht 100 pro sicher ob das rechtlich so korrekt ist.
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Re: Unternehmergesellschaft Hife !!!

Beitragvon hapf83 » 21.02.2010, 16:06

Tu dir selbst einen Gefallen und leiste dir ein kurzes Beratungsgespräch mit deinem Steuerberater.

Wenn du eine Gesellschaft gründen willst die unabhängig von deinen Einkünften besteht, läuft es auf eine Kapitalgesellschaft raus (GmbH), und sollten deine bestehenden Anlagen nicht 100% Eigenfinanziert sein, wird die betroffene Bank da nicht einfach so mitspielen.

Die Abschreibungsmethode zur Gewinnverlagerung in Folgejahre scheint die einfachste und beste Lösung auf den ersten Blick. Wenn du eine weitere Anlage in Betrieb nehmen willst solltest du auch noch über evtl. mögliche Inv.abzugsbeträge nach § 7g Abs. 1 EStG n.F. nachdenken. Aber wie gesagt bei den finanziellen Auswirkungen rentieren sich ein paar hundert Euro für den Steuerberater schon aus Gründen der Absicherung.
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