Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.
ACHTUNG: kein Marktplatz für Suche/Biete
Moderator: Mod-Team
von surfrichter » 07.06.2011, 12:14
Hallo zusammen,
ich hab schon einige Beiträge gelesen und bin immer noch nicht so richtig schlau geworden.
Wir (meine Frau und ich) haben eine gemeinsame Finanzierung abgeschlossen einen Solarteur beauftragt alles beim EVU angemeldet und dem Finanzamt angezeigt. Die Dame beim FA teilt mir nun mit, dass wenn zwei Personen, auch Ehepartner, an der Unternehmung beteiligt sind, eine Personengesellschaft angemeldet werden muss. Dazu muss ich das Fomular für Personengesellschaften verwenden und den Gesellschaftsvertrag in Kopie vorlegen.
Stimmt dass? Ich muss für ne Unternehmung mit meiner Frau, mit der ich im gesetzlichen Güterstand lebe, eine Gesellschaft gründen? Wenn ja, komm ich da wohl nicht drum herum. Obwohl meine Frau meint, dann soll ich es eben auf mich nehmen. Was uns zur nächsten Frage führt. Kann ich einfach alles was wir bisher in der Sache getan haben auf mich nehmen? Kredit schon mal nein. Kann ich Alleinunternehmerisch auftreten wenn jemand anderes (meine Frau) mit im Kreditvertrag steht? Alles andere könnte gehen.
Kann mir jemand was dazu sagen? Danke schon mal!
-
surfrichter
- Stammmitglied

-
- - Threadstarter -
-
- Beiträge: 34
- Registriert: 07.04.2011, 06:29
- Info: Interessent
von eggis » 07.06.2011, 12:26
Moin Surfrichter, den Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung für Personengesellschaften bekommst du hier. http://www.existenzgruendung.umbra-onli ... schaft.pdfEinen Gesellschaftervertrag für eine GdbR kannst du machen, musst du aber nicht, da diese formlos alleine durch die Willenserklärung der Gesellschafter gegründet wird. Das steht so im BGB (§705 ff.) und sollte dem Sachbearbeiter beim Finanzamt bekannt sein. Wenn der Sachbearbeiter uneinsichtig ist, dann verfasst einen Gesselschaftvertrag in Kurzform. "Wir (Namen) gründen eine GbR zur Solarstromerzeugung und teilen und alle Kosten, Gewinne und Verluste zu 50% auf die Vertragspartner auf." Das sollte reichen.
Mit sonnigen Grüßen -eggis- "Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft." (George Bernard Shaw)SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC Meine Anlage!!! hier klicken
-

eggis
- Moderator
-
- Beiträge: 15174
- Registriert: 09.10.2007, 21:30
- Wohnort: bei Lübeck
- PV-Anlage [kWp]: 6,9
- Info: Betreiber
von kpr » 09.06.2011, 13:58
Nein. Du musst die GbR auf keinen Fall gründen. So wie Du den Sachverhalt schilderst, habt ihr es aber getan (ggf. unbewusst).
Ich würde versuchen davon wieder weg zu rudern. Wie Du schon erkannt hast, ist die GbR mit der Ehefrau im Fall des gesetzlichen Güterstandes (Gütergemeinschaft) ziemlich nutzlos. Sie bewirkt nichts, was nicht auch ohne Ehegatten-GbR gelten würde. Es wäre völlig ausreichend, wenn einer von Euch als Anlagenbetreiber auftreten würde.
Sofern ihr Euch... aller Vernunft zum Trotz... doch für eine GbR entscheidet, dann muss das auch gelebt werden. Das fängt beim Gesellschaftsvertrag an - und hört bei den (etwas umständlicheren) Deklarationspflichten einer GbR auf.
Zum Gesellschaftsvertrag: Das BGB gibt zwar Regelungen vor; die sind aber so "dezent" gehalten, dass auch eine einmalig agierende Lottogemeinschaft problemlos damit klarkommt. Eine PV ist auf 20 jahre und länger ausgelegt. Die einzigen Fälle, in denen man den Vertrag benötigt (Tod, Streit), sind in so einem Zeitraum "more likely than not". (Mag allerdings sein, dass mein Pessimismus im Fall einer Ehegatten-GbR wirklich etwas zu weit geht.)
Was das steuerliche angeht: Jeder Azubi beim Steuerberater ist ab Mitte des zweiten Lehrjahres problemlos in der Lage eine GuE-Erklärung zu fertigen. Nachts um drei mit verbundenen Augen im Dunkeln. Der steuerliche Laie steht - wegen dem unheimlich aufgeblähtem Formularwesen - vor einem grossen Problem. (Oft zumindest.)
Ich bin im Moment unsicher, ob die Unterschrift der Ehefrau im Kreditvertrag zum Problem bei den Zinsen wird. Kann ich mir aber nicht vorstellen. In der allergrößten Not kann das begradigt werden, wenn die Ehefrau ein Durchlaufdarlehen in Höhe des halben Darlehensbetrages an Dich gewährt.
16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
-
kpr
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 3764
- Registriert: 02.04.2010, 16:03
- PV-Anlage [kWp]: 16,92
- Info: Betreiber
von surfrichter » 09.06.2011, 20:54
Vielen Dank erst mal für die Meinungen,
ich bin immer noch unschlüssig. Ich bin zwar kein Steuerazubi, mache aber seit Jahren unsere Steuererklärung inkl. Vermietung und Verpachtung von 4 Mietwohnungen. Mit dem Formularkram würd ich schon klar kommen. Dumm ist auch, dass ich in den nächsten Tagen mit der Genehmigung des Netzbetreibers rechne und die Zeit langsam knapp wird. Ich weiß nicht, wie es sich auswirkt wenn ich jetzt noch mal alles umschmeiße. Wer hätte gedacht, dass das so kompliziert wird.
Na mal sehn. Danke nochmal.
-
surfrichter
- Stammmitglied

-
- - Threadstarter -
-
- Beiträge: 34
- Registriert: 07.04.2011, 06:29
- Info: Interessent
von kpr » 11.06.2011, 15:35
Schau Dir die Formulare zur GuE mal an. Dem einen machts nichts aus; der nächste fühlt sich komplett erschlagen. (Der Formularsatz ist logischerweise nicht auf die Verhältnisse einer PV abgestimmt. Damit bekommst Du genau so gut jede beliebige Publikums-Gesellschaft mit ein paar Dutzend Beteiligten über alle Einkunftsarten abgebildet. Noch dazu hat das ganze bei einer Ehegatten-GbR rein formalen Charakter und - aus Sicht des Steuerpflichtigen - absolut keinen Nutzen.)
16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
-
kpr
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 3764
- Registriert: 02.04.2010, 16:03
- PV-Anlage [kWp]: 16,92
- Info: Betreiber
Zurück zu Unternehmensgesellschaften
Ähnliche Beiträge
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste
|