UG u. Co. KG

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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UG u. Co. KG

Beitragvon kologe » 16.08.2012, 10:09

Hallo,

was haltet ihr von einer UG u. Co. KG? die UG gibt es seit 2008 u. ist eine Unternehmergesellschaft (Mini-Gmbh).
kologe
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Re: UG u. Co. KG

Beitragvon Ralf Hofmann » 16.08.2012, 10:12

Hi,

kologe hat geschrieben:was haltet ihr von einer UG u. Co. KG? die UG gibt es seit 2008 u. ist eine Unternehmergesellschaft (Mini-Gmbh).


ist eine prima Unternehmensform, wenn man keine Haftung für irgendetwas übernehmen will.
MfG
Ralf Hofmann

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Re: UG u. Co. KG

Beitragvon Strahli » 16.08.2012, 10:24

Die entscheidende Frage ist halt, für was Du diese Unternehmensform wählen willst und was die Zielsetzung ist?
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Re: UG u. Co. KG

Beitragvon JayM » 16.08.2012, 14:20

Hallo kologe,
kommt sehr drauf an was Du erreichen willst, wie Strahli schon gesagt hat. Die UG hat den Vorteil, dass man die ab 1 Euro gründen kann. Man muß aber dann Gewinne einbehalten bis die 25 000 Euro einer GmbH erreicht sind. Und die Haftung wird man bei UG und GmbH auch nicht ganz los. Die Geschäftsführerhaftung bleibt auf jeden Fall, und auch zur Finanzierung muß eine UG Sicherheiten bieten, die ohne Eigenkapital von ausserhalb der UG kommen und dann auch mithaften.

Die &Co KG Konstruktion erlaubt in gewissem Rahmen Einkünfte (Kommanditisten in KG) und Risiken (UG/GmbH als Komplementär der KG) zu trennen. Aber der Aufwand ich auch erheblich. Da muß schon ein wirklich guter Grund dahinter stehen. Eine PV Anlage auf dem eigenen Hausdach würde mir dafür nicht reichen.

Erzähl mal mehr über den Sinn und Zweck des Unternehmens.

Gruß
Jochen
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Re: UG u. Co. KG

Beitragvon kpr » 23.08.2012, 14:46

Die UG wird im allgemeinen Geschäftsverkehr sehr kritisch betrachtet.
Das Banken (wie bei der GmbH) Kredite nur gegen Sicherheiten vergeben, bedarf eigentlich keiner Erwähnung.
Bei der UG kommt hinzu, dass aber selbst Lieferantenkredite nur schwer zu bekommen sind.
Das könnte einem PV-Unternehmer eigentlich egal sein... dessen supply chain ist ja recht überschaubar ;-)

Die UG beschränkt die Haftung... natürlich nur soweit, wie man nicht anderweitige Haftungen einrichtet (z,.B. Sicherheiten für Kredite). Bei einem Handwerker, der davor Angst hat, trotz aller Sorgfalt von Haftungstatbeständen eingeholt zu werden
(das berühmt Bild mit dem rauchenden Handwerker und der explodierten Ölraffinerie im Hintergrund), für den ist die UG sicherlich ein Instrument, um auch ohne Geld eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen.
Ich frag mich allerdings, welche Risiken das beim PV-Betreiber sein sollen.

Die UG ist eine juristische Person und Kapitalgesellschaft. Ihr Gründungsaufwand ist nicht unerheblich; auch wenn er deutlich preisgünstiger ausfällt, als bei einer GmbH. Entscheidend scheint mir aber - gerade für PV - zu sein, daß die laufenden Verwaltungskosten (Rechnungswesen, Steuern) denen einer ausgewachsenen GmbH absolut identisch sind.
Die UG ist verpflichtet Bücher zu führen und Abschlüsse zu erstellen.
Mir persönlich (und meinen Berufskollegen) würde es nichts ausmachen; aber mehrheitlich ist das für Betreiber doch ein (empfindlicher) Kostenblock.

Die Konstruktion als KapCo wählt man ja eigentlich, wenn man aus tatsächlichen Gründen heraus in einer Personengesellschaft agieren will - und dennoch auf die Haftungsbeschränkung nicht verzichten will.
(Im Gegenzug ist man bereit, gleich für zwei Gesellschaften die Bücher zu führen und Abschlüsse zu erstellen; auch wenn das für die UG von einem Steuerfachassi im dritten Lehrjahr in einer Stunde locker erledigt sein sollte.)
Das mag für viele mittelständische Unternehmen ein Argument bei der Rechtsformwahl sein; bei PV fehlt mir da wohl die Phantasie.

Ein weiterer Grund könnte die niedrige Thesaurierungsbelastung sein. Sprich: Ein Unternehmen wirft 10 Mio Gewinn ab; der Unternehmer braucht aber nur 2 Mio zum Leben. Dann können die überflüssigen Gewinne prima in der Kapitalgesellschaft mit 15% KSt-Belastung geparkt werden (statt mit 40%). (Nur die Nummer mit der Haftungsbegrenzung.. die ist dann natürlich hin.)
So richtig will der Schuh für PV aber auch nicht passen... oder kennt jemand einen Betreiber, der soviel Geld aus seinen Anlagen zieht, dass er es im Kamin verfeuern könnte?

Last not least: Die "GmbH" hat ja historisch schon die wenig positive übersetzung "Gehste mit - biste hin"; die KapCo wird landläufig (völlig zu Unrecht) als "Beschiss-Konstruktion" gesehen. Die UG.. ist ja nun tatsächlich sowas wie eine GmbH, die vom ersten Tag an kurz vor Abgabe der EV steht. Jetzt ne KapCo mit UG vorangestellt... mehr kann man kaum tun, um sich gemeinhin als unseriös darzustellen.
(Entsprechend fällt mir ad hoc nur eine einzige UG & Co.KG ein, die .????-Recycling UG & Co. KG. Ist es ein Wunder das wir uns in der sehr halbseidenen Branche der Abfallverwerter, Lumpensammler und sonstigen Betrüger wiederfinden?)

Das müsste schon eine sehr spezielle Fallgestaltung sein, wo mir jemand diese Rechtsform schmackhaft machen kann.
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Re: UG u. Co. KG

Beitragvon kpr » 23.08.2012, 14:46

Die UG wird im allgemeinen Geschäftsverkehr sehr kritisch betrachtet.
Das Banken (wie bei der GmbH) Kredite nur gegen Sicherheiten vergeben, bedarf eigentlich keiner Erwähnung.
Bei der UG kommt hinzu, dass aber selbst Lieferantenkredite nur schwer zu bekommen sind.
Das könnte einem PV-Unternehmer eigentlich egal sein... dessen supply chain ist ja recht überschaubar ;-)

Die UG beschränkt die Haftung... natürlich nur soweit, wie man nicht anderweitige Haftungen einrichtet (z,.B. Sicherheiten für Kredite). Bei einem Handwerker, der davor Angst hat, trotz aller Sorgfalt von Haftungstatbeständen eingeholt zu werden
(das berühmt Bild mit dem rauchenden Handwerker und der explodierten Ölraffinerie im Hintergrund), für den ist die UG sicherlich ein Instrument, um auch ohne Geld eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen.
Ich frag mich allerdings, welche Risiken das beim PV-Betreiber sein sollen.

Die UG ist eine juristische Person und Kapitalgesellschaft. Ihr Gründungsaufwand ist nicht unerheblich; auch wenn er deutlich preisgünstiger ausfällt, als bei einer GmbH. Entscheidend scheint mir aber - gerade für PV - zu sein, daß die laufenden Verwaltungskosten (Rechnungswesen, Steuern) denen einer ausgewachsenen GmbH absolut identisch sind.
Die UG ist verpflichtet Bücher zu führen und Abschlüsse zu erstellen.
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Die Konstruktion als KapCo wählt man ja eigentlich, wenn man aus tatsächlichen Gründen heraus in einer Personengesellschaft agieren will - und dennoch auf die Haftungsbeschränkung nicht verzichten will.
(Im Gegenzug ist man bereit, gleich für zwei Gesellschaften die Bücher zu führen und Abschlüsse zu erstellen; auch wenn das für die UG von einem Steuerfachassi im dritten Lehrjahr in einer Stunde locker erledigt sein sollte.)
Das mag für viele mittelständische Unternehmen ein Argument bei der Rechtsformwahl sein; bei PV fehlt mir da wohl die Phantasie.

Ein weiterer Grund könnte die niedrige Thesaurierungsbelastung sein. Sprich: Ein Unternehmen wirft 10 Mio Gewinn ab; der Unternehmer braucht aber nur 2 Mio zum Leben. Dann können die überflüssigen Gewinne prima in der Kapitalgesellschaft mit 15% KSt-Belastung geparkt werden (statt mit 40%). (Nur die Nummer mit der Haftungsbegrenzung.. die ist dann natürlich hin.)
So richtig will der Schuh für PV aber auch nicht passen... oder kennt jemand einen Betreiber, der soviel Geld aus seinen Anlagen zieht, dass er es im Kamin verfeuern könnte?

Last not least: Die "GmbH" hat ja historisch schon die wenig positive übersetzung "Gehste mit - biste hin"; die KapCo wird landläufig (völlig zu Unrecht) als "Beschiss-Konstruktion" gesehen. Die UG.. ist ja nun tatsächlich sowas wie eine GmbH, die vom ersten Tag an kurz vor Abgabe der EV steht. Jetzt ne KapCo mit UG vorangestellt... mehr kann man kaum tun, um sich gemeinhin als unseriös darzustellen.
(Entsprechend fällt mir ad hoc nur eine einzige UG & Co.KG ein, die .????-Recycling UG & Co. KG. Ist es ein Wunder das wir uns in der sehr halbseidenen Branche der Abfallverwerter, Lumpensammler und sonstigen Betrüger wiederfinden?)

Das müsste schon eine sehr spezielle Fallgestaltung sein, wo mir jemand diese Rechtsform schmackhaft machen kann.
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