Steuerberechnung Dachmiete, Zinsen bei GbR

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Steuerberechnung Dachmiete, Zinsen bei GbR

Beitragvon Stockente » 12.10.2011, 15:36

Hallo,
wir haben mit 3 Personen eine GbR mit Gesellschafter Vertag gegründet. Person A ist Eigentümer des Dachs mit der PV-Anlage. Sie erhält dafür von der GbR eine Dachpacht, die mittels Vertag geregelt wurde. Das Dach musste vor der Installation der PV-Anlage saniert werden. Diese Sanierung gab die GbR in Auftrag und hat sie als für 20 Jahre vorweggenommene Dachpacht bezahlt.
Die GbR macht die Kosten der Dachpacht als Ausgaben geltend und Person A gibt sie als Einnahmen in ihrer eigenen, "privaten" Einkommenssteuer an.
Person A erhielt von Person B einen Kredit für die Beteiligung an der PV-Anlage. Dafür schlossen beide einen private Kreditvertrag. Person A macht die Zinsen als Ausgaben für die PV-Anlage bei der Einkommensberechnung der GbR geltend. Person gab die Zinseinnahmen als Zinseinkünfte bei der eigenen, "privaten" Steuererklärung an.

Das FA ist nun der Meinung, das sei falsch. Dass Person A die Zinszahlungen als Ausgaben in der GbR angibt, sei in Ordnung. Die Zinseinnahmen von Person B, müsste diese aber als Beteiligte der GbR vereinnahmen und nicht als Privatperson. Der Grund wäre, dass beide Beteiligten auch Mitglieder der GbR seien. Die gleiche Argumentation verfolgte das FA für die Dachpacht.

Frage: Hat das FA recht?

Zur Info: Person C bin ich.

Gruß
Charlotte
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Re: Steuerberechnung Dachmiete, Zinsen bei GbR

Beitragvon Sonnenstevie » 12.10.2011, 23:16

Hallo Charlotte und willkommen im Forum!

M.E. wendet das FA zu Recht § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG an. Danach gehören Sondervergütungen an die Mitunternehmer zum Gewinn. Sondervergütungen dieser Art sind typischerweise Miet- oder Pachtzahlungen, Geschäftsführergehälter oder Zinsen für Gesellschafterdarlehen. Es handelt sich also um Gewinnanteile aus gewerblicher Tätigkeit, nicht um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitslohn oder EInkünfte aus Kapitalvermögen.

Viele Grüße


Stevie
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Re: Steuerberechnung Dachmiete, Zinsen bei GbR

Beitragvon kpr » 14.10.2011, 23:52

Sehe ich genau so. Würde man bilanzieren, wäre es zwar handelsrechtlich Aufwand; steuerrechtlich jedoch keine abzugsfähigen BA sondern Gewinn-Vorab und somit SBE bei den Gesellschaftern. (vgl. § 15 I Nr.2 EStG)
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