Hallo,
wir haben mit 3 Personen eine GbR mit Gesellschafter Vertag gegründet. Person A ist Eigentümer des Dachs mit der PV-Anlage. Sie erhält dafür von der GbR eine Dachpacht, die mittels Vertag geregelt wurde. Das Dach musste vor der Installation der PV-Anlage saniert werden. Diese Sanierung gab die GbR in Auftrag und hat sie als für 20 Jahre vorweggenommene Dachpacht bezahlt.
Die GbR macht die Kosten der Dachpacht als Ausgaben geltend und Person A gibt sie als Einnahmen in ihrer eigenen, "privaten" Einkommenssteuer an.
Person A erhielt von Person B einen Kredit für die Beteiligung an der PV-Anlage. Dafür schlossen beide einen private Kreditvertrag. Person A macht die Zinsen als Ausgaben für die PV-Anlage bei der Einkommensberechnung der GbR geltend. Person gab die Zinseinnahmen als Zinseinkünfte bei der eigenen, "privaten" Steuererklärung an.
Das FA ist nun der Meinung, das sei falsch. Dass Person A die Zinszahlungen als Ausgaben in der GbR angibt, sei in Ordnung. Die Zinseinnahmen von Person B, müsste diese aber als Beteiligte der GbR vereinnahmen und nicht als Privatperson. Der Grund wäre, dass beide Beteiligten auch Mitglieder der GbR seien. Die gleiche Argumentation verfolgte das FA für die Dachpacht.
Frage: Hat das FA recht?
Zur Info: Person C bin ich.
Gruß
Charlotte






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