Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen will und entprechende gewerbliche Einkünfte aus einer ziemlich großen (85 kWp) Solaranlage hat, wird sie bis zum offiziellen Rentenstart (Regelaltersgrenze) keine Rente ausgezahlt bekommen. Die Rente wird nach den individuellen Einkünften eines Versicherten berechnet. Ihr Mann ist schon länger Rentenempfänger, dort werden keine Einkünfte mehr berücksichtigt. Kann ein Eigentumsübergang (Kauf oder Schenkung) auf den Ehemann die Rente retten?
Gegenüber dem Finanzamt würde sich nichts ändern, da eine Zusammenveranlagung vorliegt und die Erträge weiterhin als solche deklariert und besteuert werden.
Oder braucht man dazu ein komplizierteres Unternehmensmodell (bitte keine illegalen Tipps und davon ausgehen, dass die beiden sich noch eine längere Zeit liebhaben
Ich war über die Frage zunächst sehr erstaunt, denn nach meiner Einfältigkeit ist es eine grobe Ungerechtigkeit, wenn jemand sich selbst einen Teil der Altersversorgung schafft (und nicht der Beutegemeinschaft aus Herrn R. und diversen Versicherungen die Taschen füllt) dann für die ersten 30 Monate nicht einmal die um 9 % (30 x 0,3 %) gekürzte Rente erhält.






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