von Bento » 24.10.2010, 19:03
Hallo,
das Wichtigste dürfte ein Dachnutzungsvertrag sein, aber den schließt man normalerweise vorher ab!
In diesem Vertrag sollte unbedingt geregelt sein, dass die Verpächterin der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Pächters an rangerster Stelle zustimmt, denn es handelt sich momentan um nichts anderes als ein Fremddach.
Ich persönlich würde bei fremden Dächern immer eine Haftpflichtversicherung abschließen und da eine Privathaftpflichtversicherung bei gewerblicher Nutzung nicht greift, wäre hier eine spezielle Betreiber-Haftpflicht erforderlich.
Viele Grüße
Bento
Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
(Arnaud Desjardins)