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Beitragvon sabernicht » 02.11.2011, 19:31

wir als gbr haben vor ein dach anzupachten. mit dem eigentümer der halle ist alles geregel. freitag ist der notar termin um
im grundbuch eingetragen zu werden. nun ist folgendes das der eigentümer der halle in einem industriegebiet/mischgebiet
sein grundstück gepachtet hat. wie ist soetwas zu betrachten und auf was müssen wir beachten.
muss der verpächter des grundstückes mit bei dem notar unterschreiben????
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Re: rechtslage

Beitragvon eggis » 02.11.2011, 20:36

Moin!
sabernicht hat geschrieben:muss der verpächter des grundstückes mit bei dem notar unterschreiben????

Wenn ihr eine Dienstbarkeit beim Notar eintragen wollt, dann braucht ihr dort ohne den Eigentümer des Grundstücks gar nicht erst auftauchen.
Ohne Dienstbarkeit (ersten Ranges) würde ich gar keinen Gedanken daran verschwenden eine Anlage auf dem Dach zu errichteten.
Mit sonnigen Grüßen
-eggis-

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Re: rechtslage

Beitragvon sabernicht » 02.11.2011, 21:22

danke eggis
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Re: rechtslage

Beitragvon Herrvolt » 02.11.2011, 22:08

eggis hat geschrieben:Wenn ihr eine Dienstbarkeit beim Notar eintragen wollt, dann braucht ihr dort ohne den Eigentümer des Grundstücks gar nicht erst auftauchen.
Ohne Dienstbarkeit (ersten Ranges) würde ich gar keinen Gedanken daran verschwenden eine Anlage auf dem Dach zu errichteten.
Das sowieso.
Aber was ist, wenn der Pächter die Halle in 10Jahren nicht mehr wartet?
Oder er lässt den Pachtvertrag auslaufen und der Grundstücksbesitzer hat auch keine Interesse an der Halle. Diese verfällt dann.

Ohne einen wirklich sauberen Vertrag, welcher von einem Fachmann ausgearbeitet wird, würde ich hier absehen.
Genau genommen würde ich persönlich denken: So hoch ist die Rendite auch bei PV nicht, dass sich das wirklich rechnet.
Wasserkraft, Naturenergie welche wohl als erste die Stromerzeugung ermöglichte, ist sicher Verfügbar, nicht nur wenn die Sonne scheint.
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