PV Anlage... Und nun?

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Re: PV Anlage... Und nun?

Beitragvon za-ass » 11.05.2011, 22:05

Stefan77 hat geschrieben:Bin jetzt ein wenig durcheinander.
Fragebogen zur Steuerl. erf. ist weg. Dort ist der 01.05.2011 als "Start" eingetragen.
Die Anlage wird denke in 7-10 Tagen in Betrieb gehen. Muss ich eine UmsSteuVorAnmel. dann noch für den
05/2011 machen mit "Nullmeldung"?!
BNU Agentur und EVU macht alles der Solarteur...

Keine Panik!
Du machst die Voranmeldung im Zeitraum 01.-10. des Folgemonats für den Vormonat, also innerhalb der ersten 10 Junitage für den Mai.
Du machst dann eine Null-Meldung für den Mai, was eingehende Zahlungen (durch den VNB) anlangt, die MwSt aus der Soalrteur-Rechnugn machst du dabie aber dann schon geltend.
Wenn die Anlage in 7-10 Tagen in Betrieb geht, schreiben wir den 18. bzw den 21. Mai 2011, nicht mehr lange bis zum 01.06.2011. Ich würde das geordent abgeben und den FA-Sachbearbeiter nicht unter der Zeit mit meiner 'wichtigen Rechnung' drangsalieren. Du kannst ja am 01.06.11 für den Mai voranmelden und dabie dann sicherstellen, dass deine PV-anlagen-Rechnung am 01.06.11 dem FA vorliegt.

Was die Bundesnetzagentur (BNetzA) angeht, bist du zusammen mit deinem Solarteur nicht mehr ganz auf dem Laufenden. Das Meldeverfahren wurde seitens der BNetzA umgestellt, wie hier und man auch bei der BNetzA nachlesen kann.
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Re: PV Anlage... Und nun?

Beitragvon kpr » 12.05.2011, 11:03

@stefan77

Vielelleicht mal schnell wieder sprachliche Missverständnisse beseitigen:
"Nullmeldung" ist diejenige Meldung, in der ausschliesslich "Null" eingetragen wird. Keine steuerfreien Umsätze, keine steuerpflichtigen Umsätze, keine Vorsteuer, kein sonst-was. Und dann kommt am Ende auch noch "Null" raus.

Alles andere (sobald irgendein Wert <> 0 eingetragen wird) sind keine Nullmeldungen. Sondern stinknormale Voranmeldungen. Mal zahlt man; mal bekommt man ne Erstattung.

Als Unternehmer hast Du monatlich Voranmeldungen abzugeben. Ob etwas zu deklarieren ist oder nicht, spielt gar keine Rolle.
In der Praxis musst Du ab dem Monat abgeben, ab dem eine Steuernummer erteilt ist. (In der Theorie schon früher; ab wo kein Kläger da kein Richter).

Wenn Du Mitte Mai ans Netz gehst, wirst Du im Mai noch keine Einnahmen haben.
Allerdings würde es mich doch sehr wundern, wenn Du per 31.5. noch keine abzugsfähigen Vorsteuern hättest
a) aus An- und ABschlagzahlungen (soweit eine ordentliche Rechnung vorliegt)
b) aus der Schlussrechnung (unabhängig vom Zahlungszeitpunkt)
Entsprechend würdest Du in der Mai-Anmeldung wohl Vorsteuern zu deklarieren haben:

Die Anmeldung kannst Du abgeben ab dem 1.6. (Abgabefrist: 10. des Folgemonats; bzw. der erste darauf folgende Werktag; aber "spätestens" interessiert Dich ja nicht, wenn Du eine Erstattung zu bekommen hast.

Schönes Pech, wenn Du bis dahin noch keine Steuernummer hast. Man kann zwar (auf Papier) auch ohne (korrekte) Steuernummer abgeben; aber schneller geht das nur, wenn man anschließend all denjenigen auf den Füssen steht, die den "atypischen" Vorgang verschlampen könnten.
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