Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.
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von geri07 » 04.11.2010, 21:03
Guten Abend,
hat jemand Erfahrung mit einer Gbr im Zusammenhang einer PV Anlage? Ich plane vier Dachflächen zu belegen, insgeamt 30- 33Kw und möchte die Anlage mit meinem Bruder zusammen betreiben. Oder ist es besser wenn jeder seine eigene Anlage 15-16kw beantragt (zwei Zähler statt einer, doppelte Leitungen, getrennte WR evtl. nachteilig in der Verschaltung, ein Vorteil wäre aber keine Reduzierung der Einspeisevergütung ab 30 kw) Würde mich über ein paar Anregungen freuen.
gruß
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von jodl » 04.11.2010, 21:20
die Reduzierung der Einspeisevergütung (über 30 kW) hat mit der Rechtsform nichts zu tun! ich bin an drei GbR-Anlagen beteiligt und kann bisher nichts negatives dazu vorbringen
Gruß, jodl
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von Modulschrauber » 13.11.2010, 23:10
Hallo Geri07
Hab auch ne GBR, machs. Nicht streiten, dann gets gut. Streiten kann man sich aber auch ohne GBR.
Sonnige Grüsse Kurt
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von MBIKER_SURFER » 14.11.2010, 09:13
Hallo,
'ne GbR macht eben etwas mehr Aufwand wegen der einheitlich gesonderten Feststellung. Außerdem kann die steuerliche Seite immer nur für die GbR beantragt werden, somit nicht individuell steuerbar für den Einzelnen. Bei Finanzierung der Anlage musst eben die gesamtschuldnerische Haftung betrachten - trotz Bruder!
Wir betreiben einige Anlagen als GbR eigenkapitalfinanziert mit fremden Dritten und mehrere Anlagen als GbR mit Ehefrau und Finanzierung!
Gruß Martin
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von za-ass » 15.11.2010, 11:15
MBIKER_SURFER hat geschrieben:Hallo,
'ne GbR macht eben etwas mehr Aufwand wegen der einheitlich gesonderten Feststellung.
Das macht doch nichts! Wenn man das als Chance sieht, Kontakt zum StB zu halten, kann man der Sache auch einen positiven Aspekt abgewinnen. ...duck & weg....
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von kpr » 30.12.2010, 13:55
Es spricht vieles für eine GbR - wenn es alleine einfach nicht funktioniert. Sei es aus technischen, rechtlichen oder finanziellen Gründen.
Den Mehraufwand halte ich persönlich für vernachlässigbar (gut.. beruflich bin ich aber auch "dicht am Thema dran").
Man sollte sich jedoch nicht davon täuschen lassen, daß die GbR theoretisch ohne Gesellschaftsvertrag auskommt. Den Vertrag brauchts bei Ärger und Tod. Die Photovoltaik ist auf mindestens 20 Jahre ausgerichtet - da sind das höchst ernst zu nehmende Themen. Gewinnverteilun nach Köpfen, gesamtschuldnerische Haftung, Übertragbarkeit von Anteilen... das sind mal einige Topics, bei denen ich als Gesellschafter auf jeden Fall eine von den Bestimmungen des BGB abweichende Regelung (oder aber eine risikoeliminierende Gestaltung) haben wollen würde.
==> Den Vertrag gibts nicht "von der Stange". Wer hier spart, spart am falschen Ende.
(Nur ein Szenario: Anlage steht auf dem Dach von Ges'ter A. A verstirbt. Die Erbengemeinschaft von A ist uneinig - und lässt das Haus in die Versteigerung gehen. Der neue Eigentümer verlangt eine horrende Pacht... In der Folge will die Erbengemeinschaft nun auch noch die Anlage verticken...) Ich kenn die Lösung für diesen Fall nicht.... nur eines ist sicher: Da lauert ein ganzer Sack voller Probleme die alle erst gelöst werden müssen - und einige unruhige Nächte bereiten werden. So stellt sich ja wohl keiner den Betrieb einer PV vor.
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von MBIKER_SURFER » 30.12.2010, 14:06
geri07 hat geschrieben:ein Vorteil wäre aber keine Reduzierung der Einspeisevergütung ab 30 kw) gruß geri07
Wegen den ca. 0,1ct weniger Vergütung für die KWp über 30 KWp. Das kann es nicht sein. GbR ist schon o.k. - vorausgesetzt alles bar bezahlt. Bin an 4 GbR beteiligt - null Probleme. Allerdings wie @kpr schreibt: Wir haben einen Gesellschaftsvertrag der all diese Punkte geklärt hat. Außerdem bin ich geschäftsführender Geellschafter der GbRs - das erleichtert die Sache  . Gruß Martin
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von Cheook » 30.12.2010, 14:24
Ich möchte noch einwerfen, dass man sich nicht aussuchen kann, ob man eine oder zwei Anlagen anmeldet. 1 Flurstück = 1 Anlage, 2 Flurstücke = 2 Anlagen. Eventuell ist es interessant, unter 30 kWp zu bleiben, um den Hausanschluss nutzen zu können und kein neues AC Kabel legen zu müssen (Klärung durch VNB).
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