Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.
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von stefanily » 31.05.2008, 17:38
Klartext:
Urteilskommentare
Beschluss über fast vollständige Auflösung der Instandhaltungsrücklage keine ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahme
Damit ist das Thema schon mal abgehakt.
Und ohne Kapital kann Ihnen weder Tom noch Stevie eine Anlage auf Dach setzen.
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stefanily
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von stefanily » 31.05.2008, 18:49
jodl hat geschrieben:Wenn die vorhandenen Investitionsmittel eingesetzt werden sollen, müssten alle Eigentümer einverstanden sein und die Anteilsverteilung in der GbR wäre dann identisch mit den Eigentumsanteil jedes Beteiligten. Einer der Beteiligten macht den Geschäftsführer für kleines Geld und kümmert sich dass alles läuft. So würde ich das machen (und so habe ich das gemacht)
Gruß, jodl
In geschäftlichen Sachen würde ich meinem Nachbarn nicht vertrauen. So eine Eigentümergemeinschaft kann sich in den Bankrott klagen, wenn nur ein alter oder neuer Eigentümer es will. Zweckentfremdung und keine ordnungsgemäße Verwaltung.
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von lehmann28 » 31.05.2008, 19:01
stefanily hat geschrieben:Klartext:
Urteilskommentare Beschluss über fast vollständige Auflösung der Instandhaltungsrücklage keine ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahme
Damit ist das Thema schon mal abgehakt.
Und ohne Kapital kann Ihnen weder Tom noch Stevie eine Anlage auf Dach setzen.
Könntest Du uns das bitte etwas genau erklären?
Der Tom 
Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können.
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von stefanily » 31.05.2008, 19:30
lehmann28 hat geschrieben:stefanily hat geschrieben:Klartext:
Urteilskommentare Beschluss über fast vollständige Auflösung der Instandhaltungsrücklage keine ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahme
Damit ist das Thema schon mal abgehakt.
Und ohne Kapital kann Ihnen weder Tom noch Stevie eine Anlage auf Dach setzen.
Könntest Du uns das bitte etwas genau erklären? Der Tom 
Warten wir mal auf Melle, - ist ja Hausverwalter.
Würde mich mal interessieren, wie Melle die Rücklage auflösen möchte.
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von Melle » 01.06.2008, 09:36
Liebe Forumsteilnehmer,
vielen Dank für die angeregte Diskussion. Leider komme ich erst jetzt kurz dazu, meine Sichtweise noch etwas zu präzisieren (und bin schon wieder auf dem Sprung zu einer Veranstaltung):
Ich bin Miteigentümer von zwei Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage mit insgesamt 43 EWen, die sich auf 3 Häuserblocks aufteilen. Diese Dächer sind genau nach Süden orientiert, deshalb hatte ich in der letzten Eigentümerversammlung die Frage gestellt, ob man hier nicht eine PV-anlage installieren könnte. Die daraufhin angestellte Grundlagenermittlung ergab, daß man leider nur über den vorhandenen Dacheinschnitten (Fenster und Dachterrassen) i.w. 2 Reihen mit PV-Modulen belegen kann, insgesamt 18,7 kWp. Die Kosten betragen etwa 81.000 € netto.
Bei den 43 Wohnungen handelt es sich um 26 Wohnungen, die privat veräußert sind (davon 2 in meinem Besitz), 17 Wohnungen blieben im Bestand der Wohnungsbaugesellschaft. Die Anlage besteht bereits 11 Jahre und die Beschlüsse wurden bisher i.d.R. einstimmig gefaßt.
Die Mittel der Instandhaltungsrücklage sind i m G r u n d sa t z zweckgebunden. In einem vom OLG München entschiedenen Fall (Beschluß vom 20.12.2007 - 34 Wx 76/07); NJW-Spezial 4/ 2008 Seite 97) beschließen die Eigentümer, Wohngeldausfälle nicht mittels einer Sonderumlage, sondern durch Entnahme aus der I-rücklage zu decken. Voraussetzung ist jedoch, daß selbst nach einer Entnahme eine gesicherte Finanzierung notwendiger -absehbarer- Instandhaltungsmaßnahmen gewährleistet ist.
Ich sehe die Verwendung von einem Großteil der Rücklage für eine PV-anlage nicht als endgültige Entnahme, sondern als eine Art Geldanlage -ohne Zwischenschaltung der Bank - an (Direktinvestition in eine relativ sichere Anlageform). Dies würde auch dem Grundgedanken des gesetzlichen Auftrages (Landes-Wärmegesetz Baden-Württemberg) enmtsprechen.
Nach der Ertragskalulation ist von einem jährlichen Überschuß von fast 8.000,00 € auszugehen, der die Liquidität des Instandhaltungskontos wieder aufbauen wird. In der Zwischenzeit muß für notwendige Instandhaltungen natürlich eine Restrücklage verfügbar bleiben (oder durch Ersatzdeckung z.B. Kredit in lfd. Rechnung) abdeckbar sein.
Soweit meine Überlegungen in Kürze - bis bald und herzlichen Dank!
Melle
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von stefanily » 04.06.2008, 23:26
Melle hat geschrieben:Ich bin Miteigentümer von zwei Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage mit insgesamt 43 EWen, die sich auf 3 Häuserblocks aufteilen. Diese Dächer sind genau nach Süden orientiert, deshalb hatte ich in der letzten Eigentümerversammlung die Frage gestellt, ob man hier nicht eine PV-anlage installieren könnte. Die daraufhin angestellte Grundlagenermittlung ergab, daß man leider nur über den vorhandenen Dacheinschnitten (Fenster und Dachterrassen) i.w. 2 Reihen mit PV-Modulen belegen kann, insgesamt 18,7 kWp. Die Kosten betragen etwa 81.000 € netto. Bei den 43 Wohnungen handelt es sich um 26 Wohnungen, die privat veräußert sind (davon 2 in meinem Besitz), 17 Wohnungen blieben im Bestand der Wohnungsbaugesellschaft. Die Anlage besteht bereits 11 Jahre und die Beschlüsse wurden bisher i.d.R. einstimmig gefaßt. Melle
Hallo Melle,
sind die 43 WE vermietet?
Dann könnten die Eigentümer, die ja als Vermieter Unternehmer sind, Alles bis auf die Module als Modernisiserungsmaßnahme wahlweise in bis zu 5 Jahren abschreiben. Das ist ja der Investitionsmotor bei Vermietern. Modernisieren, Miete erhöhen, und obendrein durch schnelle AfA noch Steuern zurückholen.
Den Rest der Rücklage - bis auf die eiserne Reserve- würde ich dann in eine Firma stecken, die den Generator betreibt, und dem Haus Miete für Nutzfläche und "Infrastruktur" zahlt. Die Firma hat natürlich alle Eigentümer als stille Teilhaber.
Ich würde der HVW zuliebe eine Objekt-Begehung mit einem Sachverständigen machen, um die notwendige Höhe der eisernen Reserve festzulegen.
Stiller Teilhaber heißt vor allem, dass sich 80 Jährige Rentnerinnen um nichts zu kümmen brauchen, bis auf ein einziges weiteres Feld in der EST-Erklärung auszufüllen.
Viele Grüße,
Stefan
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von Melle » 05.06.2008, 21:29
Vielen Dank Stefan,
das klingt ja sehr plausibel. Also die Rechnung aufteilen lassen in Modulkosten, Wechselrichter und Arbeitslohn, denn nur der Arbeitslohn (?) ist absetzungsfähig (verteilbar auf 2 bis 5 Jahre).
Alle Wohnungen sind vermietet. Mieterhöhung ist erst in ca. vier Jahren drin, denn es sind preisgebundene Wohnungen (mit öffentlichen Zuschüssen gebaut).
Zur Firma: Ich denke, die Hausverwaltung macht eine Gewinn- und Verlustrechnung der Anlage, wobei natürlich eine angemessene Dachmiete als Aufwand erscheinen muß. Da aber durch Verwendung der Rücklagenmittel keine Zinsen anfallen, wird sich trotz der Abschreibungspositionen jeweils ein Gewinn ergeben, der dann den jeweiligen Eigentümern nach den Miteigentumsanteilen zusteht. Er kann ja dann gleich wieder der Rücklage zugeführt werden, bis diese wieder auf einem "normalen" Stand ist. Man bräuchte dann ja gar keine GbR gründen, denn diese wäre identisch mit den Miteigentumsanteilen (Eine andere Verteilungsart dürfte wohl nicht angebracht sein).
Was ist dann bei einem Verkauf einer Wohnung zu beachten? Restbuchwert ansetzen?
Herzliche Grüße
Melle
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von Latest » 15.10.2008, 11:26
Hallo,
ich möchte auf unserer nächsten Eigentümerversammlung auch den Vorschlag einer Gemeinschadfts PV einbringen.
Wir sind mit 144 Wohnung über 9 Häuser verteilt und haben geschätzte 700 qm Flachdachfläche in Bremen
Interessant fände ich auch die Antwort, ob wir es damit bewerkstelligen könnten uns damit autark zu versorgen?
(Gerade in Hinblick auf Finanz-, Wirtschaftskrise, drohende Rezession und unberechenbare Energiekostenentwicklung)
Das hier natürlcih unterschiedlichste Faktoren mit entscheiden ist mir klar, aber da ich Erzeugungsmöglichkeiten einer PV überhaupt nicht kenne, würde ich gerne eine ca-% Angabe lesen, die wir im ungünstigsten Fall von unserem Gesamtbedarf damit produzieren könnten.
Die Gemeinschaftseinrichtungen (Schwimmbad, Sauna, Tiefgarage mal aussen vor), die werden im Krisenfall eh abgeschaltet.
Vielen Dank für Statements
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