PV Anlage 60 Kwp zu 2. Gewerbe anmelden?

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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PV Anlage 60 Kwp zu 2. Gewerbe anmelden?

Beitragvon janchr » 17.09.2011, 11:08

Hallo,

ein Kumpel und ich wollen zusammen eine PV Anlage bauen lassen. Jetzt stellt sich die Frage, sollten wir ein Gewerbe anmelden? Wie sieht das am Ende des Jahres aus bei der Steuererklärung, das sollte über beide laufen und nicht nur über einen! Oder kann man sobald man die PV Anlage beim Finanzamt gemeldet hat eine seperate Steuererklärung machen? Ich blick da irgendwie noch nicht so durch, hoffe es kann mir einer helfen.

<Danke
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Re: PV Anlage 60 Kwp zu 2. Gewerbe anmelden?

Beitragvon janchr » 17.09.2011, 11:17

ich muss noch hinzufügen, dass das Dach der Anlage in eimen Ort Namens S steht und von uns gepachtet wird.
ICh komme aus H und mein Kumpel aus A.

Problem ist einfach, dass wir alles 50 50 machen wollen. Jetzt die Frage Gewerbe ja nein? Auf wen wird die Anlage ansonsten angemeldet etc....

Danke nochmals für eure Hilfe! :)
janchr
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Re: PV Anlage 60 Kwp zu 2. Gewerbe anmelden?

Beitragvon MBIKER_SURFER » 17.09.2011, 12:07

Hallo,

wenn Ihr die Anlage bar bezahlt bzw. jeder auf eigenen Namen einen kredit nimmt, dann macht 'ne GBR. Geht formlos. Aber trotzdem die wichtigsten Dinge im vertrag festhalten. Steuerlcih geht dann alles so, wie Ihr das bei der einheitlich gesonderten Feststellung definiert - aslo 50:50 möglich.
Ihr müsst nur beim FA die GbR anmelden wegen der Steuernummer. EIne Anmeldung beim Gewerbe/Ordnungsamt ist i.A. nicht nötig.

Gruß
Martin
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Re: PV Anlage 60 Kwp zu 2. Gewerbe anmelden?

Beitragvon janchr » 20.09.2011, 16:57

Hi,

Danke:) wir wollen den Kredit aber zusammen nehmen!Dann auch ne gbr?
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Re: PV Anlage 60 Kwp zu 2. Gewerbe anmelden?

Beitragvon MBIKER_SURFER » 20.09.2011, 21:59

Hallo,

DU haftest dann eben für Deinen 'Kumpel' - da würde ich nicht mehr mitziehen. Daher mein Tipp - jeder für sich!

Gruß
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Re: PV Anlage 60 Kwp zu 2. Gewerbe anmelden?

Beitragvon Kran01 » 21.09.2011, 06:25

Blödsinn, die haften auch so für einander. Denn, wenn sie gemeinsam die PV Anlage betreiben, sind sie eine GbR, auch ohne Vertrag. Dienkann auch mündlich gegründet werden. Und da der Kredit des einen fir die gemeinsame Anlage verwendet wird, haftet auch der andere mit und umgekehrt. Außerdem wird die Bank eine gmeinsame Finanzierung vorziehen, weil damit die gesamte Anlage Sicherheit ist und 2 Kreditnehmer besser sind, als einer
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Re: PV Anlage 60 Kwp zu 2. Gewerbe anmelden?

Beitragvon mixel » 21.09.2011, 06:49

Hallo,

ich würde die Anlagen <30 KWP wegen der Einspeisevergütung 28,74 und die Finanzierung auf jeden Fall trennen. Ihr könnt euch gegeseitig bei allem Helfen und später einen Gewinnausgleich machen.

mfg
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Beitragvon Trashman » 21.09.2011, 06:54

Ich würde die Anlagen auch trennen bzw habe es bei einer meiner Anlagen auch gemacht. Spart auch die Wandlermessung und den GBR-Aufwand bei der Steuererklärung. Wichtig: Platz für Rundsteuerempfänger im Zählerkasten vorsehen (EEG 2012)
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Re: PV Anlage 60 Kwp zu 2. Gewerbe anmelden?

Beitragvon MBIKER_SURFER » 21.09.2011, 08:56

mixel hat geschrieben:Hallo,

ich würde die Anlagen <30 KWP wegen der Einspeisevergütung 28,74 und die Finanzierung auf jeden Fall trennen. Ihr könnt euch gegeseitig bei allem Helfen und später einen Gewinnausgleich machen.

mfg


Hallo,

na ja das zählt beim EVU aber trotzdem al 1 Anlage hinsichtlich der Einspeisevergütung. Für die KWp über 30 kwp also vermidnerte Vergütung - ca 27 ct/kwh.

Gruß
Martin
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Re: PV Anlage 60 Kwp zu 2. Gewerbe anmelden?

Beitragvon GRP » 03.10.2011, 09:07

Hey,

*EIne Anmeldung beim Gewerbe/Ordnungsamt ist i.A. nicht nötig.*
da habe ich leider andere Informationen. Seit Anfang des Jahres gibt es da eine neue Regelung.
PV Anlagen auf eigenen Gebäuden müssen nicht mehr angemeldet werden als Gewerbe, egal wie groß diese sind.
Allerdings müssen alle Anlagen die auf Fremddächern sind ( gemietet oder gepachtete ) angemeldet werden.

Das wörtliche schreiben des Landratsamtes:
Sehr geehrter Herr XXX,

für den Betrieb von Photovoltaikanlagen als selbständiges Gewerbe ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Von einer gewerblichen Tätigkeit wird ausgegangen, wenn die Photovoltaikanlage auf fremd genutztem Gelände installiert wird. Nicht erforderlich ist eine Gewerbeanmeldung, wenn die Photovoltaikanlagen auf Dächern eigen genutzer Gebäude installiert werden.


Gruss
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20x Kyocera 185GH-2PU Module, Sunways AT3600; Ausr. 130° DN 45° PLZ 02
27x REC 235PE Module, 2x Delta Soliva 3.0; Ausr. 230° DN 28° PLZ 72
GRP
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