Ich plane mit Gleichgesinnten eine PV-Anlage auf einem Schuldach, finanziert durch diese und weitere Bürger der Gemeinde.
Mir ist jetzt eine 'erklärende' Veröffentlichung der BaFin aufgefallen, dass seit 1. Juli 2005 auch für "Vermögensanlagen im Bereich der erneuerbaren Energien, wie etwa Bürgersolaranlagen" die gesetzliche Prospektpflicht gilt. D.h. um überhaupt z.B. in einer Bürgerversammlung für die Beteiligung an solch einer Anlage werben zu dürfen, müsste vorher ein BaFin konformes Prospekt erstellt und durch die BaFin genehmigt worden sein. Hier der Link zu der entsprechenden Veröffentlichung der BaFin.
Die Ausnahmen von der Prospektpflicht sind dort auch aufgeführt: Der Kapitalbedarf innerhalb von 12 Monaten ist unter 100.000.- oder: die Beteiligten an der Anlage sind bereits namentlich bekannt.
Meine Frage: Wer hat bei einer Anlage (z.B. Bürgersolaranlage) mit Gesamtkapitalbedarf größer 100k€ mit "öffentlicher" Beteiligung mitgewirkt und kann berichten, wie mit dieser gesetzlichen Anforderung (Prospektpflicht und Prospektgenehmigung durch die BaFin) umgegangen wurde?






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