von Sonnenstevie » 08.05.2009, 18:39
Hallo und willkommen im Forum!
Zunächst ist die Frage, ob Ihr eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen sollt oder ob Ihr die Anlage aufteilt.
Das Problem bei einer GbR ist die Haftung: Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft; nicht nur den auf ihn entfallenden Anteil. Wenn Ihr aber beide Eigenkapital habt und keine Bankfinanzierung benötigt, sehe ich das Problem nicht als so gravierend an.
Für eine GbR braucht Ihr einen Gesellschaftsvertrag. Eintragung ins Handelsregister, Notar usw. braucht Ihr nicht.
Das Finanzamt führt bei einer GbR eine gesonderte und einheitliche Feststellung durch, um den Gewinnanteil festzustellen, der auf jeden Gesellschafter entfällt.
Wenn die Haftungsproblematik eine Rolle spielt, müsstet Ihr die Anlage aufteilen. Das kann in technischer Hinsicht etwas problematisch sein.
Viele Grüße
Stevie
Dr. Stefan Rode
Rechtsanwalt und Steuerberater