Private Gemeinschaftsanlage - Was muss ich beachten

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

ACHTUNG: kein Marktplatz für Suche/Biete

Moderator: Mod-Team

 

0.00 (0 Bewertungen) | Zum Bewerten bitte anmelden

Private Gemeinschaftsanlage - Was muss ich beachten

Beitragvon Wirbelwind » 08.05.2009, 12:31

Hallo,

ein Verwandter renoviert gerade eine Scheune.
Spontan kam in einem Gespräch die Idee zu einer Solaranlage auf.
Die möchten wir jetzt zusammen (aus Eigenkapital) auf seiner Scheune errichten. Wir wollen die Kosten 50/50 teilen.
Was muss ich beachten, was muss vertraglich geregelt werden????
Wäre für ein paar Tipps dankbar, da ich mich mit PV/ Recht noch nicht beschäftigt habe.

Wirbelwind
Wirbelwind
Neu hier
Neu hier
 
- Threadstarter -
 
Beiträge: 5
Registriert: 08.05.2009, 12:25

Beitragvon Sonnenstevie » 08.05.2009, 18:39

Hallo und willkommen im Forum!

Zunächst ist die Frage, ob Ihr eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen sollt oder ob Ihr die Anlage aufteilt.

Das Problem bei einer GbR ist die Haftung: Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft; nicht nur den auf ihn entfallenden Anteil. Wenn Ihr aber beide Eigenkapital habt und keine Bankfinanzierung benötigt, sehe ich das Problem nicht als so gravierend an.

Für eine GbR braucht Ihr einen Gesellschaftsvertrag. Eintragung ins Handelsregister, Notar usw. braucht Ihr nicht.

Das Finanzamt führt bei einer GbR eine gesonderte und einheitliche Feststellung durch, um den Gewinnanteil festzustellen, der auf jeden Gesellschafter entfällt.

Wenn die Haftungsproblematik eine Rolle spielt, müsstet Ihr die Anlage aufteilen. Das kann in technischer Hinsicht etwas problematisch sein.

Viele Grüße


Stevie
Dr. Stefan Rode
Rechtsanwalt und Steuerberater
Sonnenstevie
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 3107
Registriert: 24.03.2008, 19:22

Beitragvon Wirbelwind » 11.05.2009, 06:58

Danke, das ist interessant. Da das relativ einfach zu sein scheint, ist die GbR wohl das beste. Kann man zur Gründung einfach Musterverträge aus dem Netz nehmen? Wie funktioniert denn dann die GbR hinsichtlich Umsatzsteuer?


Viele Grüße
Wirbelwind
Wirbelwind
Neu hier
Neu hier
 
- Threadstarter -
 
Beiträge: 5
Registriert: 08.05.2009, 12:25

Beitragvon Sonnenstevie » 11.05.2009, 07:38

Zum Thema Verträge aus dem Netz: Es geht, nehme ich einmal an, um eine Investition im fünfstelligen Bereich für einen Zeitraum von 20 Jahren. Wenn man da das Geld für einen guten GbR-Vertrag sparen will, spart man sicher am falschen Ende.

Bei der Umsatzsteuer ist die GbR selbst Unternehmerin. Sie muss Umsatzsteuererklärungen abgeben, tätigt Umsätze und darf den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen.

Viele Grüße


Stevie
Dr. Stefan Rode
Rechtsanwalt und Steuerberater
Sonnenstevie
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 3107
Registriert: 24.03.2008, 19:22

Beitragvon Lodda60 » 11.05.2009, 09:00

Bezüglich des GbR Vertrages lassen sich auch die Muster der IHK verwenden. Dies kann man sich auch aus dem Netz holen. Viel ist ja auch nicht zu regeln.
Gruß
Lothar
http://www.sonnenertrag.eu/de/lodda60/darmstadt/4560/4780.html
http://www.sonnenertrag.eu/de/lodda64/muenster-b-dieburg/4565/4785.html#
http://www.sonnenertrag.eu/de/lodda63/pfungstadt/4564/4784.html
http://www.youtube.com/watch?v=Ed1hQbXLK3o
Lodda60
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 639
Registriert: 30.12.2008, 20:01
Wohnort: Darmstadt
PV-Anlage [kWp]: 190,1
Info: Betreiber


Zurück zu Unternehmensgesellschaften



Ähnliche Beiträge


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste