notwendige Gesellschaft in Spanien

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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notwendige Gesellschaft in Spanien

Beitragvon Stefanie » 04.09.2009, 12:09

Damit es ein für allemal geklärt ist und ich nicht immer das gleiche gefragt werde:

- Ja, für ein Projekt in Spanien muss man eine spanische Firma gründen.

- Die übliche Gesellschaftsform hierfür in Spanien ist die Sociedad limitada (S.L.), übersetzt: GmbH

- Das notwendige Gründungskapital beträgt ca. 3060,00 €

- Eine S.L.-Gründung kann man in maximum einem Monat durchführen, meist sogar viel schneller
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Re: notwendige Gesellschaft in Spanien

Beitragvon Stefanie » 28.11.2009, 18:55

Kann es noch ergänzen: auch die Buchhaltung für eine spanische Firma muss in Spanien und auf spanisch gemacht werden; auch wenn man seinen eigentlichen Sitz in Deutschland hat. Das ist bei einem PV-Projekt aber nicht allzu grosser Aufwand, da ja nicht so viele Rechnungsein- und -ausgänge anfallen. Ein Steuerbüro nimmt dafür von 100,- bis 300,- € monatlich, je nach Aufwand.
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