Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.
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von Alanenfürst » 07.11.2008, 12:17
Hallo,
vielleicht auch passend zum Therad von Kollektor über die "finanzielle Unabhängigkeit" 50+.
Dies wäre ja auch ein gangbarer Weg für Leute die Rentennah sind, bzw. die durch Krankheiten etc. eine Rente aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung beziehen, um die Hinzuverdienstgrenzen zu unterschreiten. Außerdem sollen die Notarkosten für die Beurkundung des Gesellschaftervertrages nicht alzu hoch sein.
Ich werde mir jedenfalls wenn mir es die Zeit erlaubt, die letzte Mandanteninformation meines Steuerberaters mal genau durchlesen.
Hat schon jemand Erfahrungen mit der geänderten Rechtslage, und der Einbringung einer PV Anlage in eine solche Gesellschaft ?
Einen schönen Tag noch wünscht
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von Wolfgang Neumann » 07.11.2008, 12:36
Hallo Alanenfürst,
was ich bis jetzt über die neue GmbH Regelung gelesen habe sieht so aus, dass man als Kleinunternehmer mit 1,- € als Gesellschafteranteil schon eine GmbH gründen kann. Allerdings müssen Gewinne zu einen gewissen % Satz im Jahr auf den Gesellschafteranteil eingezahlt werden bis er die obligatorichen 25.000,- € erreicht hat. Auch reicht eine einfache günstige Eintragung der Gesellschaft.
Für uns "normale" PV-Anlagenbetreiber mit kleinen Einkünften wird die GmbH aber vollkommen uninteressant sein, da ich als GmbH gegenüber den Einzelgewerbetreibenden oder der GbR unabhängig der Einkünfte eine Billanz erstellen muss und evt. Verluste nicht mehr mit meinen Einkommen aus meiner Haupttätigkeit bzw. Privatvermögen verechnen kann sondern nur noch mit den Gewinnen aus der GmbH. Vorteil ich hafte aber auch nicht mehr mit meinem Privatvermögen für das Unternehmen.
Diese Infos sind schon ein paar Tage her. Evt. hat sich hier auch wieder was geändert was die steuerliche Verrechnung und Bilanzierung angeht.
Viele Grüße
Wolfgang
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von Sonnenstevie » 07.11.2008, 14:01
Hallo Alanenfürst,
hallo Wolfgang,
ich denke auch, dass die neue "UG" eher uninteressant sein wird.
Zu dem Thema Haftungsbeschränkung: Zunächst stellt sich doch die Frage, welchen nicht versicherbaren Risiken man als Betreiber einer PV-Anlage ausgesetzt ist.
Wenn es um Kreditverbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer PV-Anlage geht, müsste die Bank der Übernahme der Verbindlichkeiten durch die UG zustimmen. Dass sich eine Bank darauf einlässt, kann ich mir nicht vorstellen.
Viele Grüße
Stevie
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von Kollektor » 07.11.2008, 22:50
Alanenfürst hat geschrieben:...vielleicht auch passend zum Therad von Kollektor über die "finanzielle Unabhängigkeit" 50+. Dies wäre ja auch ein gangbarer Weg für Leute die Rentennah sind, bzw. die durch Krankheiten etc. eine Rente aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung beziehen, um die Hinzuverdienstgrenzen zu unterschreiten. Außerdem sollen die Notarkosten für die Beurkundung des Gesellschaftervertrages nicht allzu hoch sein. Ich werde mir jedenfalls wenn mir es die Zeit erlaubt, die letzte Mandanteninformation meines Steuerberaters mal genau durchlesen.
Ist auf jeden Fall ein interessanter Ansatz. Ich werde die Möglichkeit weiter beobachten. Wolfgang Neumann hat geschrieben:was ich bis jetzt über die neue GmbH Regelung gelesen habe sieht so aus, dass man als Kleinunternehmer mit 1,- € als Gesellschafteranteil schon eine GmbH gründen kann. Allerdings müssen Gewinne zu einen gewissen % Satz im Jahr auf den Gesellschafteranteil eingezahlt werden bis er die obligatorichen 25.000,- € erreicht hat.
Man bringt die PV-Anlage als Sachanlage ein. Sonnenstevie hat geschrieben:Wenn es um Kreditverbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer PV-Anlage geht, müsste die Bank der Übernahme der Verbindlichkeiten durch die UG zustimmen. Dass sich eine Bank darauf einlässt, kann ich mir nicht vorstellen.
Die Bank macht es gegen eine Bürgschaft aus dem Privatvermögen.
Der Aufwand mit der GmbH scheint mir überschaubar zu sein. Meine Kredite sind bis 2010 getilgt und Geld brauche ich aus der GmbH auch nicht wenn ich eine Rente bekomme. Wie das ( insbesondere steuerlich ) gehandhabt wird, wenn man die GmbH nach Erreichen der regulären Altersgrenze wieder auflöst muss natürlich vorab geklärt werden.
Sonnige Grüße
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von Sonnenstevie » 08.11.2008, 08:47
Kollektor hat geschrieben:Sonnenstevie hat geschrieben:Wenn es um Kreditverbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer PV-Anlage geht, müsste die Bank der Übernahme der Verbindlichkeiten durch die UG zustimmen. Dass sich eine Bank darauf einlässt, kann ich mir nicht vorstellen.
Die Bank macht es gegen eine Bürgschaft aus dem Privatvermögen. Der Aufwand mit der GmbH scheint mir überschaubar zu sein. Meine Kredite sind bis 2010 getilgt und Geld brauche ich aus der GmbH auch nicht wenn ich eine Rente bekomme. Wie das ( insbesondere steuerlich ) gehandhabt wird, wenn man die GmbH nach Erreichen der regulären Altersgrenze wieder auflöst muss natürlich vorab geklärt werden.
Hallo Kollektor,
dazu zwei Anmerkungen:
1) Wenn die Bank eine Einbringung bzw. Übernahme der Kreditverbindlichkeiten gegen eine Bürgschaft zulässt, "geht" die Einbringung. Hinsichtlich der Haftung hast Du Dich nicht verbessert (das dürfte auch schwierig werden). Generell meine ich, dass das Thema Haftung im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen von untergeordneter Bedeutung ist: Es gibt Risiken, gegen die man sich versichern kann. Aber man muss in jedem Fall den Kaufpreis für die Anlage bezahlen.
2) Ich halte es nicht für eine gute Idee, die GmbH dann wieder aufzulösen. Das ist ziemlich aufwendig. Du kannst Dir einfach die Erträge ausschütten lassen. Das hat den Effekt, dass Steuer auf der Gesellschafterebene auch erst anfällt, wenn die Ausschüttung erfolgt. Die Ausschüttung ist ab 2009 nach dem zum Teileinkünfteverfahren mutierten Halbeinkünfteverfahren zu berechnen. Sie unterliegt nicht der Abgeltungssteuer.
Viele Grüße
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von Kollektor » 08.11.2008, 10:35
Hallo Stevie,
die Haftungsfrage bei PV spielt wirklich keine Rolle. Alle mir einfallenden Haftungen sind durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt, die bei mir auch Allmählichkeitsschäden einschließt. An neue "Großprojekte" ( Windkraftanlage, Biogasanlage oder PV-Anlage mit mehreren 100 kWp ) bei denen auch die Haftung gegenüber der Bank ein Rolle spielt, denke ich derzeit nicht.
Als langjähriger Arbeitnehmer hatte ich mich bisher nicht mit Unternehmensformen beschäftigt. Wenn man aber mal "nur" zu Hause ist, könnte man aber schon mal anfangen sich mit dieser Materie zu beschäftigen. Eigentlich kann ich es mir garnicht vorstellen einfach den "Ruhestand zu genießen", dafür bin ich viel zu umtriebig. Ich denke, dass es auch viel mehr befriedigt, irgendwas sinnvolles zu tun und vielleicht noch das eine oder andere auf den Weg zu bringen. Ich habe innerlich bereits mit meinem Angestelltendasein abgeschlossen und alle denkbaren Vorkehrungen getroffen für einen Neuanfang. Finanziell möchte ich aber keine Nachteile durch einen "Schnellschuss" erleiden, ich habe Verantwortung für die Familie, vor allem für die Kinder. Wenn ich aber zu lange mit einem Neuanfang warte, klappt es auch nicht mehr.
Ich kann mich noch genau erinnern was ich für Bedenken hatte meinen sicheren Job bei einem Großunternehmen aufzugeben um zu studieren. Den gesamten zweiten Bildungsweg habe ich nach Feierabend absolviert und alles Geld aus der Arbeit gespart damit nichts anbrennt. Heute bin ich froh das damals gemacht zu haben. Heute bin ich in einer weit komfortableren Situation, ich muss nur wollen.
Sonnige Grüße
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von Sonnenstevie » 08.11.2008, 11:31
Hallo Kollektor,
zu der Sache mit der GmbH und deren Auflösung (also Liquidation) fiel mir noch eine sehr wichtige Sache ein:
Wenn Du innerhalb einer Frist von sieben Jahren nach der Einbringung die Auflösung der GmbH beschließt, entsteht ein sog. Einbringungsgewinn I rückwirkend auf den Zeitpunkt der Einbringung (§ 22 Abs. 1 UmwStG).
Solche Sachen meine ich, wenn ich von erhöhter Unfallgefahr rede.
Viele Grüße
Stevie
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von Kollektor » 08.11.2008, 12:13
Mal ne blöde Frage:
Man erstellt bei einer GmbH eine Bilanz ( HGB ). Wenn darin ein steuerlicher Gewinn ausgewiesen wird, fallen Steuern an. Nach welcher Tabelle oder mit welchem Zinssatz ist dieser Gewinn zu versteuern ? Oder kann man einfach einen Gewinnvortrag auf das nächste Jahr vornehmen ? Und kann man das immer so weiter machen bis man irgendwann Ausschüttungen vornimmt ?
Kann ich das auch gleich machen, um meine Gewinne in spätere Zeiträume zu transferieren ?
Da ich nicht auf Haftungsbeschränkung aus bin, gibt es noch andere Gesellschaftsformen die vielleicht geeigneter sind ?
Sonnige Grüße
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von Sonnenstevie » 08.11.2008, 17:04
Die Besteuerung der GmbH sieht - vereinfacht dargestellt - so aus:
Körperschaftsteuer i.H.v. 15%
Gewerbesteuer: 3,5 % x Hebesatz (örtlich verschieden, bei einem Hebesatz von 400 %) kommt man auf 14 %.
Insgesamt (Hebesatz von 400 %): 29 %.
Zu beachten ist, dass ein Geschäftsführergehalt auch dann Betriebsausgabe ist, wenn der Geschäftsführer identisch ist mit dem Alleingesellschafter. Gleiches gilt bei Zinsen für ein Gesellschafterdarlehen. Interessant ist das hauptsächlich wegen der Gewerbesteuer.
Ein Gewinnvortrag hat keine Auswirkung auf die Körperschaftsteuer oder die Gewerbesteuer. Wir ausgeschüttet, so muss der Gesellschafter die Ausschüttung versteuern. Die Steuerlast auf Gesellschafterebene könnte wie folgt aussehen:
Ausschüttbarer Betrag (bei einem Gewinn von 100 nach KöSt und Gewerbesteuer): 71
davon 60 % (Teileinkünfteverfahren) 42,6
Einkommensteuer (nehmen wir an, pers. Steuersatz 30 %) 12,78
Steuer insgesamt (ohne SolZ und KiSt) 41,78
Andere Gesellschaftsformen (Aktiengesellschaft) werden steuerlich genauso behandelt oder Du erzielst weiter gewerbliche Einkünfte.
Viele Grüße
Stevie
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von Kollektor » 08.11.2008, 21:04
Zunächst mal vielen Dank Stevie
Ich brauche noch etwas Zeit um das alles zu erfassen und einzuordnen.
Die Besteuerung glaube ich anhand deines ausführlichen Beispiels verstanden zu haben: Die GmbH zahlt ( Hebesatz 400 % ) 29 % Steuern auf den Gewinn und ich versteuere 60 % der Ausschüttung mit meinem persönlichen Steuersatz, der als verheirateter Rentner eher bei 20 % angesiedelt ist. In der Summe zahle ich über den Weg über eine GmbH deutlich mehr Steuern. Das muss man gegen den Nachteil einer 2/3-Rente aufrechnen. Man muss Gestaltungsmöglichkeiten finden, dass die GmbH keinen Gewinn macht. Das geht durch eine 100 %-Ausschüttung, die aber rentenschädlich wäre ( die Motivation für die GmbH ist ja gerade die Absenkung der Ausschüttung für einen begrenzten Zeitraum ). Ist aber eine interessante Idee, die ich mal weiter verfolge.
Sonnige Grüße
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