Sonnenstevie hat geschrieben:Die GmbH macht auch dann Gewinn, wenn alles ausgeschüttet wird. Ausschüttung ist Gewinnverwendung und damit steuerlich irrelevant (genauso wie Gewinnvortrag).
Den Gewinn kannst Du mindern durch ein Gesellschafterdarlehen und ein Geschäftsführergehalt. Diese Beträge (also die Zinsen, nicht das Darlehen) sind für die GmbH Betriebsausgabe. Du als Gesellschafter musst sie versteuern (Zinsen oder Arbeitslohn), zahlst aber keine Gewerbesteuer.
Dank deinen Beispielen wird mir das immer klarer.
Im letzten Posting habe ich sogar das richtige gemeint, aber die Begrifflichkeiten verwechselt ( muss heißen: "Geschäftsführergehalt" statt "Ausschüttungen" ).

Den Gewinn der GmbH kann man auf Null drücken indem man das Geschäftsführergehalt gleich dem "Gewinn der reinen PV-Anlagen" ansetzt. Mir ist jetzt die unterschiedliche Besteuerung von Ausschüttungen und Geschäftsführergehalt auf der privaten Ebene klar geworden: Ausschüttungen mindern den Gewinn der GmbH nicht, Gewinne müssen in der GmbH versteuert werden und 60 % der Ausschüttungen mit dem persönlichen Steuersatz das "Ausgeschütteten". Geschäftsführergehalt mindert den Gewinn der GmbH und muss voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
In Bezug auf Frührente hilft die Gestaltungsmöglichkeit "Gehalt oder Ausschüttung" nichts. Sowohl Geschäftsführergehalt ( Arbeitsentgelt ) als auch Ausschüttungen ( gewerbliche Einnahmen ) sind frührentenschädlich. Man hat aber die Gestaltungsmöglichkeit, andere Familienmitglieder als Geschäftsführer etc. einzusetzen. Könnte man aber auch ganz ohne GmbH initiieren, die heißen dann anders als Geschäftsführer.
Das mit dem Gesellschaftsdarlehen hört sich zunächst gut an, aber wenn die GmbH das Kapital als Festgeld anlegt ist der Effekt der Darlehenszinsen weitestgehend wieder neutralisiert ( und könnte als Gestaltungsmissbrauch angesehen werden ).