Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.
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von PHI » 30.03.2009, 18:57
Hallo,
ich werde zuerst mit einigen Worten zu meiner Person beginnen.
Ich bin Wirtschaftswissenschaftler und beruflich im Finanzbereich tätig. Ich kenne mich mit Finanzierungen, Steuern, Investitionsrechnung, Planung und Kalkulation aus. "Nebenberuflich" investiere ich in Photovoltaikanlagen.
Es zeigt sich mittlerweilefolgendes "Problem". Kleinere Investitionen sind teuer. Eine 10 kWp Anlage bekommt man kaum für unter 4000 Euro/kWp, wenn man das Dach kaufen muss, schon gar nicht. Bei größeren Investitionen (>200 kWp) sind die Preise dann entsprechend niedriger (Economics of Scale) aber es ist schwierig so eine hohe Investition finanziert zu bekommen.
Die Lösung des Problems wäre für mich also Teilhaber zu suchen.
Ich würde 25-50% der Investition übernehmen für den Rest suche ich Teilhaber. Dies könnte in größerer Stückelung, aber auch in kleinen Stückelungen geschehen.
Mein Vorteil: Kleinere Investition, die einfacher zu finanzieren ist.
Euer Vorteile:
Trotz kleiner Investition geringere Preise pro kWp
Erfahrener Teilhaber (das bin ich), der Projektmanagement übernimmt
Höhere Sicherheit für Neuinvestoren
Wäre so etwas grundsätzlich interessant oder gibt es sogar konkrete Interessenten.
Wichtig: Als nebenberuflicher Investor, habe ich ein langfristiges Interesse an dem Erfolg eines solchen Projektes und bin nicht auf der Suche nach dem schnellen Geld, wie vielleicht viele andere in der Branche.
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von Kleinstromer » 31.03.2009, 15:40
Hallo!
ich habe bisher 8 Windkraftbeteiligungen und kenne das Problem, eine Investorgemeinschaft zu finden, wo alle fair behandelt werden.
Prinzipiell ist die Idee sehr gut, aber die Feinheiten:
a) unter 10 KW ist es "Hobby", im Bereich von 10 -100 KW wird man eine deutliche Kostendegression erzielen, aber darüber hinaus ist der "Mengenrabatt" nicht mehr so groß, um die sinkende Einspeisevergütung zu kompensieren - daher würde ich die 100 KW als Projektobergrenze ansehen - ist mehr Geld da, fängt man halt das nächste Projekt an - und richtig große Dachflächen halt in Schüben bebauen mit je 13 Monaten Pause, um nicht über das "Kleingedruckte" im EEG zu stolpern.
b) wie kriegt man die Finanzierung hin - zur Renditeoptimierung sollte nicht mehr als ein Drittel EK im Projekt stecken
c) welche Gesellschaftstruktur - mit Fremdkapital ist eine GBR zu gefährlich, bei einer KG muß erst mal einer allein Startkapital vorlegen
d) Gesellschaftsvertrag - wer hat wieviel Stimmrecht, was ist Mindestbeteiligungssumme, was kostet die Betriebsführung...
e) geeignete Einschaltung von Treuhändern, damit niemand ein paar hundertausend € einsammelt und dann damit verschwindet
Das ganze läuft darauf hinaus, eine Art Fonds im kleinen zu gründen. Muß ich aber unter 20 Kommanditisten bleiben, sonst wird der Aufwand (BaFin-Prüfung, Prospekt etc.) zu groß und zu teuer.
Bei den üblichen Solarfonds war mir die Rendite bisher zu mager - da zu teuer gebaut, zuviel Planungs- und Vertriebskosten, zu hohe Pachten oder Betriebskosten etc.
Wenn man das im Kleinen hinkriegt, ohne das jemand schon im Vorfeld "den Rahm abschöpft", wäre ich interessiert. So eine Geschichte hat evtl. auch den Vorteil, daß man gemeinsam einige Rahmenbedingungen abstecken kann - in einem klassischen Fonds ist ja schon alles fertig und ich kann nur zeichnen oder es sein lassen.
Gruß!
Martin
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von PHI » 01.04.2009, 17:56
Vielen Dank zu dem Feedback und auch den PN's.
Ich kann mir folgende Modelle vorstellen.
Für größere Beteiligungen (sagen wir >20 kWp) erwirbt der Teilhaber einfach einen Teil der PV-Anlage + Dach. Dies kann er dann auch individuell Finanzieren, natürlich gerne mit entsprechender Unterstützung.
Bei kleineren Beteiligungen bietet sich an diese in einer KG zu bündeln. Die Investoren sind Kommanditisten der KG. In der KG ist ein FK-Anteil von bis zu 70% möglich, wobei nur die Anlage als Sicherheit dient.
100 kWp sind m.E. keine kritische Marke. Die Vergütung sinkt ab 100 kWp von 40,6 auf 39,4 (oder so ähnlich) Cent/kWh. Erst ab 1000 kWp sinkt die Vergütung massiv auf 33 Cent/kWh ab.
Im KG-Fall zahlen die Investoren Ihre Einlage auf ein Konto bei der finanzierenden Bank ein. Von diesem Konto wird zusammen mit dem FK die Anlage bezahlt.
Im Gesellschaftervertrag der KG können die Mitwirkungsrechte (eher weniger) und Kontrollrechte der Investoren klar geregelt werden. Hier kann man auch klar Regeln, wie die Zahlungen aufgeteilt werden.
Mehr als 20 Kommanditisten sollten es wahrlich nicht sein. Trotzdem würde mich interessieren, warum dann eine Bafin-Prüfung möglich ist.
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von Kollektor » 01.04.2009, 19:56
Ich habe mit "Interessante Idee" abgestimmt.
Die einzige Variante die ich mitgehen würde ist:
PHI hat geschrieben:Für größere Beteiligungen (sagen wir >20 kWp) erwirbt der Teilhaber einfach einen Teil der PV-Anlage + Dach. Dies kann er dann auch individuell Finanzieren, natürlich gerne mit entsprechender Unterstützung.
Auf einem Schuldach haben wir eine Bruchteilgemeinschaft ins Leben gerufen, die so aussah:
Einzige Änderung: Das EVU zahlt jetzt nur noch an einen Teilhaber ( an mich, ich überweise per Dauerauftrag die Einspeisevergütung weiter ).
Wir umgehen damit alle Probleme mit der Finanzierung und individuellen Abschreibung, wir müssen auch nicht eine gesonderte Gewinnermittlung u.ä. machen. Jeder macht seine individuelle Steuererklärung so als wenn er eine eigene Anlage betreibt. Erleichernd kam dazu, dass sich alle Teilnehmer schon zuvor kannten.
Wenn jemand eine interessante Teilanlage ( 20 bis 40 kWp, guter Standort, erprobte und gute Komponenten, preislich am unteren Band, keine kapitalmäßige Verflechtung oder gar Mithaftung für Fremdkapital ) anbieten kann nach diesem Muster bin ich interessiert. Problem wird eher sein, dass jemand die Anlage lieber einfach selbst betreibt als sich mit anderen abzugeben.
Finanzieren möchte ich mit reinem EK, ich will die Einspeisevergütung als Aufbesserung der Rente und nicht warten bis nur noch die Erben was davon haben. Ich zahle auch keine 5 % Zinsen bei 0 % Inflation wo ich selbst nur noch 2,5 % für mein Geld bekomme.
Sonnige Grüße
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von KönigKai » 01.04.2009, 22:02
Kollektor das ist eine einfache GbR mit unterschiedlichen Anteilen.
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von Kollektor » 01.04.2009, 22:22
KönigKai hat geschrieben:Kollektor das ist eine einfache GbR mit unterschiedlichen Anteilen.
Schon klar, der erste Ansatz war damals eine "normale" GbR die die Anlage als Einheit betreibt und erstmal alles mit dem Finanzamt, dem EVU und einer finanzierenden Bank auf einer zwischengeschalteten Ebene bewerkstelligt. Die GbR hätte dann den Gesellschaftern Gewinne und Verluste zuteilen müssen. Mit der Bruchteilgemeinschaft fiel eine unflexible, zeit- und kostenverursachende Hierarchiestufe weg und es gab kaum noch Mithaftung, da selbst der Gestattungsvertrag jeder einzeln mit der Gemeinde abgeschlossen hat.
Sonnige Grüße
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von solaralex » 02.04.2009, 07:23
hallo
ich finde diese idee überaus interessant und plane dieses jahr noch bis zu 10 anlagen mit einer größe jeweils zwischen 20 und 50 KW.
und könnte mir hierfür auch eine partnerschafft vorstellen. über individualitäten betreffs dem vertrag habe ich mir noch keine gedanken gemacht.
so wäre es nun interessant zu wissen wie es PHI bewerkstelligen wird oder welche form der beteiligung er wählt.
hat denn hier schon jemand erfahrungen gemacht mit stillen teilhabern ?
wenn ja würde ich mich über informationen freuen.
alles was denkbar ist, ist auch machbar
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von Sonnenstevie » 02.04.2009, 07:35
Kollektor hat geschrieben:KönigKai hat geschrieben:Kollektor das ist eine einfache GbR mit unterschiedlichen Anteilen.
Schon klar, der erste Ansatz war damals eine "normale" GbR die die Anlage als Einheit betreibt und erstmal alles mit dem Finanzamt, dem EVU und einer finanzierenden Bank auf einer zwischengeschalteten Ebene bewerkstelligt. Die GbR hätte dann den Gesellschaftern Gewinne und Verluste zuteilen müssen. Mit der Bruchteilgemeinschaft fiel eine unflexible, zeit- und kostenverursachende Hierarchiestufe weg und es gab kaum noch Mithaftung, da selbst der Gestattungsvertrag jeder einzeln mit der Gemeinde abgeschlossen hat.
@ Kai: Sorry, aber das ist doch eine Bruchteilsgemeinschaft und keine GbR.
Ansonsten: Eine Konzeption mit Teilanlagen hat einige Vorteile. Insbesondere können die einzelnen Anlagenbetreiber die steuerlichen Regelungen (IAB, Sonderabschreibung, degressive Abschreibung) anwenden, die für sie günstig sind. Bei einer GbR ist das schwieriger.
Es gibt auch einige Anbieter, die das erkannt haben und einzelne Anlagen in einem größeren Projekt anbieten.
Was ich allerdings so noch nie gesehen habe, sind im Bruchteilseigentum stehende Wechselrichter. Bisher kannte ich nur Konzeptionen, in denen jeder Module, Wechselrichter und Zähler besitzt. Vielleicht war das bei Kollektors Anlage in technischer Hinsicht problematisch.
Viele Grüße
Stevie
Zuletzt geändert von Sonnenstevie am 02.04.2009, 08:07, insgesamt 1-mal geändert.
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von KönigKai » 02.04.2009, 07:54
Ja, ich habe mich geirrt. Die Bruchteilsgemeinschaft war mir so noch nicht bekannt. Danke .......
Jedoch scheint es sich um eine Konstruktion zu handeln, wie das Gemeinschaftseigentum bei einer Appartmentanlage bewertet ist.
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von KönigKai » 02.04.2009, 08:10
Kollektor, wie hast Du das Thema Aufhebung der Gesellschaft bei einer Vollstreckung gegen ein Mitglied der Gesellschaft gelöst?
BGB - Text
Haben die Teilhaber das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, für immer oder auf Zeit ausgeschlossen oder eine Kündigungsfrist bestimmt, so wirkt die Vereinbarung auch für und gegen die Sondernachfolger. Hat ein Gläubiger die Pfändung des Anteils eines Teilhabers erwirkt, so kann er ohne Rücksicht auf die Vereinbarung die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, sofern der Schuldtitel nicht bloß vorläufig vollstreckbar ist.
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