Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.
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Moderator: Mod-Team
von JschulzeP » 09.09.2010, 10:50
Hallo Forum
Ich stehe vor dem Kauf einer alten Halle. Es sollen 200 kw Pv installiert werden. Das Gelände um die Halle soll auch gekauft werden . Sollte man um dem Problem möglicher Altlasten und deren späterer Beseitigung aus dem Weg zu gehen eine Ltd. gründen?
Die Dachfläche mit PV Anlage könnte dann verpachtet werden und wäre dann nicht gefährdet.
Hört sich wild an ist aber nur geplant um 110 % tig sicher zu sein und nicht in Privatinsolvenz zu gehen falls so etwas geschieht !
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von MBIKER_SURFER » 09.09.2010, 11:51
Hallo, wenn Du von möglicher Privatinsolvenz redest, hört sich das für mich an, als ob Du die Anlage finanzieren wolltest - nichts ungewöhnliches bei der Anlagengröße  . Aber wer denkst Du, gibt einer LTD Geld/Kredit? Da musst schon irgendwelche Sicherheiten bringen aus Deinem persönlichen Bereich! Gruß Martin
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von Booke_PV » 09.09.2010, 12:05
Hallo, wenn du Pech hast wird deine Ltd. im Insolvenzfall wegen des geringen Gründungskapitals als Personengesellschaft gewertet und du haftest wieder privat. Um das auszuschließen würde ich nach Tschechien, Spanien ... gehn. Dass das so stimmt kann ich dir aber nicht garantieren, bin nicht vom Fach. Ohne kompetenten Steuerberater würd ich da aber sowieso gar nix machen. Ob das den Aufwand und die Kosten wert ist? Abgesehen davon bleibt, wie Martin bereits angemerkt hat, das Kreditproblem...
Grüße Booke
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von JschulzeP » 09.09.2010, 13:26
Hallo Martin Die Ltd.kauft das Gelände mit Eigenkapital!!
Die Pv Anlage wird von meiner Frau betrieben , finanziert wird sie über die Bank!
Somit braucht die Ltd. keinen Kredit.
Die Bank darf sich erstrangig eintragen lassen wenn sie die Pv finanziert.
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von Solgain » 09.09.2010, 13:55
JschulzeP hat geschrieben:Hallo Martin Die Ltd.kauft das Gelände mit Eigenkapital!!
Die Pv Anlage wird von meiner Frau betrieben , finanziert wird sie über die Bank!
Somit braucht die Ltd. keinen Kredit.
Die Bank darf sich erstrangig eintragen lassen wenn sie die Pv finanziert.
Was soll dann eine Ltd. für ein Vorteil gegenüber einer normalen GmbH haben? Ich vermute aber mal, dass die Bank Sicherheiten (neben der PV-Anlage) für das Darlehen fordern wird. Ist dass mit der Bank bereits geklärt, dass Sie keine weiteren Sicherheiten erwartet? Abgesehen davon wird die Ltd. schnell überschuldet sein, wenn Sie nicht mit genug Eigenkapital ausgestattet wird. Lass Dich aber von einem kompetenten Steuerberater beraten. irgendwann willst Du Geld aus der GmbH/Ltd. heraus haben wollen...
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von JschulzeP » 09.09.2010, 13:57
Meines erachtens braucht die Ltd. kein Stammkapital welches bei der Gmbh jedoch vorher hinterlegt werden muß!
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von jodl » 09.09.2010, 14:09
JschulzeP hat geschrieben:Die Ltd.kauft das Gelände mit Eigenkapital!!
JschulzeP hat geschrieben:Meines erachtens braucht die Ltd. kein Stammkapital welches bei der Gmbh jedoch vorher hinterlegt werden muß!
also was jetzt?
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von MBIKER_SURFER » 09.09.2010, 16:05
Hallo JschulzeP,
hm, DU willst 'ne 200 KWp Anlage anschaffen/betreiben und zickst wegen 25000 € Einlage bei einer GmBH rum? -Kopfschüttel- Ich sehe in solchen Konstrukten immer nur eines: Keine Sicherheiten - kein Geld - aber groß Kohle machen wollen. Keine Bank wird Dir auf solch ein Konstrukt Geld geben - immer nur auf Deine Boni bzw. die Deiner Frau!
Mal im Ernst, Du weisst schon dass das eine unternehmerische Angelegenheit ist und auch was schief gehen kann.... Bei so einer großen Anlage ist ein Ertragsausfall über einen längeren Zeitraum schon eine Summe. Und Du wärst nicht der Erste hier im Forum, dem ein Tornado die Anlage zerlegt...
Gruß Martin
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von Solgain » 09.09.2010, 16:31
jodl hat geschrieben:JschulzeP hat geschrieben:Die Ltd.kauft das Gelände mit Eigenkapital!!
JschulzeP hat geschrieben:Meines erachtens braucht die Ltd. kein Stammkapital welches bei der Gmbh jedoch vorher hinterlegt werden muß!
also was jetzt?
Das geht schon. Er als Gesellschafter muss dem Unternehmen ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen in geeigneter Höhe zur Verfügung stellen. Unter bestimmten Bedingungen gilt dies als Eigenkapitalersatz. Dann kommt auch die von PV-Berlin bereits eher angesprochene Position "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" in der Bilanz zum Zuge. Steuerlich kann dies sogar Sinn machen, aber dazu sollte er sich (vor allem auch rechtlich) beraten lassen. Abgesehen davon würde man dann eher eine Unternehmergesellschaft gründen und keine Ltd.
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von JschulzeP » 09.09.2010, 17:46
Mir geht es hauptsächlich um meine Sicherheit und nicht um Kapital!!!!
Man kann schwer erahnen ob und wo und was mal irgendwo auf dem Grundstück vergraben wurde!
Um halt nur diesem Risiko aus dem Weg zu gehen will ich eine Ltd. oder von mir aus auch GmbH gründen.
Nur das bei der Ltd. kein Kapital verloren geht!
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