Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.
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Moderator: Mod-Team
von thomexb » 02.10.2009, 11:43
Hallo,
bisher betreibe ich eine im Jahr 2008 gebaute PV-Anlage mit knapp 30 kwp.
Mir wurde nun eine bereits bestehende PV-Anlage mit ebenfalls knapp 30 kwp zum Kauf angeboten. Angebot inhaltlich prüfe ich noch. Themen zur Finanzierung ebenso.
Was mich nur interessiert ist, wie ist der praktische Ablauf? Welche Schritte sind zu beachten (Übertragung der Einspeisevergütung vom alten Eigentümer auf den neuen und so weiter...)? Wer kann mir hier Informationen geben bzw. an seinen Erfahrungen teilhaben lassen.
Vielen Dank bereits im Vorab.
Thomas
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von Kleinstromer » 10.11.2009, 18:33
Hallo!
ich bin genauso zu meinen 30 KWp gekommen...
War bei mir nur in sofern etwas einfacher, als da ein Dienstleister das Inkasso vom Netzbetreiber für die Gesamtanlage gemacht hat.
Ist alles frei verhandelbar - Alteigentümer kriegt Monatsabschläge bis zum Eigentumsübergang, oder genaue Abrechnung zum Stichtag....
Eine Vereinbarung treffen, damit zum Netzbetreiber gehen und anzeigen, auf welches Konto ab dem Tag x die Einspeisekohle gehen soll!
Wichtig: wenn Alteigentümer auf eigenem Dach gebaut hat, entsprechend neben dem Kaufvertrag noch extra Dachnutzungsvertrag abschließen. Wenn Fremddach - übertragung des Dachpachtvertrages auf neuen Eigentümer veranlassen.
Für die Finanzierung nicht ungeschickt: mit Verkäufer 2 Raten vereinbaren. Die größere Rate ist der Nettokaufpreis, dann 4-6 Wochen später die Restzahlung. So kann man sich in der Zwischenzeit vom Finanzamt die Mehrwertsteuer zurückholen und braucht die nicht zwischenfinanzieren!
Falls der Verkäufer teilweise fremdfinanziert hat, ist es oft sehr interessant, die Finanzierung zu übernehmen.
Es gibt nämlich einen üblen Fallstrick, wenn ich meine neuerwerbung teilweise über einen Kredit finanzieren will (und 100 % Eigenkapital ist definitiv ein Renditekiller): KFW-Finanzierung geht nicht, da es keine Neuanlage ist!!!! Hab ich dann keine Sicherheiten anzubieten, wird es sehr mühsam - mein eigenes Projekt wäre fast daran gescheitert!
Gruß!
Kleinstromer
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von thomexb » 11.11.2009, 08:43
Hallo Kleinstromer,
vielen Dank für Deine Antwort. Hat mir sehr geholfen.
Beste Grüße.
Thomas
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von Sonnenstevie » 11.11.2009, 11:13
Kleinstromer hat geschrieben:Für die Finanzierung nicht ungeschickt: mit Verkäufer 2 Raten vereinbaren. Die größere Rate ist der Nettokaufpreis, dann 4-6 Wochen später die Restzahlung. So kann man sich in der Zwischenzeit vom Finanzamt die Mehrwertsteuer zurückholen und braucht die nicht zwischenfinanzieren!
Vorsicht: Wenn der Verkäufer nur diese eine Anlage hat, kann es sein, dass eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt! Die ist nicht umsatzsteuerbar, d.h. er verkauft ohne Umsatzsteuer. Weist er Umsatzsteuer in der Rechnung aus, so schuldet er sie, ohne dass Du den Vorsteuerabzug hättest!
Viele Grüße
Stevie
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von thomexb » 11.11.2009, 13:07
Hallo Stevie,
danke für den Hinweis. In der Tat in diesem Fälle ist es die einzige Anlage, die dieser betreibt. Der Verkäufer ist auch sonst nicht gewerbetreibend.
Besten Dank.
Thomas
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von Mr.10.000Volt » 11.11.2009, 14:47
Bei einer Verpachtung kann die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden....
Wer, wenn nicht wir....
wann, wenn nicht jetzt?????
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von Kleinstromer » 11.11.2009, 16:48
Hallo Sonnenstevie!
das Thema interessiert mich jetzt brennend, weil es ein Desaster wäre, wenn man selber MWSt abdrücken muß, die aber nicht wiederkriegt!
Gibt es da eine Lücke im Steuerrecht?
Gäbe ja folgende Konstellationen:
a) jemand verkauft eine kleine Anlage - er hat zur Umsatzsteuer optiert, ist aber Privatman geblieben
b) wie a), hatte aber Gewerbe mit der PV angemeldet
c) Gewerbeanmeldung mit einer größeren Anlage - sagen wir mal 200 KW und verkauft die dann
d) wie c, hat aber nach Betriebsaufgabe immer noch Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit (ohne dafür ein Gewerbe anmelden zu müssen!), z.B. vermietung oder Einnahmen aus Fondsbeteiligungen (Wind, Biogas...)
e) gibt mit dem Verkauf der PV das Solargewerbe auf, hat aber sonstigen Gewerbebetrieb (Landwirt, Handwerker, Windkraftbetreiber ...)
Ist in allen diesen Fällen beim Verkauf keine Umsatzsteuer fällig - und wenn der Verkäufer so blöd ist, sie doch zu verlangen, muß er sie ans FA abführen und ich als Käufer hab die Arschkarte gezogen?
Und wenn der Verkäufer mehrere Anlagen besitzt und die sukzessiv verscherbelt - muß er für jede die Steuer ausweisen und die letzte Anlage dann ohne?
Hatte selber eine Konstruktion, bei der jemand 45 KWp (als einzige Anlage in seinem Besitz) verkauft hat und MWSt. verlangt hat.
Hatte ich mir mit jemanden (30:15 KWp) geteilt. Der Typ vom Finanzamt hat uns beiden Erwerbern dann später weismachen wollen, wir hätten jeweils die Steuer nur wiedergekriegt, weil ich das Ding nicht komplett allein gekauft hatte.
Verstehe ich nicht...
Gruß!
Kleinstromer
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von Sonnenlord » 11.11.2009, 18:40
Hey,
wo werden solche Anlagen angeboten ?????????????
Gibt es dafür einen Markt?
Sonnenlord
864CS5A180,155,52KW,18SMA8000(BJ:05.2010) 114CS5A180,20,52KW,2SMA5000/4000(BJ:06.2010) 180STP180S-24,32,4KW,3SMA10000(BJ:09.2009) 8m²Vakuum+750l Puffer(BJ:11.1999)
Anteile der 155,52kwp Anlage zu verkaufen
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von Andi0306 » 16.02.2010, 17:12
das würde mich auch interessieren.
gibt es im internet hierfür irgendwo einen markt / Plattform für bereits bestehende pv-anlagen?
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von Sonnenstevie » 17.02.2010, 07:55
Die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Bisher gibt es das wohl noch nicht. M.E. hängt das damit zusammen, dass viele Betreiber froh sind, ihr Schätzchen am Netz zu haben. In ein paar Jahren wird es eine Plattform oder einen Markt geben.
Viele Grüße
Stevie
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