Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.
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von sunpower16,2 » 17.02.2010, 17:56
... also genauer gesagt in ein paar "20" Jahren ab jeweiligem Installationsdatum Nee mal ehrlich, da glaube ich nicht dran:In 20 Jahren auf Eigennutzung umgeklemmt und Stromkosten gespart - fertig. Auf's Hausdach zugeschnitten? Einzelfälle wird es immer geben - Hausverkauf mit PV oder eine Insolvenz - klar! Aber einen Markt? Käuferseite: - Wer soll so eine Anlage ohne Haus kaufen?
- Mein Bankberater meinte auch, eine gebrauchte Anlage würde er nie finanzieren.
- Die Preise für die Module fallen auch weiter, da müssen die alten Module ja super billig sein.
- Demontage + Montage verschlingen doch jede Rendite
- Hausdachmiete, was ist wenn der Mietvertrag gekündigt wird? Muss ich die teuer gekaufte Anlage weiter- oder zurückverkaufen? Oder wo wäre bei sowas der Haken?
- Da kaufe ich lieber eine neue Anlage auf mein Dach drauf.
Verkäuferseite: - Ich habe doch meine Rendite, warum soll ich die abgeben?
- Die Preise für die Module fallen auch weiter, da kann ich sie doch nur verschleudern. Wie soll für den Verkäufer ein attraktiver Preis entstehen?
- So kannste auch nicht kurzfristig gebundenes Kapital locker machen.
- Will das Haus drunter behalten. Will aber keinen Mietvertrag. Also bitte demontieren und mitnehmen -> drückt den Preis weiter
- Mieter: Hab mich verrechnet, Miete zu hoch. Wie soll ich das einem Käufer erklären?
Also ich sehe nicht die Motivation für einen Gebrauchtmarkt - auf keiner Seite. Ich meine, wenn ich eine Hebebühne aus einer Autowerkstatt nehme: Da gibt es ein neueres und besseres Modell, das die Werkstatt für einen höheren Preis kauft. Ein Käufer will sich vielleicht selbstständig machen oder privat am Auto rumschrauben. Da gibt es Motivation auf 2 Seiten - also auch einen Markt. Autogebrauchtmarkt: Einer will immer das neueste Modell, einer will günstig Jahreswagen aber auch immer relativ Up-To-Date sein, einer will ein älteres Auto weil kein Geld zum Kauf eines neueren. Selbst da gibt es bei bestimmten Modellen, wie Klein- und Kleinstwagen manchmal keinen richtigen Markt, weil die typischen Käufer den eben nicht nach einem Jahr abstoßen wollen. Die wollen ihn eben 3, 5 oder 10 Jahre fahren. Mit PV kannste im Rahmen einer Förderung Strom erzeugen und verkaufen, Amortisation 20 Jahre. Wenn das jetzt nicht 20 Jahre läuft, zahlste drauf. Der technische Fortschritt und Preisverfall müsste so groß sein, dass z.B. nach 10 Jahren eine neue Anlage so gut ist und so wenig kostet, dass ein Austausch mehr lohnt, als der weitere Betrieb der alten Anlage. Motivation des Verkäufers wäre da. Und der Käufer? Der bräuchte irgend eine Idee, wie er die 10 Jahre alte Anlage effizienter hinbekommt, als es der bloße Neukauf einer neuen Anlage wäre. Und das ist jetzt doch sehr konstruiert und damit höchstens wieder ein Einzelfall. Oder einen kotzt Öko plötzlich total an und ein anderer mit wenig Geld in der Tasche kommt auf den totalen Ökotrip. Dann wäre auch die Motivation für beide Seiten da. Also: Einzelfälle. Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren. Warten wir es ab. gruß, sunpower16,2
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von Sonnenstevie » 17.02.2010, 20:45
Hallo Sunpower,
m.E. schätzt Du ein paar Sachen falsch ein.
Zunächst: Es gibt sehr viele Anlagen auf gemieteten Dächern. Das können Dächer öffentlicher Gebäude sein (Schulen, Bauhof, Verwaltungsgebäude, was auch immer). Es können aber auch Dächer privater Gebäude sein. Man bekommt das sauber hin in der rechtlichen Ausgestaltung, Absicherung und Finanzierung. Diese Anlagen sind im Wesentlichen Investitionsobjekte (Amortisation allerdings deutlich unter 20 Jahren!). Deswegen könnte eine Motivation für einen Verkauf darin liegen, dass der Eigentümer der Anlage sein Geld anderweitig investieren oder konsumieren will.
Eine Demontage kostet Geld. Daher sollte sie vermieden werden. Die Anlage sollte auch nach dem Verkauf auf dem Dach bleiben.
Auch bei der Anlage auf dem selbst genutzten Haus lassen sich Situationen denken, in denen eine Anlage zum Verkauf gestellt wird:
- Der Eigentümer will das Haus verkaufen, aber der Erwerber "kann nichts mit PV anfangen", so dass die Anlage an jemand anderen verkauft wird
- Auch bei diesen Anlagen kann es sein, dass man "sie zu Geld machen" will.
Der Mindestpreis für den Käufer dürfte bei seinen Anschaffungskosten abzüglich der bereits erzielten Einspeisevergütung liegen. Sonst legt er drauf, und dafür müsste man ihm schon eine sehr gute Begründung liefern.
Für den Käufer stellt sich die Sache so dar, dass er keine gebrauchte Anlage kaufen wird, so lange er ein eigenes oder fremdes Dach für eine neue Anlage hat. Es wird aber nicht mehr allzu lange dauern, bis die meisten geeigneten Dächer mit einer PV-Anlage bebaut sind. Wer dann in PV investieren will, kann nur eine gebrauchte Anlage kaufen.
Was die Preise angeht: Natürlich sind die Preise bisher immer gefallen. Aber die Vergütung auch. Und die Vergütung bleibt diesselbe, wenn eine Anlage verkauft wird. Ich könnte mir vorstellen, dass die in 2009 gebauten Anlagen eher zum Verkauf gestellt werden, weil der Verkäufer keinen Draufleger machen muss.
Deiner Argumentation ist natürlich zu Gute zu halten, dass es bisher noch keine Markt gibt.
Ich stelle mir das in etwa so vor: Derzeit gibt es mehrere hunderttausend PV-Anlagen in Deutschland. Wenn jedes Jahr ein Promille der Anlagen verkauft wird, kämen wir auf mehrere hundert Verkäufe.
Aber: Wir werden sehen!
Viele Grüße
Stevie
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von Kollektor » 17.02.2010, 22:55
@Sunpower,
bei EHF-PV-Anlagen sehe ich auch keinen Markt, dazu sind die für einen Investor einfach zu klein. Einen Wert haben sie dennoch und wird von individuellen Präferenzen geprägt.
Bei großen oder mittelgroßen PV-Anlagen auf Fremddächern oder Freianlagen sehe ich einen Markt kommen. Das sind Investitionsobjekte mit einem bekannten Ertrag über einen bekannten Zeitraum. Es wird so sein, dass Altanlagen begehrter sind als Neuanlagen, weil sie einfach den höheren Ertrag ( in Euro ) bringen. Die Bundesanleihe von 86/16 ist auch deutlich teurer als die von 05/16 und zwar deshalb weil sie noch 6 % Zinsen bringt, die andere aber nur 3,25 %. Darüber hinaus gibt es sehr wohl gute Gründe für den Verkäufer sein Schätzchen abzugeben, insbesondere aus Altersgründen. Bei hoch abgeschriebene Anlagen müssen die Erträge hoch versteuert werden, ein Verkauf über Buchwert ist in hohem Maße steuersparend oder gar steuerfrei wenn bestimmte Merkmale zutreffen ( Betriebs- oder Teilbetriebsaufgabe, Alter über 55 ). Käufer und Verkäufer zusammen zahlen weniger Steuern als der Verkäufer alleine wenn er die Anlage behält.
Eine PV-Anlage aus 2004 ist bei gleicher Größe mehr wert als eine vom Sommer 2010 !!!
Sonnige Grüße
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von sunpower16,2 » 17.02.2010, 23:51
Hallo Kollektor, okay, die Steuerthematik bei großen Anlagen kann ich mir vielleicht vorstellen. Kollektor hat geschrieben:Eine PV-Anlage aus 2004 ist bei gleicher Größe mehr wert als eine vom Sommer 2010 !!!
Aber diese Aussage erschließt sich mir nicht wirklich. Man musste natürlich 2004 deutlich mehr Geld hinlegen und die Vergütung ist höher. Nur hat man auch 6 Jahre weniger restliche EEG-Vergütung, so dass ab dem Jahr 2024 aus der heutigen EEG-Sicht dieser Vorteil völlig im Eimer ist. Die Parität zwischen den EEG-Vergütungsmengen beider Anlagen liegt natürlich noch einige Jahre früher, wahrscheinlich irgendwo um 2018 oder so. Nach Auslaufen des EEG sehe ich nur noch den Preis für eine neue Anlage und die Restnutzungsdauer einer gebrauchten Anlage. Und da wäre irgendwo der Marktwert. Meine Glaskugel funktioniert bei sowas nicht wirklich gut. Also bleibt nur abwarten. Gruß, sunpower16,2
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von Kollektor » 19.02.2010, 13:51
sunpower16,2 hat geschrieben:Nach Auslaufen des EEG sehe ich nur noch den Preis für eine neue Anlage und die Restnutzungsdauer einer gebrauchten Anlage. Und da wäre irgendwo der Marktwert.
Nach Auslaufen des EEG werden natürlich die Karten neu gemischt. Aber noch ist es nicht soweit. Eine Anlage aus 2004 bringt noch 14 Jahre lang 574 € pro kWp wenn man 1000 kWh/kWp unterstellt. Die gleiche Anlage aus Anfang 2010 noch 391 €, aber 21 Jahre lang, ab Jahresmitte sogar nur noch 328 €. Geht man nun auch noch von gleichen Betriebskosten aus ( Dachmiete, Fernüberwachung etc. ) so wird das Ergebnis noch krasser. Egal wie man rechnet, die Anlage aus 2004 bringt immer den deutlich besseren Ertrag trotz kürzerer Restlaufzeit. Das gilt selbst bei einer Leistungsminderung. Was eine Anlage mal neu gekostet hat, spielt bei der Bewertung überhaupt keine Rolle, es zählt nur der zuküntig zu erwartende Nutzen bzw. Ertrag. So ist es bei Wertpapieren, bei Immobilien und auch bei PV.
Sonnige Grüße
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von sunpower16,2 » 22.02.2010, 11:07
Hallo Kollektor, dann nehmen wir doch mal Dein Rechenbeispiel, also ist es doch - rein das EEG gesehen - im Jahre X egal, welche Anlage man kauft: bis Ende 2024 jährlich 574 € oder bis 2030 jährlich 391 € -> (2031 - X) * 391 = (2025 - X) * 574 -> nach X auflösen: 2031 * 391 - X *391 = 2025 * 574 - X * 574 X * 574 - X * 391 = 2025 * 574 - 2031 * 391 X * (574-391) = 2025 * 574 - 2031 * 391 X = (2025 * 574 - 2031 * 391) / (574-391) X = 2012,18 bzw. am 66. Tag des Jahres 2012 gekauft isses vom EEG her wurscht (okay, setzt jetzt die lineare Stromerzeugung übers Jahr voraus) Gegenprobe: hast dann noch 300 Tage + 2013...2024, also 12,82 Jahre 574 € => 7358,68 hast dann noch 300 Tage + 2013...2030, also 18,82 Jahre 391 € => 7358,62 ==> fast gleich; 1-2 Tage später dreht es sich dann um; ergo würde ich im März/April 2012 oder später immer die 2010er Anlage nehmen Ausnahme: man glaubt an das Ende der Welt am 21.12.2012. Aber dann würde ich den letzen Sommer dieser Welt mit was anderem verbringen, als mit dem Kauf einer PV-Anlage Doch wer weiß, was die 2012er Anlagen dann kosten und EEG-mäßig erwirtschaften? Insofern bleibt abzuwarten, wann sich wie ein Markt bilden wird. Wie gesagt, Einzelfälle sind natürlich immer möglich, nur das ist für mich kein Markt in dem Sinne. Natürlich ist die Abgrenzung Enzelfälle <-> Markt schwierig. Schon deshalb nehme ich natürlich keine Wetten an, das gibt dann in vielen Fällen nur Streit. Gruß, sunpower16,2
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von Sonnenstevie » 22.02.2010, 20:27
Zu dem Thema habe ich ein Memo verfasst, welches von meiner Homepage heruntergeladen werden kann ( www.stefanrode.de unter downloads). Unter anderem enthält das Memo einen vergleichsweise einfachen Vorschlag zur Ermittlung des Werts. Kollektor hat einen Entwurf gelesen und mich davor bewahrt, eine Formel zu veröffentlichen, die allzu einfach, aber falsch ist. Vielen Dank! Ansonsten muss ich meine Fehler auf meine Kappe nehmen (wie immer  ). Kommentare und Anmerkungen: Bitte gerne. Viele Grüße Stevie
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von mwanton » 24.02.2010, 15:52
Für die Berechung des Wertes einer bestehenden PV Anlage würde ich eher den Ansatz über die Barwertermittlung wählen (und dann eventuell noch Annahmen für den Rückbau sowie den Verkauf von Strom nach Ablauf der EEG Einspeisevergütung treffen).
Angenommen eine Anlage erzielt nach Kosten 10.000 € p.a. Einspeiseerlöse für weitere 10 Jahre, dann sind das 100.000 € in Summe. Diese Summe wird mit dem zum Zeitpunkt des Verkaufs üblichen Zinssatz abgezinst man erhält den Barwert.
Im obigen Beispiel würde eine Abzinsung über die Zeit von 10 Jahren mit einem Zinssatz von 5% zu einem Barwert von ca 77.000 € führen, betrüge der Zins 7% läge der Barwert bei ca 70.000 € und bei nur 3% Zins bei 85.000 €.
Unter Benutzung Deiner Formel wäre das Ergebnis von obigem Beispiel bei genau 20 Jahren Betriebsdauer ein Wert von 66.666 €, was einer Abzinsung mit 8% und `nem Schnaps entspricht.
Gruß mwanton
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von Kollektor » 24.02.2010, 20:47
mwanton hat geschrieben:Für die Berechung des Wertes einer bestehenden PV Anlage würde ich eher den Ansatz über die Barwertermittlung wählen (und dann eventuell noch Annahmen für den Rückbau sowie den Verkauf von Strom nach Ablauf der EEG Einspeisevergütung treffen).
Mache ich auch so, aber dann wird es eben schnell etwas kompliziert, im Downloadbereich gibt es ein Excelsheet PV-Zeitwert das ich mal so an Abend geschrieben und hier zur Verfügung gestellt habe. Ist für jemand dem die Terminologie nicht geläufig ist etwas gewöhnungsbedürftig und für einfache Fälle ( z.B. Haus wird mit PV verkauft ) sind die Formeln von Stevie handlicher. Streitpunkte des Barwertverfahrens sind: - Welcher Zinssatz ist angemessen ? - Ich finde der muss schon mindestens 3 % über Kapitalmarktzins liegen wegen Arbeit und Risiko. - Ausfallwahrscheinlichkeit nach Auslauf der Garantien. - Kosten des möglichen Ausfalls. Sind Teile noch liefer- oder substituierbar ? - Restwert. Kann negativ sein bei Rückbau und Entsorgung, kann positiv sein falls jemandem der Strom was wert ist.
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von mwanton » 24.02.2010, 22:01
Kollektor hat geschrieben:Mache ich auch so, aber dann wird es eben schnell etwas kompliziert, im Downloadbereich gibt es ein Excelsheet PV-Zeitwert das ich mal so an Abend geschrieben und hier zur Verfügung gestellt habe. Ist für jemand dem die Terminologie nicht geläufig ist etwas gewöhnungsbedürftig und für einfache Fälle ( z.B. Haus wird mit PV verkauft ) sind die Formeln von Stevie handlicher.
Als erste Grobabschätzung für einfachere Fälle finde ich die Formel von Stevie auch hilfreich (ähnlich der Kollektorformel  ...), aber wenn es bei einer 80 kWp Anlage die nach sagen wir 4 Jahren verkauft werden soll ans Eingemachte geht halte ich es für sinnvoll den Barwert zu berechnen und dann mit entsprechenden Auf- oder Abschlägen die besonderen Gegebenheiten zu kalkulieren. Und so kompliziert ist die Barwertberechung nicht wirklich wenn man entsprechende Tabellen mit Barwertfaktoren wie dieser hier zu Rate zieht. Kollektor hat geschrieben:Streitpunkte des Barwertverfahrens sind:
- Welcher Zinssatz ist angemessen ? - Ich finde der muss schon mindestens 3 % über Kapitalmarktzins liegen wegen Arbeit und Risiko. - Ausfallwahrscheinlichkeit nach Auslauf der Garantien. - Kosten des möglichen Ausfalls. Sind Teile noch liefer- oder substituierbar ? - Restwert. Kann negativ sein bei Rückbau und Entsorgung, kann positiv sein falls jemandem der Strom was wert ist.
Ja, mindestens 3% über dem Zins vom Kapitalmarkt halte ich auch für angemessen. Auch die anderen Punkte die Du nennst sind natürlich zu berücksichtigen. Deren Bedeutung für die Gesamtbeurteilung hängt zum großen Teil davon ab, wann eine Anlage verkauft werden soll. Und am Ende des Tages ist es wie bei allen Verkäufen: Der Verkäufer muss jemanden finden, der bereit ist zu bestimmten Konditionen zu kaufen oder wie Goethe Mephisto sagen ließ "Grau mein Freund ist alle Theorie ...".
Gruß mwanton
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