Haftungsklauseln im Dachnutzungsvertrag

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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Haftungsklauseln im Dachnutzungsvertrag

Beitragvon heikoeh » 08.02.2011, 19:44

Hallo zusammen,

brauche euren Rat.

Unsere Gemeinde stellt uns einen Dachnutzungsvertrag vom "Deutsche Städte und Gemeindebund" zu, welcher von uns unterschreiben werden soll. Aber wir bekommen davon starke Bedenken und Bauchschmerzen:

Der Betreiber haftet dem Eigentümer unbeschränkt für alle mittelbaren oder unmittelbaren Gefahren oder Schäden, die von den Anlagen selbst, dem Bau, dem Betrieb oder der Wartung der PV-Anlage ausgehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schäden, die von Besuchern, Handwerkern, Lieferanten oder Angestellten verursacht werden.

Der Eigentümer haftet nur für Schäden an den Anlagen des Betreibers, die von ihm oder durch von ihm beauftragte Dritte grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht sind.

Der Betreiber verpflichtet sich, die PV-Anlage ausreichend gegen Schäden jeder Art (z.B. durch Blitz, Feuer, Leitungswasser, Sturm, Diebstahl, Vandalismus) zu sichern und entsprechende Versicherungen abzuschließen. An den Eigentümer können keinerlei Ansprüche gestellt werden.

-------------

Habt ihr auch solche einseitigen Paragraphen in euren Dachnutzungsverträgen?

Ist das überhaupt aus einem offiziellen Dachnutzungsvertrag vom Mustervertrag des Deutschen Städte- und Gemeindebunds?

Wie seid ihr bei so einem Vertrag vorgegangen?

Wie versichert ihr Leitungswasser --> die verantwortliche Person besteht darauf, obwohl wir ja kein Leitungswasser haben.

Vielen herzlichen Dank und sonnige Grüße

Heinz
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Re: Haftungsklauseln im Dachnutzungsvertrag

Beitragvon Trashman » 08.02.2011, 20:12

Der Passus in dem das mit dem Leitungswasser drin steht ist ja nur da drin damit sich die Gemeinde Schadenfrei halten kann wenn die Anlage durch einen Fehler an Ihrem Gebäude kaputt gegangen ist. Das deckt die Allgefahrenversicherung ab.
Und den ersten Absatz sollte eigentlich die Betreiberhaftpflicht abdecken.
Wende dich doch mal an einen kompetenten Versicherungsmakler, der sollte Bescheid wissen welche Policen was abdecken.
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Re: Haftungsklauseln im Dachnutzungsvertrag

Beitragvon Sonnenstevie » 09.02.2011, 10:00

heikoeh hat geschrieben:Hallo zusammen,

brauche euren Rat.

Unsere Gemeinde stellt uns einen Dachnutzungsvertrag vom "Deutsche Städte und Gemeindebund" zu, welcher von uns unterschreiben werden soll. Aber wir bekommen davon starke Bedenken und Bauchschmerzen:

Der Betreiber haftet dem Eigentümer unbeschränkt für alle mittelbaren oder unmittelbaren Gefahren oder Schäden, die von den Anlagen selbst, dem Bau, dem Betrieb oder der Wartung der PV-Anlage ausgehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schäden, die von Besuchern, Handwerkern, Lieferanten oder Angestellten verursacht werden.

Der Eigentümer haftet nur für Schäden an den Anlagen des Betreibers, die von ihm oder durch von ihm beauftragte Dritte grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht sind.

Der Betreiber verpflichtet sich, die PV-Anlage ausreichend gegen Schäden jeder Art (z.B. durch Blitz, Feuer, Leitungswasser, Sturm, Diebstahl, Vandalismus) zu sichern und entsprechende Versicherungen abzuschließen. An den Eigentümer können keinerlei Ansprüche gestellt werden.

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Habt ihr auch solche einseitigen Paragraphen in euren Dachnutzungsverträgen?

Ist das überhaupt aus einem offiziellen Dachnutzungsvertrag vom Mustervertrag des Deutschen Städte- und Gemeindebunds?

Wie seid ihr bei so einem Vertrag vorgegangen?

Wie versichert ihr Leitungswasser --> die verantwortliche Person besteht darauf, obwohl wir ja kein Leitungswasser haben.

Vielen herzlichen Dank und sonnige Grüße

Heinz


Hallo Heinz,

diese Klauseln halte ich für üblich und sehe da auch keine größeren Probleme. Du musst eben die Betreiberhaftpflicht abschließen und die Allgefahrenversicherung.

Bei den Verträgen des Städtebunds habe ich die Bauchschmerzen an anderen Stellen, nämlich bei der Dienstbarkeit und dem Eintrittsrecht. Regelmäßig soll es keine Dienstbarkeit geben und das EIntrittsrecht wird eingeschränkt. Das schafft dann Probleme bei der Finanzierung.

Viele Grüße


Stevie
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Re: Haftungsklauseln im Dachnutzungsvertrag

Beitragvon sunnyboy1970 » 09.02.2011, 11:10

Hallo Heiko,

den Vertrag im Original kannst du Dir hier herunterladen: http://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/?off ... ag&x=0&y=0

Die Passage "... Die Haftung erstreckt sich auch auf Schäden, die von Besuchern, Handwerkern, Lieferanten oder Angestellten verursacht werden." habe ich in meinem Vertrag wie folgt abgewandelt:

" Die Haftung erstreckt sich auch auf Schäden, die von Besuchern, Handwerkern, Lieferanten oder Angestellten DES BETREIBERS verursacht werden."

Ansonsten habe ich noch ein paar andere Passagen abgewandelt. Irgendwo stand, dass ich die Anlage abbauen muss, sofern Dachreperaturen anstehen. Hier haben wir den Text so geändert, dass sich der Abbau auf die nötigsten Anlagenteile beschränkt.

In einem älteren Entwurf des Vertrages Anfang 2010 war noch eine Klausel drin, dass evt. Mindererlöse beim Verkauf des Gebäudes zu Lasten des Betreibers gehen. Sowas geht gar nicht, aufpassen und streichen.

Die Dachpacht habe ich damals einmal auf Basis der Ertragsrechnung des Solateurs ausgerechnet und wir haben uns auf einen Betrag geeinigt, sonst hast du jedes Jahr das Theater mit den Nachweisen. Jetzt: 1x Dauerauftrag für die nächsten 20 Jahre und fertig.

Dann waren noch ein paar Kleinigkeiten aber in Großen und Ganzen ist der Vertrag brauchbar.

Was hast du für ein Problem mit Leitungswasser? Ist doch in der Allgefahrenversicherung mit drin!

Viele Grüße
Tilo
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Re: Haftungsklauseln im Dachnutzungsvertrag

Beitragvon pv-fan » 13.02.2011, 01:26

vielen dank für den link zum städte- und gemeindebund.

ich habe riesige bauchschmerzen mit § 7 (4) zweiter punkt.

wenn ich eine pv-anlage installiere und mit der gemeinde einig bin, dass ich dort
die anlage für mindestens 20 jahre auf dem dach belassen will, dann
ist das für mich ein k.o.-kriterium, da dies eine ideale möglichkeit ist,
den vertrag jederzeit aufzulösen.

wenn die gemeinde das dach verpachtet, dann muss sie auch bereit sein,
als eigentümer und gleichzeitig entscheidender bei änderungen darauf für
das gebäude zu verzichten bzw. sich verpflichten ein alternatives
dach zur verfügung zu stellen.

ohne standortsicherheit würde ich nie dort eine anlage betreiben und
am ende noch kredite aufzunehmen...
pv-fan
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Re: Haftungsklauseln im Dachnutzungsvertrag

Beitragvon Booke_PV » 13.02.2011, 10:18

Ich möchte mal keiner Gemeinde unterstellen, dass sie so "kriminell" ist und § 7 (4) zu einer nachträglichen Pachtverhandlung ausnutzt. Um die Investitionssicherheit zu wahren, würde ich da allerdings Entschädigungszahlungen oder die Verpflichtung ein anderes Dach zur Verfügung zu stellen in den Vertrag aufnehmen. Das freut sicher auch die finanzierende Bank.

Grüße

Booke
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