Grundstück in Betriebsvermögen?

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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Grundstück in Betriebsvermögen?

Beitragvon VGR » 16.07.2009, 21:38

Hallo zusammen.

Wer hat bereits ein Betriebsprüfung hinter sich?

Was passiert mit dem (privat-)Grundstück, auf dem eine minderwertige Immobile mit einer teuren PV-Anlage oder eine Freiflächenanlage steht?

Sonderbetriebsvermögen oder nicht?

Nach Beendigung der "unternehmerischen!" tätigkeit ist der Zugewinn steuerpflichtig oder?

Welcher Wert wir bei Erbschaft verstuert?

Da wäre ein GmbH von Vorteil.


Gruß
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Beitragvon Sonnenstevie » 19.07.2009, 14:59

Hallo VGR,

sorry, dass ich erst jetzt auf Deine Fragen antworte.

1) Ich weiß von keiner Betriebsprüfung. Als Steuerberater und ehemaliger Finanzbeamter muss ich dazu sagen: Ich stelle mir das etwas lustig vor, denn die allermeisten Fragen lassen sich vom Schreibtisch aus beantworten.

2) M.E. ist zu unterscheiden zwischen der Anlage und dem Grundstück. Das sind verschiedene Wirtschaftsgüter. Ein privat genutztes Grundstück kann nie Betriebsvermögen werden (notwendiges Privatvermögen).

3) Sonderbetriebsvermögen gibt es nur bei Personengesellschaften. Da wüsste ich gerne, welchen Fall Du genau meinst.

4) Die Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit ist eine Betriebsaufgabe. Bei der Überführung der Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen sind die stillen Reserven aufzudecken. Auch sonst musst Du aber Steuern auf Deine PV-Gewinne zahlen.

5) Bei der Erbschaftsteuer ist die Anlage Betriebsvermögen, so dass Freibeträge gelten. Dass eine GmbH bei der Erbschaftsteuer von Vorteil wäre, kann ich nicht sehen.


Viele Grüße


Stevie
Dr. Stefan Rode
Rechtsanwalt und Steuerberater
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