von Sonnenstevie » 19.07.2009, 14:59
Hallo VGR,
sorry, dass ich erst jetzt auf Deine Fragen antworte.
1) Ich weiß von keiner Betriebsprüfung. Als Steuerberater und ehemaliger Finanzbeamter muss ich dazu sagen: Ich stelle mir das etwas lustig vor, denn die allermeisten Fragen lassen sich vom Schreibtisch aus beantworten.
2) M.E. ist zu unterscheiden zwischen der Anlage und dem Grundstück. Das sind verschiedene Wirtschaftsgüter. Ein privat genutztes Grundstück kann nie Betriebsvermögen werden (notwendiges Privatvermögen).
3) Sonderbetriebsvermögen gibt es nur bei Personengesellschaften. Da wüsste ich gerne, welchen Fall Du genau meinst.
4) Die Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit ist eine Betriebsaufgabe. Bei der Überführung der Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen sind die stillen Reserven aufzudecken. Auch sonst musst Du aber Steuern auf Deine PV-Gewinne zahlen.
5) Bei der Erbschaftsteuer ist die Anlage Betriebsvermögen, so dass Freibeträge gelten. Dass eine GmbH bei der Erbschaftsteuer von Vorteil wäre, kann ich nicht sehen.
Viele Grüße
Stevie
Dr. Stefan Rode
Rechtsanwalt und Steuerberater