Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.
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von xtc » 14.06.2012, 22:01
Hallo, vorweg, wir sind absolute Neulinge und ohne Erfahrung.
wir möchten zu zweit auf einer eigenen Halle eine PV-anlage betreiben (50KWp). uns wurde die Gründung einer Gesellschaft nahe gelegt...gibt es eine Info/Flyer/Internetseite, wo beschreiben ist, was zu tun und was zu beachten ist? zB: Welche Gesellschaft ? GbR? Wo und wie muß das angemeldet werden? wird die anlagenrechnung auf den Namen der GBr ausgestellt? Wie bekommt man die Ust der anlage wieder? ......
für Einzelunternehmer kann man recht viel zu lesen finden, aber leider nichts für Gesellschaften!
Zuletzt geändert von eggis am 15.06.2012, 08:00, insgesamt 1-mal geändert.
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von kpr » 14.07.2012, 10:05
wer ist denn "wir"? Ehegatten? Geschäftspartner? Freunde?
Bei Ehegatten ist die GbR (sofern gesetzliche Güterstandsregelung besteht) überflüssig wie die Testikel am Eunuchen.
Ansonsten ist die GbR mehrheitlich das Mittel der Wahl in der beabsichtigten Kampfklasse. Die GbR hat eine große Macke: Sie wird unterschätzt.
Sie wird nirgends eingetragen, für einen Gesellschaftsvertrag besteht keine Beurkundungspflicht, es braucht noch nicht mal einen Gesellschaftsvertrag (weil zur Not die gesetzliche Notlösung als Auffangsschale greift), die GbR ist nicht per Gesetz zur Führung von Büchern oder Erstellung von Abschlüssen verpflichtet. Das klingt alles sehr pflegeleicht.
Man muss nur daran denken... diese "Einfachheit" ist eher dafür gemacht, das Lieschen und Hänschen angesichts eines mit großem Jackpot lockenden Plakats spontan mal eben gemeinsam einen Lottoschein ausfüllen; oder aber mit ihren X weiteren bekannten regelmäßig keglen gehen.... und sich im Laufe der Zeit ein Club mit einer Clubkasse entwickelt. Das hat nichts mit einem gewerblichen Betrieb zu tun, der auf 20 Jahre betrieben werden soll (und somit aus rein statistischen Gründen viele Gesellschafter die letzte EEG-Vergütung schon nicht mehr erleben werden). Womit schon klar ist, dass man sich hier intensiv mit Nachfolgeregelungen beschäftigen muss.
==> Gesellschaftsvertrag vom RA entwickeln lassen (siehe Forumsmitglied @sonnenstievie) ==> Gesellschaftsvertrag dann auch leben.
Der Rest ist relativ easy: Dem Finanzamt wird halt die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit durch eine Personengesellschaft angezeigt. (Ist der gleiche Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
Die GbR ist ein eigenständiges Steuersubjekt. Die GbR unterliegt der Umsatzsteuer. Prinzipiell ist da - umsatzsteuerlich - gar nichts anders, als beim Einzelunternehmer. Die GbR speist den Strom ein.... sie ist die Unternehmerin; nur die Unternehmerin ist zum Vorsteuerabzug berechtigt (es gibt Ausnahmen in jüngerer EuGH-REchtsprechung; aber bitte: keine Abenteuer!!) Zum Vorsteuerabzug ist aber auch nur der Leistungsempfänger berechtigt. Damit das unter einen Hut geht, muss die GbR Auftraggeber gegenüber dem Solarteur sein.
Die GbR sollte durch die Gesellschafter finanziert werden - und selbst keine Schulden machen (dürfen). Jeder Gesellschafter bringt sein Kapital alleine auf; das ist schon mal ein relativ breiter Schutz gegen den Fall "actio pro sozio" in dem Gesellschafter A dann auch für die Schulden von Gesellschafter B haftet.
Ertragsteuerlich ermittelt die GbR den Gewinn "einheitlich" (= 1 Einnahmen-Überschussrechnung), die Gewinnfeststellung erfolgt dann (durch das Finanzamt) jedoch "gesondert" (für jeden Gesellschafter). Deshalb gibt die GbR die Erklärung "GuE" ab. Das für die Gesellschaft zuständige FA teilt den für die Gesellschaftern zuständigen Finanzämtern den für den jeweiligen Gesellschafter festgestellten Gewinnanteil mit. Sofern der vom Gesellschafter nicht bereits in seiner ESt-Erklärung angegeben wurde, ist auf diese Weise sichergestellt, dass die Ertrags (bzw. Einkommenstbesteuerung) auf Ebene des Gesellschafters stattfindet.
Fazit: Steuerlich hat die GbR den (erträglichen) Mehraufwand einer GuE-Erklärung. Ansonsten ist alles wie beim Einzelunternehmer. (Berufsanfängern erklärt man die Grundzüge von Personengesellschaften ganz gerne mit der Mehrunternehmertheorie.... demnach kann man sich eine Personengesellschaft mit X Gesellschaftern wie X einzelne Folien vorstellen, die dann übereinandergelet ein gesamtheitliches Bild ergeben.)
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von frogx » 30.07.2012, 09:09
Hallo kpr, in deinem recht ausführlichem Text schreibst du weiter oben: kpr hat geschrieben:Die GbR hat eine große Macke: Sie wird unterschätzt.
jedoch weiter unten: kpr hat geschrieben:Fazit: Steuerlich hat die GbR den (erträglichen) Mehraufwand einer GuE-Erklärung. Ansonsten ist alles wie beim Einzelunternehmer.
Es ist klar, wenn man mit Bekannten oder Freunden eine GbR gründet dass man hier einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen muss. Falls es zu Streitereien kommt ist das von Vorteil. Ich gehe davon aus dass dies auch der Fall ist bei Ehepaaren falls es zu einer Trennung kommt. Worin liegen die Vorteile einer Einzelunternehmung bei Ehepartnern?
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von PV-Berlin » 31.07.2012, 08:59
Ich kann die Panik zum Thema GbR. nun überhaupt nicht nachvollziehen. Eine GbR. ist ein super Instrument. Wenn die Verträge eineindeutig zu alle Eventualitäten (Tod, Pleite etc. eines Gesellschafters) belastbare Regelungen beinhalten, dann ist es auch möglich dies mit Leuten zu machen, die ich noch nicht mal persönlich vorher gesehen hab.
Das Beste ist die Tatsache, dass ich eine GbR. unter dem Radar fliegen lassen kann.
Wer es möchte, dem kann ich ja mal ein Muster zusenden, dass in mehr als .... Fällen mehr als gut funktioniert und auch von einer der kritischsten Banken geliebt wird.
Wir werden einen Zubau in 2012 von >30 GWp sehen. Tendenz bis 2015 Richtung > 50 GWp. Ab 2020 Werden wir einen Zubau an PV von deutlich über 100 GWp sehen. Bis 2015 wird PV die 5 Cent Hürde knacken. *5% Zins bei nur 12 Jahren Amortisation.
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von Eisy » 31.07.2012, 09:37
kpr hat geschrieben:Dem Finanzamt wird halt die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit durch eine Personengesellschaft angezeigt. (Ist der gleiche Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
kpr's Erläuterungen ist wie immer nichts hinzuzufügen. Mir bleibt nur die Anmerkung, auch den richtigen Fragebogen auszuwählen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung / Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft ( hier suchen, die direkten Links sind leider nur temporär).
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von frogx » 31.07.2012, 09:53
PV-Berlin hat geschrieben:Wer es möchte, dem kann ich ja mal ein Muster zusenden, dass in mehr als .... Fällen mehr als gut funktioniert und auch von einer der kritischsten Banken geliebt wird.
Das wäre echt super, wenn ich ein Muster bekommen darf. Eisy hat geschrieben:Mir bleibt nur die Anmerkung, auch den richtigen Fragebogen auszuwählen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung / Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
Das würde mich auch mal interessieren und auch welches Formular das Richtige ist um ein Gewerbe anzumelden, denn da gibt es auch verschiedene. Viele Grüße, Steve
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von kpr » 01.08.2012, 16:35
gründest Du eine Kapitalgesellschaft? Dann das für Kapitalgesellschaften. gründest Du eine Personengesellschaft? Dann das für Personengesellschaften. Zeigst Du nur (als Einzelunternehmer) die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit an? Dann das zur Anzeige der Aufnahme gewerblicher Tätigkeiten.  Was den scheinbaren Widerspruch angeht.... der ist keiner: "Unterschätzt" wird die GbR hinsichtlich ihres Gründungsaufwands. Da tute ich mit PV-Berlin in ein Horn: Es braucht einen guten Gesellschaftsvertrag der genau die Dinge sinnvoll regelt, die auch PV-Berlin genannt hat. Und den gibts nicht von der Stange. Sicherlich wird der eine oder andere der schon mehrere PV-GbR's gebastelt hat, einen höchst brauchbaren Entwurf haben; aber auch den muss man mal durchkauen, wo da die Abweichungen gegenüber der gesetlichen Regelung sind; und warum; und wieso.. und ob der Anzug auch einem selbst optimal passt. Die GbR ist da nicht weniger aufwändig als eine OHG oder Kommanditgesellschaft. Das "unterschätzen" liegt darin zu glauben: "Och ja.. ich brauch ja nicht mal einen schriftlichen Vertrag.. und schon gar keinen Gang zum Notar. Wenn doch jemand meint, so ein Ding sei vielleicht ganz prima.. dann wirds ja wohl irgendwas "zum download for free" tun". Eben das geht schief. Spätestens wenn ein Gesellschafter sich dazu entschließt, die Blumen beim Wachsen von unten zu betrachten. Und bei einer Gesellschaft die auf 20 Jahre ausgelegt ist, ist dies "more likely than not". (Mein Berufsleben hat mich immer irgendwie mit Personengesellschaften "verschweisst". Ich durfte da schon soviel Leid erleben, dass es für zwei komplette Berufsleben reicht.) Die "Einfachheit" liegt darin, dass wenn man den Laden einmal sauber aufgegleist hat, UND sich die Mühe gemacht hat die steuerlichen Basics einmal wirklich zu verstehen, der Vogel dann relativ mühelos in der Luft bleibt und stressfrei gesteuert werden kann.
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von PV-Berlin » 01.08.2012, 19:16
Ich habe bei PV noch keine GbR. gemacht, aber bei anderen Investment. Wir legen im Gesellschafter Vertrag sogar fest, welcher Steuerberater die Dinge regelt, wie die Verzinsung (Einlagen bei Fehlbetrag) etc. von statten geht. Und am wichtigsten, wie die GbR. im Falle eines Falles beendet wird (Tod und Insolvenz des Gesellschafter)
Ich denke mal, bei ihnen kann man es viel einfacher machen: Machen sie einen simplen privaten Kreditvertrag. Das hätte auch einen kleinen Steuerlichen Vorteil. Ihr zweiter "Mann" muss ihnen ja ohnehin vertrauen. Und einen anderen Grund, als mehr Eigenkapital zu haben, kann ich bei ihnen nicht sehen.
*Bei neuen Anlagen (Investment) ist eine GbR. dahingehend schon mal doof, da man bares Geld (EEG Umlage EV) verschenkt. Denn das werden die bestimmt ganz genau sich anschauen.
typische GbR. Verträge werden dort gemacht, wo die Einnahmen sicher sehr hoch (deutliche Überschüsse) sind und beide Gesellschafter oder eben mehrere sich genau aus diesem Grunde zusammentun, um das hinzubekommen.
Wenn ich nur Geld brauche bzw. eben fette Kreditlinien, dann mache ich das anders.
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von frogx » 02.08.2012, 08:53
Vielen Dank an alle für eure super Hilfestellung und für die Beantwortung meiner Fragen! Ich bin von Euch und diesem Forum total begeistert!!!  Würde dennoch gerne ein Muster für einen GbR Vertag bekommen..  @ PV-Berlin Eine Frage hab ich noch... Ist es sinnvoller ein normales Gewerbe anzumelden, sprich, wie viele haben um z.B. bei einem Online-Auktionshaus Waren zu verkaufen und über so ein Gewerbe dann seine PV Anlage laufen zu lassen... oder ein Gewerbe anmelden über das nur die PV Anlage läuft? Ich hab da mal gehört: wenn man nur die PV Anlage als Gewerbe anmeldet, kann man keine anderen Erträge und Verluste über dieses Gewerbe laufen lassen. Mein Makler z.B., hat eine Gewerbe als Immobilienmakler und kann seine Anlage darüber laufen lassen (von der Steuer absetzen und Erträge auf sein Geschäftskonto einfließen lassen). Was wäre hier vorteilhafter? Kann man höhere Abschreibungen bzw andere Vorteile erziehlen wenn die PV Anlage als eigenständiges Gewerbe läuft? Oder darf man auch andere Geschäfte über das PV-Gewerbe laufen lassen?
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