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Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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Beitragvon mb84 » 27.05.2009, 10:07

Keine so tolle Idee. Macht lieber ne Bruchteilgemeinschaft. Da hafftest du nur für deinen Teil und nicht auch noch für deinen Kollegen.
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Beitragvon FürDieZukunft » 27.05.2009, 10:58

Wie groß soll(en) denn die Anlage(n) werden ???

Ich denke eine Mindestgröße der Anlage(n) auch eine Voraussetzung, um sich mit einer GmbH zu beschäftigen.
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Beitragvon K 73 » 30.05.2009, 15:16

Bitte um weiter Erklärung einer Buchteilgemeinschaft ! kenn ich nicht .
Die PV-Analge soll ca.180 kWp Leistung haben .
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Beitragvon mb84 » 30.05.2009, 15:48

Such mal nach Einträgen von Kollektor. Bei Ihm habe ich das mal gelesen.
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Beitragvon Fallrohr » 05.07.2009, 15:02

Eine GmbH muss bilanzieren und auch die Bilanzen im Bundesanzeiger veröffentlichen. Ein großer und teurer Aufwand. Warum?
Der Betrieb einer Solaranlage verursacht doch kaum Risiken.
Außerdem gibts ja noch Versicherungen.
Also eine GbR oder OHG reicht meines Erachtens völlig.
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Beitragvon Sonnenstevie » 05.07.2009, 16:33

Sehe ich genauso.

Vor allem dürfte es so sein, dass die Banken nicht mitspielen, wenn die Haftung durch Einschaltung einer GmbH beschränkt ist.

Viele Grüße


Stevie
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