GmbH kauft/betreibt PV Anlage

  • Hallo,


    ich hätte eine Frage bezüglich des Betriebs einer PV Anlage mit Stromspeicher, die sich bei der Bearbeitung meiner Bachelor-Arbeit ergeben hat. Darauf habe ich bisher leider noch keine Antwort gefunden.


    Ausgangsfall: Eine GmbH (Logistikunternehmen) möchte sich eine PV Anlage mit Stromspeicher installieren für den Eigenverbrauch und die Überschusseinspeisung. Wie wird die PV Anlage nun behandelt? Handelt es sich um einen eigenen Gewerbebetrieb in Form eines Einzelunternehmers? Oder gliedert sie sich in die bestehende GmbH ein? Und wie wird dann vor allem der Eigenverbrauch steuerlich behandelt? Bei Privatpersonen ist das mit der unentgeltlichen Wertabgabe ja sehr eindeutig.
    Zum Betrieb einer PV Anlage über eine schon bestehende GmbH habe ich nach inzwischen sehr langer Recherche leider nichts gefunden.



    Besten Dank schon mal für die Antworten. Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar! :danke:

  • Das kann man vielfältig gestalten. Das "Problem" mit der Steuer hat man bei gewerblicher Nutzung nicht, das entsteht erst, wenn man etwas aus dem Unternehmen für private Zwecke entnimmt.
    Der einfachste Fall ist, wenn die GmbH die Anlage kauft und betreibt, dann ist die PV nicht anderes als jedes andere Anlagevermögen auch. Zu prüfen wäre, ob man den Zweck des Unternehmens ändern/ergänzen muß, meist wird das aber nicht nötig sein.
    Wie bei jedem anderen Wirtschaftsgut kann es aber auch jemand anderes (etwa ein Gesellschafter) kaufen und an die GmbH vermieten, weil viele Firmen kein Kapital mehr (langfristig) binden wollen (bzw. PV eine vergleichsweise niedrige Rendite bringt). Wenn der Betreiber der Anlage nur den Strom an die GmbH verkauft, fällt 100% EG-Umlage an, das sollte man immer bedenken.

  • Wahrscheinlich findest Du nichts, weil der Grundfall so simpel ist - wie alterego schreibt, ist die Anlage Betriebsvermögen. Wenn die Anlage so groß ist, dass sie den eigentlichen Geschäftszweck überlagert, müsste man evtl. den Gesellschaftsvertrag ändern lassen, ändert aber nichts an der Zuordnung der Anlage (ist ein gesellschaftsrechtliches Problem, also zwischen Gesellschaft und Gesellschafter).
    Da die Anlage im BV ist, und der "Eigenverbrauch" normalerweise nicht für private, sondern für betriebliche Zwecke erfolgt, wird da gar nix besteuert oder berechnet. Allenfalls intern könnte man mal kalkulieren, ob die ersparten Aufwendungen zzgl. Einspeisevergütung die Anlage amortisieren.


    Sollte der Eigenverbrauch ausnahmsweise privat entstehen (jemand lädt beispielsweise seinen privaten Mähroboter in der Firma auf ;) ), müsste man untersuchen, wer der "Verbraucher" ist - Gesellschafter oder Arbeitnehmer oder denen nahestehende Person.


    Beim Gesellschafter und ihm nahe stehenden Personen ist nach Fremdvergleichsmaßstäben zu bewerten, was in der Regel einen angemessenen Gewinnaufschlag einschließt. Also Kosten der Herstellung der kWh + üblicher Gewinnaufschlag + USt


    Beim Arbeitnehmer und nahe stehenden Personen ist der übliche Endpreis am Abgabeort anzusetzen. Bei der Ermittlung dieses Preises werden die üblichen Preisnachlässe abgezogen.
    Aus Vereinfachungsgründen kann auf die Ermittlung des ortsüblichen Preis verzichtet und der um 4% geminderte Angebotspreis angesetzt werden. Es ist von dem Angebotspreis auszugehen, mit dem die Ware oder Dienstleistung fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten wird. Da könnte man durchaus von der Einspeisevergütung ausgehen, denke ich. Also Einspeisevergütung (inkl. USt) abzgl.4%


    Diese privaten Verwendungen sind aber eher akademischer Natur, d.h. in der Praxis wird sowas wohl eher nicht auffallen und damit unberücksichtigt bleiben.

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  • Besten Dank für eure Ausführungen. Ihr habt mir sehr weitergeholfen! :danke::danke::danke::danke:


    Nun stehe ich vor einem weiteren Problem:


    Ein Einzelunternehmer (Lebensmitteleinzelhandel) kauft sich eine PV mit Speicher. Gewerbesteuerrechtlich stellt dies zwei Betriebe dar und somit hat man zwei Freibeträge, das ist klar.
    Läuft es hier ansonsten mit dem Eigenverbrauch (im Unternehmen Lebensmitteleinzelhandel) genauso ab wie bei der GmbH, also keine Besteuerung?


    Eine letzte Sache noch :D Finanziert werden soll es über das KfW 275 Programm. Handelt der Betreiber des Lebensmittelgeschäfts dann als natürliche Person, wenn der Kredit aufgenommen wird, oder als Unternehmen?

  • Wie ich schon geschriebn habe

    Zitat

    Das "Problem" mit der Steuer hat man bei gewerblicher Nutzung nicht, das entsteht erst, wenn man etwas aus dem Unternehmen für private Zwecke entnimmt.


    Wenn der Unternehmer jetzt im selben Haus wohnt und keinen eigenen Zähler hat, ist das natürlich wieder Entnahme für private Zwecke.
    Der Speicher dient ja hoffenlich dazu eine Notstromversorgung z.B. für die Kühlung zu haben und nicht dazu um Geld zu sparen. Sollte letzteres der Fall sein, würde ich mri das nochmal genau überlegen, ist aber ein anderes Thema.
    KfW 275 keine Ahnung, aber die haben eine Servicestelle.

  • Die Anlage soll auf dem Dach des Ladens installiert werden. Der Strom wird komplett für den Einzelhandel genutzt. Der Speicher soll für die Erhöhung der Eigenverbrauchsquote genutzt werden. Wieso würdest du dir das nochmal genau überlegen?

  • Weil sich der Speicher rein finanziell nicht rechnet, dazu gibt es hier massenhaft Threads.
    Einfachste Rechnung: du sparst 10ct/kWh netto, das ganze in D allenfalls 250 mal im Jahr und schon optimistisch gerechnet 20 Jahre lang. Darf dir die nutzbare kWh also 500€ netto kosten, zu dem Preis gibt es aber imo keinen Speicher der KfW275-förderfähig ist (falls doch, laß es mich wissen). Und da darf nichts kaputt gehen, Zinsen habe ich auch weggelassen.
    Da du den Speicher gewerblich nutzt, kannst du ihn auch später netto anschaffen, da hast du gegenüber Privatleuten eien Vorteil. Wenn der Strom nicht deutlich teurer oder die Speicher deutlich billiger werden, wird das nichts.

  • Zitat von alterego

    Weil sich der Speicher rein finanziell nicht rechnet, dazu gibt es hier massenhaft Threads


    Zu dieser Aussage ein klares Jain. alterego schreibt zusätzlich, dass es keinen KfW-förderfähigen Speicher gibt, der sich lohnt, das jedoch ist der Knackpunkt der Aussage! In den Bedingungen für die Förderung (die sind hier: https://www.kfw.de/Download-Ce…002700_M_275_Speicher.pdf) wird eine Zeitwertgarantie für 10 Jahre gefordert (Punkt 5; Seite 7) und diese lassen sich die Verkäufer vergolden.


    Dem Umstand, dass eine Batterie ein Verschleißteil ist, wird nicht Rechnung getragen. Der Hauptfaktor für die Alterung einer Batterie (gute Pflege vorausgesetzt) ist der Durchsatz an kWh. Ob die Batterie in 5 Jahren verschlissen ist oder in 10 Jahren spielt für den Preis pro gespeicherter kWh (fast) keine Rolle. Daher ist die Forderung nach einer 10-jährigen Zeitwertgarantie eine politisch/juristische Forderung, die technisch keinen Sinn macht.


    Dieser Umstand wird von den Verkäufern ausgenutzt, die dann Batterien, wie sie etwa in Gabelstaplern eingesetzt werden, zu einem mehrfachen des Marktpreises verkaufen, denn sie müssen ja eine Garantie geben! Was sie hierbei verschweigen ist, dass der Laderegler und der WR derartig konservativ eingestellt wird, dass eigentlich jede PzS-Batterie (das sind die für Stapler) locker 12 bis 15 Jahre lebt.


    Folglich lohnt sich kein Speicher, der gefördert wird. Ob sich ein Speicher, der nicht gefödert wird, lohnen kann (2.000 Zyklen bei 70% DoD zum Preis von 250 Euro pro kWh nutzbar), kann man relativ leicht selber ausrechnen

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann (Francis Picabia)