Gibt es Alternativen zum Erbbaurecht.

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Gibt es Alternativen zum Erbbaurecht.

Beitragvon Ole » 04.11.2009, 20:57

Hallo zusammen,
ich weiß nicht ob das Thema hierher paßt, aber habe keine bessere Rubrik gefunden.
Ich habe vor auf dem Gelände eines dritten ein Gebäude zu errichten der dieses dann als Lagerhalle anmietet.
Auf der Dachfläche möchte ich eine 100 kwp Anlage errichten.
Nun meine Frage sollte sich der Gundstückseigentümer in den nächsten 30 Jahren wechseln , welche möglichkeiten habe ich um mich rechtlich abzusichern.
Erbbaurecht wäre eine gibts noch andere :?:

Danke im vorraus Ole
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Erbbaurecht

Beitragvon TAP » 06.11.2009, 19:00

Vertragliche Absicherungen i.R. des Erbbaurechts sind eine Option. Dingliche Sicherungen sollten diese flankieren/absichern. Weitere (zusaetzliche) Optionen waeren z.B. Andienungs-/Vorkaufsrecht im Falle des Verkaufs mit Grundbucheintragung (Erbbaurecht sollte je nach Vertragsgestaltung bei Grundstuecksverkauf nicht untergehen). Eintragung Dienstbarkeit (vgl. Sonnenstevie's Website) koennte ggf. zusaetzlich zum Erbbaurecht in Erwaegung gezogen werden, z.B. im Fall von Erwerbs-/Abloeserechten des Grundstueckseigentuemers. Waere je nach Vertragsgestaltung wohl nicht zusaetzlich notwendig, da Zutrittsrecht durch Erbbaurecht fuer die Dauer des Bestands des Erbbaurechts abgesichert werden kann bzw. sollte. Wuerde ich auf alle Faelle mit RA/Notar klaeren und dabei alle denkbar moeglichen Szenarien in Erwaegung ziehen (z.B. vorzeitige Kuendigung Mietvertrag/ Untervermietung/Vermietung an Dritte/Grundschuldbelastungen, Rangstelle im Grundbuch etc.).
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Beitragvon Ole » 06.11.2009, 21:30

Danke Tap,
werde deinen Ratschlag befolgen.
Gruß Ole
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Beitragvon pv-fan » 07.11.2009, 16:08

hallo ole,

ich persönlich würde nur erbbaurecht oder kauf des grundstücks
akzeptieren, wenn ich ein gebäude auf dem grundstück eines
dritten bauen würde, da es in deutschland meines ermessens
sehr schwierig ist eine saubere eigentumsrechtliche trennung hinzu-
bekommen, vor allem, wenn der eigentümer auf einmal insolvent
wird.

problem: wesentlicher bestandteil...

alles andere außer erbbaurecht und kauf des grundstücks würde
für mich nicht in frage kommen...
pv-fan
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Erbbaurecht

Beitragvon TAP » 07.11.2009, 19:30

PV-Fan Anmerkungen korrekt, d.h. Gebaeude auf fremden Grundstueck wird mit Errichtung Grundstuecksbestandteil, so dass der Grundstueckseigentuemer Eigentum am Gebaeude erwirbt (aehnliche Problematik bei Indach-PV-Anlagen = Gebaeudebestandteil und damit Grundstuecksbestandteil und Eigentumserwerb durch Grundstueckseigentuemer). Grundbuchrechtliche Absicherung des Gebaeudeeigentuemers, der nicht zugleich Grundstueckseigentuemer ist, erfolgt durch Erbbaurecht. Die erwaehnten weiteren Optionen sind zusaetzlich zum Erbaurecht angedacht und sollen den Fall eines spaeteren Eigentuemerwechsel des Grundstuecks beruecksichtigen. Ueblicherweise wird dies bereits (vorsorglich ausreichend) in der Erbbaurechtsbestellung geregelt.
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