pander001 hat geschrieben:Mit der Gewerbeanmeldung kennt sich scheinbar keiner aus.
Plane eine 26Kw Anlage in Franken.
Steuerberater: Eigentlich nicht notwendig. Aber mal bei der Gemeinde fragen on die das wollen.
Gemeinde: Ich weis nicht, 26 Kw ist schon viel. Fragen Sie doch mal bein EVU nach ob die das brauchen wenn die Ihnen den
Strom abkaufen.
EVU: Das ist doch uns egal ob Sie ien Gewerbe anmelden.
Also keiner weis bescheid.
Ich behaupte mal, dass deine Schlussfolgerung falsch ist.
Nur weil du drei unterschiedliche Antworten bekommen hast, ....???
Um es kurz zu machen: dein StB hat recht.
Da das Gewerberecht vor Ort vom Ordnungsamt der Kommune beackert wird, gilt letztlich, was die dazu zu Protokoll geben. Es gibt zwar eine Empfehlung des entsprechenden Bund-Länderausschusses (findest du mit Gxxxle), bei Kleinanlagen von einer Gewerbeanmeldepflicht abzusehen, aber an Empfehlungen muss sich das (oder dein) Ordnungsamt nicht zwingend halten.
Rein steuerlich ist es egal, ob du ein Gewerbe beim Ordnungsamt angemeldet hast. Steuerlich gesehen betreibst du ein Gewerbe und ein EVU interessiert höchstens (eigentlich auch nicht, aber im Eigeninteresse wirst du das denen mitteilen
Wenn dein Ordnungsamtmensch sich mit dem Verzicht einer Gewerebanmeldung anfreunden kann, würde ich an deiner Stelle darauf eingehen.
Allgemeine Info zur Gewerbeanmeldung






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