Herrvolt hat geschrieben:michael091963 hat geschrieben:Der Betrieb mehrerer PV-Anlagen eines Betreibers ergibt ja nicht unterschiedliche Einkunftsarten für die Steuererklärung, sondern eine einheitliche EÜR - die dann möglicherweise negativ abschließt.
Wenn es aber negativ wird, ist das Ziel doch erreicht.
Da der Gewinn zu versteuern ist, bleibt doch nicht mehr so viel. Wenn eine neue Investition getätigt wird, wird negativ geschrieben, dass der erste Anlagengewinn nicht versteuert wird, da aufgerechnet. Das Elterngeld wird voll gezahlt.
...
Alles richtig.
Aber wie das so mit verkürzten Zitaten ist. Den entscheidenden Satz hast Du rausgelassen
michael091963 hat geschrieben:Abgesehen davon wird da nichts "verrechnet".
Du hast geschrieben
herrvolt hat geschrieben:Wenn ich eine neue Anlage baue, kann ich doch diesen Verlust mit dem Gewinn meiner andern Einkünfte verrechnen, oder etwa nicht ?
Meine Antwort dazu habe ich oben schon als Zitat eingefügt...
Ob die Banken da so mitspielen, wie Du glaubst, wird man sehen. Das Scoring verschlechtert sich zunächst mal durch den bereits vorhandenen Kredit. Dann kommt noch ein weiterer Unterhaltsberechtigter hinzu (sonst gäbs kein Elterngeld), was die verfügbare Masse reduziert und die Kreditwürdigkeit weiter senkt. Auch wenn die Bank eine Anlage auf dem eigenen Dach finanziert, heißt das noch nicht, dass sie demselben Kreditnehmer weitere Anlagen auf fremden Dächern ohne zusätzliche Sicherheit voll finanziert ("Klumpenrisiko")
Aber im Prinzip hast Du natürlich Recht. Wenn ich es schaffe, für die Dauer des Elterngeldbezugs den Gewinn aus der PV gegen 0 (oder eben ins negative) zu bringen, wird auch weniger oder nichts beim Bezug gekürzt. Gerade zu Beginn der PV-Laufzeit sollte sich aber über die AfA ohnehin ein negatives Ergebnis darstellen lassen. Welche Stellschrauben da möglich sind, um das "nicht positive" Ergebnis möglichst über die Dauer des Elterngeldbezugs zu strecken, kommt auf den Einzelfall an. Da kann ein Steuerberater hilfreich sein.