Solange du den Strom verkaufst hast du ein Gewerbe fuers Finanzamt, musst also auch deine Umsatzsteuervoranmeldung machen, ausser du waehlst die Kleinunternehmerregelung. Dann bleibt Umsatzsteuer aussen vor und es zaehlen nur die Einnahmen.
Soll das Finanzamt ganz aussen vor bleiben, dann darfst du den Strom nicht verkaufen, sondern nur selbst nutzen oder evtl. verschenken. Abzuschreiben gibts dann natuerlich auch nichts.
Ob das Gewerbe dann noch offiziell angemeldet werden muss entscheidet die Gemeinde, nicht das Bundesland. Bei mir z.B. war eine Gewerbeanmeldung gefordert.
Der Vorbesitzer muss den Verkauf der Anlage doch jetzt auch dem Finanzamt mitteilen und die dadurch eingenommene Umsatzsteuer abfuehren. Dementsprechend muss er dir doch auch eine entsprechende Rechnung ausstellen koennen, die du dann wiederrum beim Finanzamt als Grundlage verwenden kannst fuer deine eigene Abschreibung, Rueckerstattung MwSt, etc.






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