Gewerbe in Bayern

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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Re: Gewerbe in Bayern

Beitragvon dridders » 24.07.2012, 12:53

Solange du den Strom verkaufst hast du ein Gewerbe fuers Finanzamt, musst also auch deine Umsatzsteuervoranmeldung machen, ausser du waehlst die Kleinunternehmerregelung. Dann bleibt Umsatzsteuer aussen vor und es zaehlen nur die Einnahmen.
Soll das Finanzamt ganz aussen vor bleiben, dann darfst du den Strom nicht verkaufen, sondern nur selbst nutzen oder evtl. verschenken. Abzuschreiben gibts dann natuerlich auch nichts.

Ob das Gewerbe dann noch offiziell angemeldet werden muss entscheidet die Gemeinde, nicht das Bundesland. Bei mir z.B. war eine Gewerbeanmeldung gefordert.

Der Vorbesitzer muss den Verkauf der Anlage doch jetzt auch dem Finanzamt mitteilen und die dadurch eingenommene Umsatzsteuer abfuehren. Dementsprechend muss er dir doch auch eine entsprechende Rechnung ausstellen koennen, die du dann wiederrum beim Finanzamt als Grundlage verwenden kannst fuer deine eigene Abschreibung, Rueckerstattung MwSt, etc.
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Re: Gewerbe in Bayern

Beitragvon frogx » 24.07.2012, 13:37

Eieiei,

jetzt komm ich wieder durcheinander...
Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Also Gewerbe anmelden, monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung (gibts da Vordrucke oder geht das online?) machen und
eine extra Steuererklärung (Gewerbesteuererklärung) zum Jahresende.
Wars das oder noch mehr?
Dann ist man auf der sicheren Seite???
In der Gewerbesteuererklärung können die Abschreibungen eingetragen werden???
Schreibt man eine PV Anlage immer über 20 Jahre ab?

Na mal sehen ob der Vorbesitzer mir noch ne Rechnung schreibt.

Grüße,Steve
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Re: Gewerbe in Bayern

Beitragvon dridders » 24.07.2012, 15:17

Vordrucke gibts keine, da die Story online erledigt werden muss via Elster. Beim aktuellen Wissensstand... entweder vieeeel im Forum lesen, oder Steuerberater fuer den Anfang einschalten.
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Re: Gewerbe in Bayern

Beitragvon frogx » 24.07.2012, 16:25

Welche Art von Gewerbe wäre sinnvoll, Einzelunternehmen oder GbR?
Gibt es Vor- und Nachteile?

Punkt 15 auf GewA 1:

Angemeldete Tätigkeit:
Elektroinstallationen?? (aber ich bin keine Elektriker-Meister)
Photovoltaik-Anlage

16. Wird die Tätigkeit im Nebenerwerb betrieben? ja oder nein???

18. Art des angem. Betriebes: Sonstiges??? oder Industrie??? (oder Handel??? oder Handwerk???)

Vielen Dank für eure Infos.
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Re: Gewerbe in Bayern

Beitragvon Sonnenstevie » 26.07.2012, 12:27

dridders hat geschrieben:Der Vorbesitzer muss den Verkauf der Anlage doch jetzt auch dem Finanzamt mitteilen und die dadurch eingenommene Umsatzsteuer abfuehren. Dementsprechend muss er dir doch auch eine entsprechende Rechnung ausstellen koennen, die du dann wiederrum beim Finanzamt als Grundlage verwenden kannst fuer deine eigene Abschreibung, Rueckerstattung MwSt, etc.


Vorsicht! Es kann gut sein, dass es sich um eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen (ohne Umsatzsteuer) handelt.

Viele Grüße


Stevie
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Re: Gewerbe in Bayern

Beitragvon frogx » 26.07.2012, 14:38

Welcher Fragebogen zur Gewerbeanmeldung ist eigentlich der Richtige?

Hab einmal den GewA1 (1-seitig)

und jetzt hab ich noch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gefunden (4-seitig)

Oder brauch ich beide?
frogx
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