Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.
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Moderator: Mod-Team
von pvfan » 04.03.2009, 16:55
Hallo,
zusammen mit einem Freund möchte ich nach und nach PV-Anlagen erstellen und betreiben. Als Betreiber denken wir an eine juristische Person - wollen also nicht das volle persönliche Risiko sondern sind auf der Suche nach der idealen Gesellschaftsform. Ideal in diesem Zusammenhang bedeutet:
a) Vorteile/ Nachteile der Alternativen hinsichtlich der Finanzierung (vornehmlich Fremdkapital)
b) steuerliche Vor- und Nachteile
c) sonstige Aspekte
Schon klar, dass kein Weg an einem Steuerberater/ Notar vorbeiführt. Kann mir jedoch vorstellen, dass auch Ihr teilweise ähnliche Überlegungen angestellt habt.
Wäre auf jeden Fall für Hinweise oder Links sehr dankbar.
Viele Grüße
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Eurer PVfan
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von Sonnenstevie » 04.03.2009, 18:35
Hallo PV-Fan und willkommen im Forum!
Ich würde Euch nicht zu einer juristischen Person (also GmbH oder AG) raten, sondern zu einer GbR.
Gründe:
Theoretisch könnt ihr mit einer GmbH einen Haftungsdurchgriff vermeiden. Aber: Warum wollt Ihr das? Um welche Haftung geht es? Beim Betrieb einer PV-Anlage sind fast alle Risiken versicherbar.
Andersrum: Wenn tatsächlich ein Risiko bestünde, was Ihr ausschließen könntet, würde Euch die Bank diesen Weg verbauen, um zu verhindern, dass das Risiko bei ihr bleibt. D.H. wenn Ihr eine GmbH als Rechtsform wählt, dürfte das zumeist nur wieder mit einer Bürgschaft gehen. Dann seid Ihr aber wieder nicht aus der Haftung.
In steuerlicher Hinsicht ist eine GmbH von Nachteil, weil es keine Verrechnung von PV-Verlusten mit Euerm Einkommen gibt. Zumindest in der Anfangsphase sind Steuererstattungen, z.B. wegen der Anwendung des § 7 g EStG, ein wichtiger Vorteil.
Viele Grüße
Stevie
Zuletzt geändert von Sonnenstevie am 04.03.2009, 18:43, insgesamt 1-mal geändert.
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von Hesse » 04.03.2009, 18:38
Hallo,
habe mich im Vorfeld zu meiner PV-Anlage auch mit diesem Thema beschäftigt, bin aber kein Fachmann. Aus meiner Erfahrung kann ich nur folgendes berichten:
Es ist erstmal wichtig wie groß die PV-Anlage werden soll. Je größer die Investitionsumme desto eher läst sich an eine Ausgliederung aus dem Privatvermögen denken.
Eine GmbH als klassische juristische Person hat den "Nachteil" das sie relativ kostenintensiv ist (Gründungskosten, jährliche Veröffentlichungspflichten, Bilanzíerung etc.). Diese Kosten müssen ja ebenfalls erstmal erwirtschaftet werden.
Desweiteren stellt sich für die finanzierende Bank die Frage nach der Bonität des Schuldners. Bei einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 € (mindestens) haftet ja nur dieses Kapital der Bank als Sicherheit. Damit wirst du ohne zusätzliche private Sicherheiten eher selten an einen guten Zinssatz kommen.
Ich für meinen Teil würde dir / euch daher zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts raten. Dies ist nur das Ergebnis meiner persönlichen Überlegungen. Vielleicht kann dir einer von den Steuerprofis noch detailiertere Tipps geben.
Gruß
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von pv-muenchen » 04.03.2009, 18:53
pvfan hat geschrieben:wollen also nicht das volle persönliche Risiko tragen
Das Risiko trägt dann wer?
Solche Unternehmer braucht das Land...
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von FürDieZukunft » 04.03.2009, 18:56
pv-muenchen hat geschrieben:pvfan hat geschrieben:wollen also nicht das volle persönliche Risiko tragen
Das Risiko trägt dann wer? Solche Unternehmer braucht das Land...
Die Landesbank Bayern, auf die paar Kröten kommt es jetzt nicht mehr an.
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von harald72 » 04.03.2009, 20:27
Wie groß wird die Anlage?
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von Steffnix » 05.03.2009, 11:43
Ein Banker hat mir mal von einer GbR abgeraten. Man ist dann auf Gedeih und Verderb auf den anderen (Gesellschafter) angewiesen.
Sollte der z. B. insolvent werden (soll vorkommen), dann haftest du auch für dessen Anteil an der GbR mit deinem Einkommen und Vermögen. Vielleicht muss dann sein Anteil an der PV-Anlage verkauft werden; was ich mir als schwierig vorstelle.
Wenn ihr Freunde bleiben wollt, ist dies gut zu überlegen.
Gruß, Steffnix
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von ziethensun » 05.03.2009, 15:13
Hallo,
ein Freund und ich stehen vor einem ganz ähnlichen Problem. Bei uns sollte die erste Anlage ca. 30 kwp groß werden.
Ich bin der Meinung, dass die KfW z.B. gar keine Anteile an einer Anlage finanziert, so dass im Endeffekt doch jeder für den anderen haften muss.
Aber wie oben bereits erwähnt, sind die Risiken ja relativ überschaubar und lassen sich zum sehr großen Teil versichern.
Über andere Meinungen und Vorschläge wäre ich dankbar.
Gruß aus Ziethen
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von Sonnenstevie » 05.03.2009, 15:51
Steffnix hat geschrieben:Sollte der z. B. insolvent werden (soll vorkommen), dann haftest du auch für dessen Anteil an der GbR mit deinem Einkommen und Vermögen. Vielleicht muss dann sein Anteil an der PV-Anlage verkauft werden; was ich mir als schwierig vorstelle.
Hallo Steffnix,
Probleme dieser Art sind bekannt in der Vertragspraxis. Die meisten Gesellschaftsverträge sehen vor, dass ein Gesellschafter zu einem möglichst niedrigen Wert ausscheidet, wenn er insolvent wird.
In jedem Fall ist ein guter GbR-Vertrag notwendig. Wer da spart, spart am falschen Ende.
Viele Grüße
Stevie
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