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Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstromanlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.
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Moderator: Mod-Team
von pvfan » 04.03.2009, 16:55
Hallo,
zusammen mit einem Freund möchte ich nach und nach PV-Anlagen erstellen und betreiben. Als Betreiber denken wir an eine juristische Person - wollen also nicht das volle persönliche Risiko sondern sind auf der Suche nach der idealen Gesellschaftsform. Ideal in diesem Zusammenhang bedeutet:
a) Vorteile/ Nachteile der Alternativen hinsichtlich der Finanzierung (vornehmlich Fremdkapital)
b) steuerliche Vor- und Nachteile
c) sonstige Aspekte
Schon klar, dass kein Weg an einem Steuerberater/ Notar vorbeiführt. Kann mir jedoch vorstellen, dass auch Ihr teilweise ähnliche Überlegungen angestellt habt.
Wäre auf jeden Fall für Hinweise oder Links sehr dankbar.
Viele Grüße
Viele Grüße
Eurer PVfan
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von Sonnenstevie » 04.03.2009, 18:35
Hallo PV-Fan und willkommen im Forum!
Ich würde Euch nicht zu einer juristischen Person (also GmbH oder AG) raten, sondern zu einer GbR.
Gründe:
Theoretisch könnt ihr mit einer GmbH einen Haftungsdurchgriff vermeiden. Aber: Warum wollt Ihr das? Um welche Haftung geht es? Beim Betrieb einer PV-Anlage sind fast alle Risiken versicherbar.
Andersrum: Wenn tatsächlich ein Risiko bestünde, was Ihr ausschließen könntet, würde Euch die Bank diesen Weg verbauen, um zu verhindern, dass das Risiko bei ihr bleibt. D.H. wenn Ihr eine GmbH als Rechtsform wählt, dürfte das zumeist nur wieder mit einer Bürgschaft gehen. Dann seid Ihr aber wieder nicht aus der Haftung.
In steuerlicher Hinsicht ist eine GmbH von Nachteil, weil es keine Verrechnung von PV-Verlusten mit Euerm Einkommen gibt. Zumindest in der Anfangsphase sind Steuererstattungen, z.B. wegen der Anwendung des § 7 g EStG, ein wichtiger Vorteil.
Viele Grüße
Stevie
Zuletzt geändert von Sonnenstevie am 04.03.2009, 18:43, insgesamt 1-mal geändert.
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von Hesse » 04.03.2009, 18:38
Hallo,
habe mich im Vorfeld zu meiner PV-Anlage auch mit diesem Thema beschäftigt, bin aber kein Fachmann. Aus meiner Erfahrung kann ich nur folgendes berichten:
Es ist erstmal wichtig wie groß die PV-Anlage werden soll. Je größer die Investitionsumme desto eher läst sich an eine Ausgliederung aus dem Privatvermögen denken.
Eine GmbH als klassische juristische Person hat den "Nachteil" das sie relativ kostenintensiv ist (Gründungskosten, jährliche Veröffentlichungspflichten, Bilanzíerung etc.). Diese Kosten müssen ja ebenfalls erstmal erwirtschaftet werden.
Desweiteren stellt sich für die finanzierende Bank die Frage nach der Bonität des Schuldners. Bei einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 € (mindestens) haftet ja nur dieses Kapital der Bank als Sicherheit. Damit wirst du ohne zusätzliche private Sicherheiten eher selten an einen guten Zinssatz kommen.
Ich für meinen Teil würde dir / euch daher zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts raten. Dies ist nur das Ergebnis meiner persönlichen Überlegungen. Vielleicht kann dir einer von den Steuerprofis noch detailiertere Tipps geben.
Gruß
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von pv-muenchen » 04.03.2009, 18:53
pvfan hat geschrieben:wollen also nicht das volle persönliche Risiko tragen
Das Risiko trägt dann wer?
Solche Unternehmer braucht das Land...
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von FürDieZukunft » 04.03.2009, 18:56
pv-muenchen hat geschrieben:pvfan hat geschrieben:wollen also nicht das volle persönliche Risiko tragen
Das Risiko trägt dann wer? Solche Unternehmer braucht das Land...
Die Landesbank Bayern, auf die paar Kröten kommt es jetzt nicht mehr an.
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von harald72 » 04.03.2009, 20:27
Wie groß wird die Anlage?
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von Steffnix » 05.03.2009, 11:43
Ein Banker hat mir mal von einer GbR abgeraten. Man ist dann auf Gedeih und Verderb auf den anderen (Gesellschafter) angewiesen.
Sollte der z. B. insolvent werden (soll vorkommen), dann haftest du auch für dessen Anteil an der GbR mit deinem Einkommen und Vermögen. Vielleicht muss dann sein Anteil an der PV-Anlage verkauft werden; was ich mir als schwierig vorstelle.
Wenn ihr Freunde bleiben wollt, ist dies gut zu überlegen.
Gruß, Steffnix
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von ziethensun » 05.03.2009, 15:13
Hallo,
ein Freund und ich stehen vor einem ganz ähnlichen Problem. Bei uns sollte die erste Anlage ca. 30 kwp groß werden.
Ich bin der Meinung, dass die KfW z.B. gar keine Anteile an einer Anlage finanziert, so dass im Endeffekt doch jeder für den anderen haften muss.
Aber wie oben bereits erwähnt, sind die Risiken ja relativ überschaubar und lassen sich zum sehr großen Teil versichern.
Über andere Meinungen und Vorschläge wäre ich dankbar.
Gruß aus Ziethen
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von Sonnenstevie » 05.03.2009, 15:51
Steffnix hat geschrieben:Sollte der z. B. insolvent werden (soll vorkommen), dann haftest du auch für dessen Anteil an der GbR mit deinem Einkommen und Vermögen. Vielleicht muss dann sein Anteil an der PV-Anlage verkauft werden; was ich mir als schwierig vorstelle.
Hallo Steffnix,
Probleme dieser Art sind bekannt in der Vertragspraxis. Die meisten Gesellschaftsverträge sehen vor, dass ein Gesellschafter zu einem möglichst niedrigen Wert ausscheidet, wenn er insolvent wird.
In jedem Fall ist ein guter GbR-Vertrag notwendig. Wer da spart, spart am falschen Ende.
Viele Grüße
Stevie
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von Sonnenstevie » 05.03.2009, 23:51
Ich nicht.
Es dürfte nicht einfach sein, mit einer Limited einen Kredit zu bekommen.
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von schemmp » 06.03.2009, 00:29
Sonnenlord hat geschrieben:Hallo ich würde eventuell die LTD. in betracht ziehen!!! Sonnenlord
 ...der war gut!
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von schemmp » 06.03.2009, 00:36
Sonnenstevie hat geschrieben:Ich nicht.
Es dürfte nicht einfach sein, mit einer Limited einen Kredit zu bekommen.
Hallo Sonnenstevie,
wie recht Sie doch haben, ich könnte Bücher schreiben über die Probleme die bei Ltd.s auftauchen können... Es gibt sogar Banken, die weigern sich überhaupt ein Konto für eine Ltd. zu eröffnen.
In meiner Kanzlei gibts einen Grundsatz: Wir nehmen keine Ltd.s an!
Viele Grüße
P. Schemm
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von Steffnix » 06.03.2009, 08:14
Sonnenstevie schrieb:
Hallo Steffnix,
Probleme dieser Art sind bekannt in der Vertragspraxis. Die meisten Gesellschaftsverträge sehen vor, dass ein Gesellschafter zu einem möglichst niedrigen Wert ausscheidet, wenn er insolvent wird.
In jedem Fall ist ein guter GbR-Vertrag notwendig. Wer da spart, spart am falschen Ende.
Eine GbR ist eine nicht kaufmännische Personengesellschaft. Die Haftung ist unbegrenzt, d. h. die Gesellschafter haften mit ihrem Gesellschaftsvermögen und ihrem Privatvermögen!
Ein Vertrag ist dafür notwendig. Die Hürden hierfür sind aber nicht hoch, ein mündlicher, bzw. sillschweigender, Vertrag reicht auch aus.
Bei mir wäre es so, dass mein (Mit-)Gesellschafter gleichzeitig Eigentümer des Grundstückes ist, auf dem die PV-Anlage errichtet werden soll. Ich schließe daher gleichzeitig einen Pachtvertrag mit ihm ab.
Da ich vor dem gleichen Problem stehe:
Gibt es irgendwo einen Art "Muster GbR-Vertrag", der ganau diesen Punkt regelt?
Wäre nett von dir, wenn du mir eine Quelle benennen könntest.
Vielen Dank im voraus und viele Grüße,
Steffnix[/b]
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von Sonnenstevie » 06.03.2009, 09:05
schemmp hat geschrieben:In meiner Kanzlei gibts einen Grundsatz: Wir nehmen keine Ltd.s an!
Hallo Herr Kollege Schemm,
mein persönliches Schlüsselerlebnis für eine ausgeprägte Limited-Abneigung waren die Bemühungen, eine Limited ins Grundbuch zu bekommen, um ihr Eigentum an einem Grundstück zu verschaffen. Da musste die Vertretungsbefugnis und und und haarklein nachgewiesen werden ... Dasselbe könnte einer "PV-Limited" passieren, die eine Dienstbarkeit eingetragen haben möchte.
Viele Grüße
Stevie
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