Gesellschaftsform für Firmengründung zum Betrieb von PV

Fragen und Diskussion zu jeglicher Unternehmensform für den Betrieb von Solarstrom-Anlagen, wie z.B. GbR, GmbH, Beteiligungen, Bruchteilgemeinschaften, Genossenschaften.

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Beitragvon Sonnenstevie » 06.03.2009, 12:01

Steffnix hat geschrieben:Bei mir wäre es so, dass mein (Mit-)Gesellschafter gleichzeitig Eigentümer des Grundstückes ist, auf dem die PV-Anlage errichtet werden soll. Ich schließe daher gleichzeitig einen Pachtvertrag mit ihm ab.


Hallo Steffnix,

ich würde das so einstielen, dass die GbR (nicht Du persönlich!) einen Pachtvertrag mit dem Eigentümer und Mitgesellschafter schließt. Der Pachtvertrag steht dann neben dem Gesellschaftsvertrag. Deswegen brauchst Du das Thema nicht mehr im Gesellschaftsvertrag behandeln (oder, wenn Du es superdeutlich machen willst, eine Abgrenzung: "Dieser Gesellschaftsvertrag lässt die Rechte und Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag zwischen der GbR und dem Gesellschafter .... unberührt").

Viele Grüße


Stevie
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Beitragvon Steffnix » 06.03.2009, 12:32

sonnenstevie schrieb:
Hallo Steffnix,

ich würde das so einstielen, dass die GbR (nicht Du persönlich!) einen Pachtvertrag mit dem Eigentümer und Mitgesellschafter schließt. Der Pachtvertrag steht dann neben dem Gesellschaftsvertrag. Deswegen brauchst Du das Thema nicht mehr im Gesellschaftsvertrag behandeln (oder, wenn Du es superdeutlich machen willst, eine Abgrenzung: "Dieser Gesellschaftsvertrag lässt die Rechte und Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag zwischen der GbR und dem Gesellschafter .... unberührt").


Vielen Dank!

Kann ich diesen Mustervertrag verwenden? (natürlich mit deiner Abgrenzung):

http://www.frankfurt-main.ihk.de/imperi ... schaft.doc

Was hälst du davon? Zu aufwendig, oder sollte man noch Belange der PV mit aufnehmen?

Viele Grüße
Steffnix
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Beitragvon Sonnenstevie » 06.03.2009, 13:01

Hallo Steffnix,

entschuldige, wenn ich ein bisschen deutlicher werde, aber: Gerade wenn Du irgendeine Vorlage aus dem Internet nimmst, sparst Du am falschen Ende.

Um einen Punkt herauszugreifen, der nicht passt: Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Was ist also, wenn Dein Mitgesellschafter kündigt? Ich befürchte, dass Du dann ein dickes Problem hast.

Viele Grüße


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Beitragvon AlexDD » 06.03.2009, 14:11

Hallo, ich war genau wegen diesem Thema gestern bei meinem Steuerberater :)

Einen kleinen Einstieg in mögliche Unternehmensformen bietet z.B. http://www.starterzentrum-rlp.de/upload/dokumente/10196.doc Dort wird allerdings die neue UG(haftungsbeschränkt) nach MoMiG noch nicht berücksichtigt.

Eine GbR würde ich Euch nur empfehlen, wenn 100% gegenseitiges Vertrauen da ist. Bei Geld hört die Freundschaft leider oft auf.

Folgende Überlegungen gehen mir (für ein Ein-Mann-Unternehmen) durch den Kopf:

Einzelunternehmen

V: sehr geringe Gründungskosten
einfache Buchhaltung
Geld zwischen privat und Geschäft beliebig umbuchbar
N: unbegr. persönliche Haftung
keine Phanatasienamen wählbar


Unternehmergemeinschaft haftungsbeschränkt

V: überschaubare Gründungskosten
- Für maximal 3 Gesellschafter und einen GF mit Gründung nach Musterprotokoll unter 1000€ Kosten
- Stammkaptial ab 1 EUR
Haftung auf Stammkapital beschränkt
Phantasienamen wählbar (wobei m.E. Pflichtzusatz "UG(haftungsbeschränkt) bescheiden aussieht)
N: umnfangreichere Buchhaltung (Stichpunkt Bilanzierung) - ca. 1000 €/Jahr
Akzeptanz der Gesellschaftsform im Geschäftsverkehr unklar

GmbH

V: anerkannte Gesellschaftsform
Haftung auf Stammkapital beschränkt
Phantasienamen wählbar
N: relativ hohe Gründungskosten
- Für maximal 3 Gesellschafter und einen GF mit Bargründung nach Musterprotokoll und Stammkapital 25.000 € unter 1000€ Kosten
- 50% des Stammkapital müssen tatsächlich eingezahlt werden
umnfangreichere Buchhaltung - ca. 1000 €/Jahr


Da mir die UG(haftungsbeschränkt) aus "optischen" und Akzeptanzgründen nicht zusagt, werde ich mich zwischen Einzelunternehem und GmbH entscheiden. Favorit ist eigentlich eine GmbH, da ich das für meine eigene PV-Anlage vorgesehene Geld ja als Einlage auf das Stammkapital nutzen könnte.
Beachten sollte man bei der Entscheidung auch, dass man bei einer Kapitalgesellschaft Körperschaftssteuer statt Einkommenssteuer zahlt und keinen Freibetrag von 24.500 EUR auf die Gewerbesteuer bekommt.
Je nach persönlicher Einkommenssituation kann das wehtun.

Völlig unklar ist mit bei der UG(haftungsbeschränkt) auch noch, wie man bei der theoretisch möglichen Gründung mit 1 € Stammkapital verhindern will, zum Gründungszeitpunkt bereits wieder pleite zu sein.

Hoffe, das hilft vielleicht ein bisschen bei Eurer Entscheidungsfindung.
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Beitragvon Sonnenstevie » 06.03.2009, 15:04

Hallo Alex,

zu Deinem Beitrag ein paar Anmerkungen:

Was Du schreibst, ist theoretisch richtig. Du musst das aber umsetzen auf die konkrete Situation, in der Du Dich befindest. Will sagen:

Bei einer GmbH ist die Haftung beschränkt. Aber: Für welche Verbindlichkeiten willst Du nicht haften? Wenn Du für Deine Anlage einen Kredit aufgenommen hast oder aufnehmen willst, musst Du den auf jeden Fall zurückzahlen. Deswegen spielt das Argument der Haftungsbeschränkung m.E. keine große Rolle.

Weiter:

AlexDD hat geschrieben:Da mir die UG(haftungsbeschränkt) aus "optischen" und Akzeptanzgründen nicht zusagt, werde ich mich zwischen Einzelunternehem und GmbH entscheiden. Favorit ist eigentlich eine GmbH, da ich das für meine eigene PV-Anlage vorgesehene Geld ja als Einlage auf das Stammkapital nutzen könnte.


Auch das ist richtig. Deine GmbH kann die Mittel aus der Einlage für die Anschaffung der Anlage verwenden. Aber Du hast daraus keinen Vorteil.

Im Ergebnis würde ich Dir wegen der steuerlichen Vorteile (§ 7 g EStG) ein Einzelunternehmen empfehlen.

Viele Grüße


Stevie
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Beitragvon FürDieZukunft » 06.03.2009, 18:18

Wo ist @pv-fan geblieben ?.
Er hat ne Frage gestellt und sich nicht wieder gemeldet.

Kalte Füsse bekommen ?
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Beitragvon AlexDD » 06.03.2009, 19:39

Aber: Für welche Verbindlichkeiten willst Du nicht haften?


Ich fühle mich noch unsicher bezgl. den PV-Verischerungen, ob da nicht doch ein Restrisiko besteht, welches den Betreiber unter Umständen viel Geld kosten könnte. Die Idee der GmbH ist, da zu 100% auf der sicheren Seite zu sein, nicht privat in die Haftung zu müssen

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Beitragvon Sonnenstevie » 06.03.2009, 20:33

Das kann ich verstehen. Trotzdem fällt es mir schwer, bei den üblichen PV-Versicherungen einschließlich der Betreiberhaftpflicht eine Versicherungslücke zu sehen (Ausnahme: Du bist betragsmäßig unterversichert).

Wenn Du bei der GmbH bleibst, kann es sein, dass sich die Finanzierung deutlich schwieriger gestaltet oder dass die Bank dann doch wieder eine Bürgschaft für die Verbindlichkeiten Deiner GmbH haben will.

Viele Grüße


Stevie
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Beitragvon mwanton » 06.03.2009, 20:35

AlexDD hat geschrieben:V: sehr geringe Gründungskosten
einfache Buchhaltung
Geld zwischen privat und Geschäft beliebig umbuchbar
N: unbegr. persönliche Haftung
keine Phanatasienamen wählbar



Wie kommst Du darauf, daß ein Einzelunternehmer keinen Phantasienamen wählen darf?

Meines Wissens ist das nicht so, jeder Unternehmer kann eine Geschäftsbezeichnung führen auch ohne im Handelsregister eingetragen zu sein.
Gruß mwanton
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Beitragvon AlexDD » 06.03.2009, 21:53

Wie kommst Du darauf, daß ein Einzelunternehmer keinen Phantasienamen wählen darf?


Man darf sich schon einen Phantasienamen geben, den man zu Werbezwecken und auch auf der Visitenkarte verwenden darf. In sämtlicher Geschäftspost und allen Verträgen ist aber zwingend immer der eigene Name zu verwenden. Auch das Konto muss auf Deinen Namen laufen.

Ausserdem ist der Name nicht durch eine Handelsregistereintrag geschützt.

Das ist zumindets mein aktueller Kenntnisstand, der auch von meinem Steuerberater bestätigt wurde.

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