Ich nicht.
Es dürfte nicht einfach sein, mit einer Limited einen Kredit zu bekommen.
|
|
Gesellschaftsform für Firmengründung zum Betrieb von PVModerator: Mod-Team
33 Beiträge
• Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4
STEUERERKLÄRUNGEN+GEWINNERMITTLUNG 2011 für PV-ANLAGENBETREIBER zur günstigen PAUSCHALGEBÜHR 150 €. Weitere Infos unter www.Steuerberater1.de/photovoltaik
Hallo Sonnenstevie, wie recht Sie doch haben, ich könnte Bücher schreiben über die Probleme die bei Ltd.s auftauchen können... Es gibt sogar Banken, die weigern sich überhaupt ein Konto für eine Ltd. zu eröffnen. In meiner Kanzlei gibts einen Grundsatz: Wir nehmen keine Ltd.s an! Viele Grüße P. Schemm STEUERERKLÄRUNGEN+GEWINNERMITTLUNG 2011 für PV-ANLAGENBETREIBER zur günstigen PAUSCHALGEBÜHR 150 €. Weitere Infos unter www.Steuerberater1.de/photovoltaik
Sonnenstevie schrieb:
Eine GbR ist eine nicht kaufmännische Personengesellschaft. Die Haftung ist unbegrenzt, d. h. die Gesellschafter haften mit ihrem Gesellschaftsvermögen und ihrem Privatvermögen! Ein Vertrag ist dafür notwendig. Die Hürden hierfür sind aber nicht hoch, ein mündlicher, bzw. sillschweigender, Vertrag reicht auch aus. Bei mir wäre es so, dass mein (Mit-)Gesellschafter gleichzeitig Eigentümer des Grundstückes ist, auf dem die PV-Anlage errichtet werden soll. Ich schließe daher gleichzeitig einen Pachtvertrag mit ihm ab. Da ich vor dem gleichen Problem stehe: Gibt es irgendwo einen Art "Muster GbR-Vertrag", der ganau diesen Punkt regelt? Wäre nett von dir, wenn du mir eine Quelle benennen könntest. Vielen Dank im voraus und viele Grüße, Steffnix[/b]
Hallo Herr Kollege Schemm, mein persönliches Schlüsselerlebnis für eine ausgeprägte Limited-Abneigung waren die Bemühungen, eine Limited ins Grundbuch zu bekommen, um ihr Eigentum an einem Grundstück zu verschaffen. Da musste die Vertretungsbefugnis und und und haarklein nachgewiesen werden ... Dasselbe könnte einer "PV-Limited" passieren, die eine Dienstbarkeit eingetragen haben möchte. Viele Grüße Stevie
Hallo Steffnix, ich würde das so einstielen, dass die GbR (nicht Du persönlich!) einen Pachtvertrag mit dem Eigentümer und Mitgesellschafter schließt. Der Pachtvertrag steht dann neben dem Gesellschaftsvertrag. Deswegen brauchst Du das Thema nicht mehr im Gesellschaftsvertrag behandeln (oder, wenn Du es superdeutlich machen willst, eine Abgrenzung: "Dieser Gesellschaftsvertrag lässt die Rechte und Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag zwischen der GbR und dem Gesellschafter .... unberührt"). Viele Grüße Stevie
sonnenstevie schrieb:
Vielen Dank! Kann ich diesen Mustervertrag verwenden? (natürlich mit deiner Abgrenzung): http://www.frankfurt-main.ihk.de/imperi ... schaft.doc Was hälst du davon? Zu aufwendig, oder sollte man noch Belange der PV mit aufnehmen? Viele Grüße Steffnix
Hallo Steffnix,
entschuldige, wenn ich ein bisschen deutlicher werde, aber: Gerade wenn Du irgendeine Vorlage aus dem Internet nimmst, sparst Du am falschen Ende. Um einen Punkt herauszugreifen, der nicht passt: Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Was ist also, wenn Dein Mitgesellschafter kündigt? Ich befürchte, dass Du dann ein dickes Problem hast. Viele Grüße Stevie
Hallo, ich war genau wegen diesem Thema gestern bei meinem Steuerberater
Einen kleinen Einstieg in mögliche Unternehmensformen bietet z.B. http://www.starterzentrum-rlp.de/upload/dokumente/10196.doc Dort wird allerdings die neue UG(haftungsbeschränkt) nach MoMiG noch nicht berücksichtigt. Eine GbR würde ich Euch nur empfehlen, wenn 100% gegenseitiges Vertrauen da ist. Bei Geld hört die Freundschaft leider oft auf. Folgende Überlegungen gehen mir (für ein Ein-Mann-Unternehmen) durch den Kopf: Einzelunternehmen V: sehr geringe Gründungskosten einfache Buchhaltung Geld zwischen privat und Geschäft beliebig umbuchbar N: unbegr. persönliche Haftung keine Phanatasienamen wählbar Unternehmergemeinschaft haftungsbeschränkt V: überschaubare Gründungskosten - Für maximal 3 Gesellschafter und einen GF mit Gründung nach Musterprotokoll unter 1000€ Kosten - Stammkaptial ab 1 EUR Haftung auf Stammkapital beschränkt Phantasienamen wählbar (wobei m.E. Pflichtzusatz "UG(haftungsbeschränkt) bescheiden aussieht) N: umnfangreichere Buchhaltung (Stichpunkt Bilanzierung) - ca. 1000 €/Jahr Akzeptanz der Gesellschaftsform im Geschäftsverkehr unklar GmbH V: anerkannte Gesellschaftsform Haftung auf Stammkapital beschränkt Phantasienamen wählbar N: relativ hohe Gründungskosten - Für maximal 3 Gesellschafter und einen GF mit Bargründung nach Musterprotokoll und Stammkapital 25.000 € unter 1000€ Kosten - 50% des Stammkapital müssen tatsächlich eingezahlt werden umnfangreichere Buchhaltung - ca. 1000 €/Jahr Da mir die UG(haftungsbeschränkt) aus "optischen" und Akzeptanzgründen nicht zusagt, werde ich mich zwischen Einzelunternehem und GmbH entscheiden. Favorit ist eigentlich eine GmbH, da ich das für meine eigene PV-Anlage vorgesehene Geld ja als Einlage auf das Stammkapital nutzen könnte. Beachten sollte man bei der Entscheidung auch, dass man bei einer Kapitalgesellschaft Körperschaftssteuer statt Einkommenssteuer zahlt und keinen Freibetrag von 24.500 EUR auf die Gewerbesteuer bekommt. Je nach persönlicher Einkommenssituation kann das wehtun. Völlig unklar ist mit bei der UG(haftungsbeschränkt) auch noch, wie man bei der theoretisch möglichen Gründung mit 1 € Stammkapital verhindern will, zum Gründungszeitpunkt bereits wieder pleite zu sein. Hoffe, das hilft vielleicht ein bisschen bei Eurer Entscheidungsfindung. Alex.
Hallo Alex,
zu Deinem Beitrag ein paar Anmerkungen: Was Du schreibst, ist theoretisch richtig. Du musst das aber umsetzen auf die konkrete Situation, in der Du Dich befindest. Will sagen: Bei einer GmbH ist die Haftung beschränkt. Aber: Für welche Verbindlichkeiten willst Du nicht haften? Wenn Du für Deine Anlage einen Kredit aufgenommen hast oder aufnehmen willst, musst Du den auf jeden Fall zurückzahlen. Deswegen spielt das Argument der Haftungsbeschränkung m.E. keine große Rolle. Weiter:
Auch das ist richtig. Deine GmbH kann die Mittel aus der Einlage für die Anschaffung der Anlage verwenden. Aber Du hast daraus keinen Vorteil. Im Ergebnis würde ich Dir wegen der steuerlichen Vorteile (§ 7 g EStG) ein Einzelunternehmen empfehlen. Viele Grüße Stevie
33 Beiträge
• Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4
Zurück zu Unternehmensgesellschaften Ähnliche Beiträge
Wer ist online?Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste |